• 06.07.2015, 12:12:56
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Bundeskanzler Faymann: Atomkraft ist keine innovative Technologie und daher nicht subventionswürdig

Heute Klagseinbringung des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes gegen AKW Hinkley Point beim Europäischen Gericht

Utl.: Heute Klagseinbringung des Verfassungsdienstes des
Bundeskanzleramtes gegen AKW Hinkley Point beim Europäischen
Gericht =

Wien (OTS) - Heute, Montag, wurde vom Verfassungsdienst Klage beim
Europäischen Gericht (EuG) gegen die Entscheidung der Europäischen
Kommission vom 8. Oktober 2014, wonach die britische Regierung den
Ausbau des AKWs Hinkley Point subventionieren darf, eingebracht.
"Beihilfen sind dazu da, neue und moderne Technologien zu
unterstützen, die im allgemeinen Interesse aller EU-Staaten liegen.
Das trifft bei Atomkraft in keiner Weise zu", unterstrich
Bundeskanzler Werner Faymann die österreichische Position.

Österreich bestreitet besonders die Argumentation der Europäischen
Kommission, wonach die Beihilfe einen Beitrag zur Förderung eines
Wirtschaftszweiges leisten würde. "Der staatlich garantierte
Abnahmepreis über eine Laufzeit von 35 Jahren, die staatliche
Kreditgarantie Großbritanniens von bis zu 17 Milliarden Britischen
Pfund und die Ausgleichszahlung bei einer vorzeitigen Schließung der
Anlage widersprechen unserer Ansicht nach den Erfordernissen für eine
beihilferechtliche Genehmigung", unterstrich Faymann.

Selbst wenn Nuklearenergie einen Beitrag zur Dekarbonisierung leisten
sollte, sei es unbestritten, dass die Gesamtumweltbilanz von
Kernkraftwerken negativ ausfällt. Daher sei die Erzeugung von
Atomstrom bis dato im Gegensatz zu den Erneuerbaren Energieträgern
auch nicht von den Umwelt- und Energiebeihilfe-Leitlinien der
Europäischen Kommission umfasst gewesen. "AKWs sind gefährlich,
teuer, und verglichen mit Zukunftstechnologien wie Wind-, Wasser-
oder Solarenergie weder ökonomisch noch ökologisch konkurrenzfähig",
unterstrich der Bundeskanzler.

Am 8. Oktober 2014 hatte die Europäische Kommission die
Fördermaßnahmen für das britische Kernkraftwerk Hinkley Point C als
beihilferechtlich vereinbar mit dem Binnenmarkt erklärt. Am 28. April
2015 wurde der Beihilfebeschluss im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Der heute eingebrachten Nichtigkeitsklage gegen den Beschluss der
Europäischen Kommission liegen auch ein Beschluss des
österreichischen Parlaments, der von allen Parteien mitgetragen
wurde, und ein Beschluss des Ministerrats vom 22. Juni 2015 zugrunde.

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