Verfassungssprecher von SPÖ und ÖVP ziehen politisches Resümee zur Demokratie-Enquete
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zur Demokratie-Enquete =
Wien (OTS/SK) - Die Verfassungssprecher von SPÖ und ÖVP, Peter
Wittmann und Wolfgang Gerstl, haben heute in einer gemeinsamen
Pressekonferenz im Parlament ihre politische Conclusio zur
Enquete-Kommission zur Stärkung der Demokratie in Österreich
präsentiert. Eine der Schlussfolgerungen daraus sei, so Wittmann,
"dass die BürgerInnen nicht über komplizierte Gesetzestexte am Ende
des Entscheidungsprozesses abstimmen wollen, sondern möglichst früh
eingebunden sein wollen, vor allem bei Themen, die sie direkt
berühren". Und Wolfgang Gerstl verwies auf "die Stärkung
direktdemokratischer Instrumente auf allen Ebenen". Auf Bundesebene
werden die Staatsbürger in den Gesetzgebungsprozess frühzeitig
eingebunden, auf Landes- und Gemeindeebene sollen Volksgesetzgebung
und Vetoreferenden ermöglicht werden. ****
Im Laufe des Diskussionsprozesses in der Enquete sei klar geworden,
dass man schon im vorparlamentarischen Prozess den BürgerInnen die
Möglichkeit geben muss, sich an der Debatte zu beteiligen und
Vorschläge zu machen, die in Gesetzestexte eingearbeitet werden. Gute
Beispiele für diese Form des politischen "Crowdsourcing" gibt es in
Finnland oder Kroatien. Wittmann: "Es geht um einen niederschwelligen
Zugang der Bevölkerung von Beginn eines Lösungsprozesses an." Gerstl:
"Konkret könnte ein Gesetz von breiterer Relevanz noch vor der
offiziellen Begutachtung veröffentlicht werden, BürgerInnen könnten
dann auch zu einzelnen Bestimmungen Stellungnahmen abgeben, die von
anderen mit einem ‚like‘ unterstützt werden. So kann es dann schon in
diesem frühen Stadium zu Änderungen im Sinne der BürgerInnen kommen."
Gleichzeitig soll die Gesetzwerdung transparenter werden: Angedacht
sind dabei u.a. jährliche Vorhabensberichte der Regierungsmitglieder
oder halbjährliche öffentliche Informationsveranstaltungen der
Ausschussvorsitzenden für interessierte BürgerInnen. Was
direktdemokratische Instrumente betrifft, soll der Zugang durch
technische Neuerungen einfacher werden, etwa durch die digitale
Signatur.
Klar sprach sich Wittmann für die Aufwertung von Volksbegehren aus,
wie sie in einem gemeinsamen SPÖ-ÖVP-Grünen-Antrag vor zwei Jahren
schon vereinbart wurde. So soll es bei Volksbegehren, die von mehr
als 100.000 Menschen unterschrieben wurden, eine eigene
Volksbegehrenssitzung im Parlament geben, bei der der Initiator/die
Initiatorin auch Rederecht haben. Abgegangen ist man hingegen von der
verpflichtenden Volksbefragung bei erfolgreichen Volksbegehren.
Was eine solche Volksgesetzgebung auf Bundesebene betrifft, musste
er, so Gerstl, im Rahmen der Enquete-Kommission zur Kenntnis nehmen,
"dass derzeit aufgrund sehr unterschiedlicher Meinungen zum
Themenbereich kein einheitlicher Text für eine Volksgesetzgebung auf
Bundesebene erzielbar ist". Wittmann verwies seinerseits auf die
massiven rechtlichen und politischen Bedenken, die es im Zuge der
Begutachtung gegeben habe und die nicht ausgeräumt werden konnten.
Auch er, so Wittmann, sehe "die Riesengefahr, dass wirtschaftlich
mächtige Partikularinteressen dann gegenüber dem Gemeinwohl
obsiegen".
Sehr wohl aber soll eine Ermöglichung auf Landes- und Gemeindeebene
erreicht werden, indem der verfassungsrechtliche Rahmen für
direktdemokratische Instrumente geöffnet wird. Gerstl: "Das bedeutet
gerade auf dieser Ebene der unmittelbaren Betroffenheit mehr
Mitgestaltungsmöglichkeit und mehr Verantwortung für die aktiven
Bürgerinnen und Bürger." Davon betroffen könnten etwa Themen wie
Gemeinderecht, Baurecht, das Armenwesen, die Sozialhilfe, Heil- und
Pflegeanstalten sein, führte der ÖVP-Abgeordnete aus. (Schluss)
ve/ah/mp
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2015.doc
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