• 23.07.2015, 09:36:04
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Stöger: Kein Platz für Nazi-Codes auf Wunschkennzeichen

Verkehrsministerium veröffentlicht entsprechenden Erlass, Behördenkürzel und Ziffern werden künftig mitbedacht

Utl.: Verkehrsministerium veröffentlicht entsprechenden Erlass,
Behördenkürzel und Ziffern werden künftig mitbedacht =

Wien (OTS) - Ab heute gelten für die Vergabe von Wunschkennzeichen
neue Regeln, die Schluss machen mit nationalsozialistischen Codes auf
Nummernschildern. "Rechtes Gedankengut hat in unserer Gesellschaft
keinen Platz. In der Frage gibt es keine vermeintlichen
Kleinigkeiten. Deshalb war es mir ein persönliches Anliegen, dass wir
einen Weg finden, um einschlägige Wunschkennzeichen-Codes zu
verbieten", betont Stöger. Mit einem Erlass, der nun an die
zuständigen Bezirkshauptmannschaften verschickt wurde, stellt der
Verkehrsminister sicher, dass zukünftig auch Zahlenkombinationen wie
18 (steht für die Initialen Adolf Hitlers) oder 88 (Heil Hitler) auf
Wunschkennzeichen nicht mehr zugelassen werden. Die bereits geltende
Regelung, die lächerliche oder anstößige Kombinationen bereits
ausschließt, wird um einschlägige Zahlenkombinationen erweitert.
Außerdem müssen Behördenkürzel künftig mitbedacht werden. ****

Das Mauthausen-Komitee-Österreich hat die genaue Auflistung der
verbotenen Abkürzungen und Codes erarbeitet und hat sich auch dazu
bereit erklärt, die Liste regelmäßig zu aktualisieren. "Ich bin froh,
dass sich das Mauthausen Komitee in dieser Frage so sehr engagiert
und uns damit auch die Möglichkeit gibt, auch auf neu auftauchende
Buchstaben- und Zifferncodes zu reagieren", erklärt Stöger. Erste
Beispiele für andere Codes mit radikalem Hintergrund finden sich
ebenfalls auf der Liste - die Abkürzungen IS und ISIS dürfen in
Wunschkennzeichen künftig nicht mehr vorkommen.

Rechtlicher Hintergrund

Grundlage für diese Neuregelung bei Wunschkennzeichen ist die
jüngste Novelle des Kraftfahrgesetzes, in der festgehalten ist, dass
sowohl Bezirks-Kürzel als auch Zahlen bei der Vergabe eines
Wunschkennzeichens zu beurteilen sind. Die letztgültige Entscheidung
bei Wunschkennzeichen liegt auch weiterhin bei den dafür zuständigen
Bezirkshauptmannschaften. Die erneuerte Liste verbotener Codes und
Abkürzungen wird daher durch einen Erlass des Verkehrsministeriums
zur Anwendung gebracht, der den Bezirkshauptmannschaften in solchen
Fällen als Hilfestellung dienen soll.
(Schluss)

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