• 19.08.2015, 09:00:01
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  • OTS0019 OTW0019

EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN wird morgen dem Nationalrat zugeleitet

Parlamentarische Behandlungsphase beginnt

Utl.: Parlamentarische Behandlungsphase beginnt =

Zeiselmauer (OTS) - Am 20. August 2015 wird das überparteiliche
EU-Austritts-Volksbegehren durch das Innenministerium offiziell dem
Nationalratspräsidium zugeleitet. Damit beginnen die gesetzlich
vorgeschriebenen Termine der parlamentarischen Behandlung dieses von
mehr als einer Viertelmillion Österreicherinnen und Österreichern -
genau 261.056 - unterstützten Anliegens: Binnen vier Monaten ab dem
20.08. müssen dazu mehrere Sitzungen auf Ausschußebene
(voraussichtlich im Verfassungsausschuß) erfolgen, eine öffentliche
Experten-Anhörung zum EU-Austritt, bei der auch Experten der
Volksbegehrens-Initiatoren geladen werden müssen, sowie eine
Generaldebatte darüber im Plenum des Nationalrats. Bei dieser haben
alle Fraktionen das Recht und die Möglichkeit, eine für die Regierung
verbindliche Volksabstimmung über den Austritt Österreichs aus der
Europäischen Union zu beschließen.

Volksabstimmung rechtens!

Der kürzlich von manchen Politikern und Medien erweckte Eindruck, daß
Volksbegehren nicht mehr zu Volksabstimmungen führen könnten, ist
unrichtig! Auf parlamentarischer Ebene "begraben" wurde lediglich das
sogenannte "Demokratiepaket", mit dem massive Themeneinschränkungen
hätten eingeführt werden sollen. Vorgesehen waren "zwei Klassen" von
Volksbegehren: Solche, die zu (unverbindlichen) Volksbefragungen
führen hätten können, und solche bei denen sogar das von vornherein
ausgeschlossen gewesen wäre - z.B. bei allen Themen, welche EU-Recht
betreffen, also bei über 80% der gesamten, für das Alltagsleben der
Bürger geltenden Gesetzgebung…!

Dazu die Initiatorin und Bevollmächtigte des
EU-Austritts-Volksbegehrens, Inge Rauscher: "Als Teil der Demokratie-
und Bürgerrechtsbewegung Österreichs begrüßen wir ausdrücklich, daß
dieses geplant gewesene (Un-)Demokratiepaket nun nicht in Kraft
treten wird, da es beträchtliche Verschlechterungen (anstatt wie
behauptet Verbesserungen) zur Folge gehabt hätte. Beim nunmehr weiter
bestehenden Volksbegehrensgesetz gibt es zumindest keine
undemokratischen Themeneinschränkungen und auch keine gesetzliche
Handhabe, für die Regierung verbindliche Volksabstimmungen über
Volksbegehren auszuschließen. Allerdings sind wir noch Lichtjahre von
einer tatsächlich direkten Demokratie wie etwa in der Schweiz
entfernt, wo ja Volksbegehren ab 100.000 Unterstützern automatisch
einer verbindlichen Volksabstimmung zugeführt werden müssen. In
Österreich verlangen nun 261.056 behördlich nachgewiesene
Unterstützer eine solche über den Austritt aus der EU. Da diese aus
allen Partei-`Lagern` - inklusive den Nichtwählern - stammen, werden
auch alle Parteien daran gemessen werden, ob sie diesen
unmißverständlichen `Gesetzesantrag` des Volkes ernstnehmen oder eben
nicht!"

"Dann müßten nämlich Österreichs Steuerzahler nicht mehr für
monströse Bankenrettungspakete wie dzt. in Griechenland arbeiten und
die bedrohlichen volkswirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und
Tierschutz-Folgen der geheim verhandelten Freihandelsabkommen der EU
mit den USA und Kanada (TTIP, CETA und TiSA) würden Österreich nicht
betreffen, da nicht mehr Vertragspartner, um nur zwei von vielen
Argumenten für den EU-Austritt anzuführen", so Inge Rauscher
abschließend.

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