• 29.07.2015, 09:36:31
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Gesundheits- und Krankenpflegegesetz-Novelle: AK sieht Positives, aber auch Überarbeitungsbedarf

Wien (OTS) - In einigen Bereichen bringt die Novelle Positives, in
manchen Bereichen ortet die AK allerdings Überarbeitungsbedarf.
Begrüßt wird neben der Akademisierung der Ausbildung des gehobenen
Dienstes vor allem der Berufsschutz für die Fachassistenz. Ebenso gut
und wichtig ist, dass SchülerInnen der Pflegefachassistenz nach
abgeschlossener Ausbildung die Möglichkeit haben werden, die
Berufsreifeprüfung zu absolvieren. Überarbeitungsbedarf sieht die AK
bei der Differenzierung der Pflegehilfe in Pflegeassistenz und
Pflegefachassistenz aus Qualitäts- und Transparenzgründen. Auch die
Neugestaltung der Berufsbilder und der Spezialisierungen sollte
nochmals überdacht werden. Außerdem kritisiert die AK die zu lange
Übergangsfrist für die Überführung des gehobenen Dienstes auf
Fachhochschulniveau. Darüber hinaus fehlt die mehrfach angekündigte
Neuverteilung der Kompetenzen zwischen Ärzten und dem gehobenen
Dienst. Jedenfalls notwendig ist aus Sicht der AK, in den Spitälern
dafür zu sorgen, dass durch ein unabhängiges Pflegemanagement die
Pflegequalität Vorrang vor einem betriebswirtschaftlich motivierten
Einsatz von Pflegekräften hat.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW

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