- 30.07.2015, 13:36:41
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Wakeboard-Lift Wien: Verhalten der Behörde jenseits von Gut und Böse
Nach der Logik der MA 58 sperrt man am besten gleich alle Radanlagen, Skigebiete und Co. zu, damit es keine Freizeit- und Sportunfälle mehr geben kann
Utl.: Nach der Logik der MA 58 sperrt man am besten gleich alle
 Radanlagen, Skigebiete und Co. zu, damit es keine Freizeit-
 und Sportunfälle mehr geben kann =
Wien (OTS) - Die Aussagen der MA 58-Vertreterin Senatsrätin Fiala
 gegenüber Presse und ORF lösen beim Betreiber Kopfschütteln aus. Der
 Pressesprecher des Betreibers, Rudolf Fußi, hält wie folgt fest:
"Das Verhalten der Behörde ist für den Betreiber jenseits von Gut und
 Böse. Die Behörde versucht offenbar nun mit allen Mitteln, ihren
 völlig überschießenden und unbegründeten Akt, die Anlage wegen Gefahr
 im Verzug zu schließen, irgendwie rechtzufertigen und schlägt dabei
 wie ein Ertrinkender um sich. Dabei schreckt die Behörde vor
 Räubergeschichten nicht zurück, die an Absurdität nicht zu überbieten
 sind. So spricht die Behörde nun von einem Unfall mit einem
 abgetrennten Finger. Es gab nie einen Sportunfall auf unserer Anlage,
 der uns bekannt ist, bei dem ein Finger abgetrennt wurde. Fakt ist,
 dass es unter dem Vorbesitzer einen Arbeitsunfall vor mehr als 15
 Jahren gab, der genau nichts mit der Anlage zu tun hatte.
Seit 1982 ist der Lift in Betrieb, es gab mehr als 2,3 Mio Fahrten
 und jährliche Überprüfungen seitens der Behörden. Dass die MA 58 nun
 direkt mit Medien über Bescheide und Anzeigen kommuniziert, bevor sie
 dies dem Betreiber mitteilt, zeugt von einem merkwürdigen Stil im
 Umgang mit Partnern bzw. Unternehmern. Es ist unfassbar, dass ein
 paar Schreibtischtäter glauben, mit Bescheiden in Wien
 Fahrradunfälle, Stürze über Stiegen oder beim Rollerboarden zu
 verhindern. Auf einer Freizeit- und Sportanlage kommt es immer wieder
 zu Verletzungen; egal, ob beim Radfahren, Skifahren, Mountainbiken
 oder sonst wo.
Natürlich gibt es immer wieder kleinere Blessuren wie bei jeder
 anderen Sportart auch. Folgt man der Logik der MA 58-Vertreterin
 Fiala sollte man sofort alle Radwege, Skilifte, Mountainbike-Touren
 etc. sperren und die Menschen per Bescheid dazu verpflichten, die
 eigenen vier Wände nicht zu verlassen.
Es ist völlig klar, dass bei Sportgeräten bei unsachgemäßer Benutzung
 Unfälle auftreten können. Diese auf das Gerät selbst zurückzuführen
 ist eine Ansicht, die mit der Realität nicht in Einklang zu bringen
 ist.
Die Behörde versucht nun, Kleinigkeiten aufs Tapet zu bringen, die
 keinerlei Relevanz haben. Im Bescheid der Behörde ist von einer
 zugelassenen Geschwindigkeit von 0-58 km/h die Rede. Von der
 Geschwindigkeit hängt somit auch der einzuhaltende Abstand ab. Auf
 unserer Anlage wird durchgehend mit maximal 31 km/h gefahren, der
 Hersteller der Anlage hat eine Zulassung für 12 Mitnehmer bzw.
 Personen bei dieser Geschwindigkeit.
Die sogenannte Nicht-Zulassung der Schanze wirft ebenso ein Bild auf
 die Behörde, das deren Arbeitsfreudigkeit nicht wirklich
 unterstreicht. Die Schanze wurde im April beantragt, bis heute ist
 der Akt nicht abgearbeitet, die Behörde hat dem Betreiber Michael
 Machek bzw. dessem Ziviltechniker aber mitgeteilt, dass er die
 Schanze derweilen aufstellen soll, man werde in Kürze bewilligen.
Ein Highlight bei den Aussagen der Behörde stellt die Frage der
 Position des Liftwarts dar, um - wie es im Bescheid heißt - die
 Liftanlage einsehen zu können: Seit 33 Jahren ist die Position des
 Liftwarts unverändert. Seit 33 Jahren ist diese Position bewilligt.
 Jetzt kommt die Behörde daher und meint, dass die Position plötzlich
 nicht geeignet sei. Das ist lächerlich.
Es bleibt Folgendes festzuhalten: Kein einziger Punkt, der nun
 angeführt wird, kann im Entferntesten etwas mit dem Unfall zu tun
 haben. Das ist völlig auszuschließen und undenkbar. Wir warten nun
 auf die Zustellung der Anzeige bzw. des Bescheides und behalten uns
 sämtliche rechtlichen Schritte vor."
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