- 23.07.2015, 22:30:41
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Bundesrat gibt grünes Licht für Rauchverbot in der Gastronomie
Auch Novellen zum Gentechnikgesetz und zum Ärztegesetz blieben unbeeinsprucht
Utl.: Auch Novellen zum Gentechnikgesetz und zum Ärztegesetz blieben
unbeeinsprucht =
Wien (PK) - Wer, was das bevorstehende Aus für den Zigarettenqualm in
der Gastronomie betrifft, auf ein Veto des Bundesrats gehofft hatte,
wurde heute enttäuscht. Die Länderkammer folgte mit großer Mehrheit
der Empfehlung des Gesundheitsausschusses, gegen die vom Nationalrat
verabschiedete Novelle zum Tabakgesetz keinen Einspruch zu erheben
und lehnte gleichzeitig einen von der FPÖ eingebrachten Vetoantrag
mit 42 zu neun Stimmen ab. Damit müssen wie vorgesehen ab Mai 2018
die letzten Zigaretten in Wirtshäusern, Bars und Restaurants
ausgedämpft werden.
Das Rauchverbot gilt für alle öffentlichen Orten, wo Speisen bzw.
Getränke hergestellt, verarbeitet, verabreicht oder eingenommen
werden, also etwa auch für Festzelte oder Mehrzweckräumlichkeiten.
Lediglich streng abgetrennte Raucherlounges in Hotels ohne Bedienung
bleiben erlaubt. Auch E-Zigaretten und Wasserpfeifen sind vom
Rauchverbot umfasst. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 2.000 €
für die GastwirtInnen. RaucherInnen müssen mit Geldbußen von bis zu
100 € rechnen. Für freiwillige vorzeitige Umbauten winkt eine
steuerliche Prämie.
In der Debatte sprach Bundesrat Gerd Krusche (F/St) von einem total
vermurksten und nicht exekutierbaren Gesetz. Statt die BürgerInnen in
Österreich weiter zu entmündigen wäre es besser, ihre
Eigenverantwortung zu stärken, mahnte er. Die FPÖ trete ihrem
Parteinamen entsprechend für die Freiheit der einzelnen BürgerInnen
ein. Krusche wies überdies darauf hin, dass die Wirte in den
vergangenen Jahren im Vertrauen auf geltende gesetzliche Regelungen
enorme Investitionen zum Schutz von NichtraucherInnen getätigt
hätten, die sich jetzt als überholt erweisen. Überhaupt sieht er die
Wirte durch viele politische Entscheidungen belastet. Krusche
versteht außerdem nicht, warum auch Wasserpfeifen ohne Tabakgenuss
auf der Verbotsliste stehen.
Bundesrat Rene Pfister (S/N) hielt Krusche entgegen, dass die
geltenden gesetzlichen Bestimmungen nicht zufriedenstellend seien. Er
verwies zudem auf die negativen gesundheitlichen Auswirkungen des
Rauchens. Jährlich sterben ihm zufolge 14.000 ÖsterreicherInnen an
aktivem und passivem Tabakkonsum. Pfister hofft, dass durch das
Rauchverbot in der Gastronomie auch viele Jugendliche vom Rauchen
abgehalten werden können. Aufgrund der Erfahrungen in Bayern glaubt
er auch nicht, dass ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie zu
einem Wirtesterben führen wird.
Bundesrat Edgar Mayer (V/V) wertete ein absolutes Rauchverbot in der
Gastronomie als höchst an der Zeit. Die vorgesehene Lösung sei
praktikabel und gelte für alle gleich, machte er geltend. Ihm zufolge
sprechen sich mittlerweile mehr als 60% der Bevölkerung in Österreich
für rauchfreie Lokale aus. Noch gehöre Österreich zum Aschenbecher
der EU, bedauerte Mayer.
Klar hinter das Gesetz stellte sich auch der Grüne Bundesrat aus
Oberösterreich Efgani Dönmez. Es sei notwendig, endlich Flagge zu
zeigen, meinte er. Ausdrücklich begrüßte er außerdem, dass es keine
Hintertür für Raucherlokale über Klubs und Vereinsregelungen gibt.
Dönmez konnte sich Kritik an den Koalitionsparteien allerdings nicht
ganz verkneifen, diese seien für die geltende "typisch
österreichische Lösung" verantwortlich.
Pfisters Kärntner Fraktionskollegin Ana Blatnik sprach sich aus
persönlicher Erfahrung dafür aus, den Gesundheitsaspekt vor
wirtschaftlichen Überlegungen in den Vordergrund zu stellen.
Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser wurde in der Debatte von
Bildungs- und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek vertreten. Sie
wies darauf hin, dass das Gesetz einen Stufenplan enthalte. Jene, die
bis 2016 umstellten, würden belohnt.
Gentechnik-Anbauverbot: Weiterer Schritt zur Umsetzung von neuem EU-
Recht
Ebenfalls mit den Stimmen der ÖVP, der SPÖ und der Grünen passierte
eine Novelle zum Gentechnikgesetz den Bundesrat. Mit der
Gesetzesnovelle wird, ergänzend zum Gentechnik-Anbauverbot-
Rahmengesetz, sichergestellt, dass genmanipulierte Pflanzen auch in
Zukunft für heimische Felder tabu bleiben. In Anlehnung an eine neue
EU-Richtlinie räumt das Gesetz Gesundheitsministerin Sabine
Oberhauser die Möglichkeit ein, im Zuge von EU-weiten
Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Pflanzen eine
Ausnahmeregelung für das gesamte Bundesgebiet zu erwirken.
Hinsichtlich bereits bestehender EU-Marktzulassungen hat Österreich
bis 3. Oktober Zeit, ein Opt-Out geltend zu machen.
Die FPÖ finde die vorliegende Novelle an sich nicht schlecht,
erklärte Bundesrätin Monika Mühlwerth (F/W), lehne sie aber ab, weil
sie in engem Zusammenhang mit dem Gentechnik-Anbauverbot-Rahmengesetz
stehe. Es sei nicht sinnvoll, das Anbauverbot für Genpflanzen in
Österreich in Form von zwei Bundesgesetzen und neun Ländergesetzen zu
regeln, bekräftigte sie und verwies auf die Debatte zum Gentechnik-
Anbauverbot-Rahmengesetz (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 855/2015)
Bundesrat Wolfgang Beer (S/W) zeigte sich hingegen über das den
einzelnen EU-Ländern eingeräumte Selbstbestimmungsrecht in Sachen
Gentechnik erfreut. Mit dem vorliegenden Gesetz werde sichergestellt,
dass internationale Konzerne den ÖsterreicherInnen gentechnisch
veränderte Lebensmittel nicht aufzwingen könnten, unterstrich er.
Seitens der ÖVP gab der oberösterreichische Bundesrat Ferdinand
Tiefnig zu bedenken, dass gentechnisch veränderte Pflanzen weder
Vorteile für die Landwirtschaft noch gesundheitliche Vorteile bringen
würden. Er hält es für wichtig, dass in der Frage des Gentechnik-
Anbauverbots das Gesundheitsministerium und das
Landwirtschaftsministerium miteinander kooperieren. Für die Ablehnung
des Gesetzes durch die FPÖ zeigte Tiefnig kein Verständnis. Die Grüne
Bundesrätin Nicole Schreyer aus Tirol sprach von einem guten Tag für
ein gentechnikfreies Österreich.
Wie beim Rauchverbot erfolgte die Abstimmung in zwei Teilen. Zunächst
lehnte der Bundesrat einen Vetoantrag der FPÖ ab und folgte danach
der Empfehlung des Gesundheitsausschusses, gegen den
Gesetzesbeschluss keinen Einspruch zu erheben.
Einstimmig kein Einspruch gegen Änderungen im Ärztegesetz
Mit Stimmeneinhelligkeit passierte schließlich eine Novelle zum
Ärztegesetz den Bundesrat. Dabei geht es um die Verankerung diverser
Ausnahmebestimmungen, was die Streichung von ÄrztInnen aus der
Ärzteliste betrifft. Wer seinen Beruf länger als sechs Monate nicht
ausübt, verliert grundsätzlich die Berechtigung als Arzt / Ärztin
tätig zu sein, künftig soll das bei längerer Krankheit, Elternkarenz,
auslandsbedingten Studienaufenthalten bis zu einem Jahr und für
Zeiten, in denen Kinderbetreuungsgeld bezogen wird, nicht gelten.
Ausdrücklich zustimmend zur Gesetzesnovelle äußerten sich die
Bundesräte Efgani Dönmez (G/O) und Gerd Krusche (F/St), wobei Krusche
von einer "vollkommen logischen Gesetzesnovelle" sprach. (Fortsetzung
Bundesrat) gs
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