• 06.07.2015, 10:39:54
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BAK Vizepräsident Zangerl: „Grunderwerbsteuer ist ungerecht, eigentumsfeindlich und benachteiligt Arbeitnehmer-Familien!“

BAK Vizepräsident Erwin Zangerl will Erhöhung der ersten Grunderwerbsteuer-Stufe auf 350.000 Euro sowie Steuerbefreiung auch für die Kinder bei Eigennutzung der Immobilie.

Utl.: BAK Vizepräsident Erwin Zangerl will Erhöhung der ersten
Grunderwerbsteuer-Stufe auf 350.000 Euro sowie Steuerbefreiung
auch für die Kinder bei Eigennutzung der Immobilie. =

Innsbruck (OTS) - Einen neuerlichen, dringenden Appell, die
diskriminierende Grunderwerbsteuer vor Beschluss im Parlament noch
abzuändern, richtet der BAK Vizepräsident und Tiroler AK Präsident
Erwin Zangerl (AAB) an die National- und Bundesräte. "In der
vorliegenden Form ist die geplante Grunderwerbsteuer ungerecht,
eigentumsfeindlich, sie belastet den Mittelstand und widerspricht dem
Gleichheitsgrundsatz."
Zangerl: "Ich fordere die National- und Bundesräte, insbesondere jene
aus dem Arbeitnehmer-Lager und aus Westösterreich auf, diesem Entwurf
die Zustimmung zu verweigern."
Um die extremen Unterschiede und Härten zu mildern, schlägt der AK
Präsident eine Erhöhung der ersten Grunderwerbsteuer-Stufe von
250.000 auf zumindest 350.000 Euro vor. Außerdem sollte die
Steuerbefreiung neben den Ehegatten auch für die Kinder im Falle
einer Eigennutzung der Immobilie gelten. Die jetzt als Kompromiss
diskutierte 10.000 Euro Steuerhöchstgrenze ist ebenso keine Lösung,
weil ja dadurch nur eine Entlastung von großen Immobilien und
Liegenschaften gegeben ist.
Bereits in einem (unbeantworteten) Schreiben an Vizekanzler
Mitterlehner und Finanzminister Schelling sowie in einem Antrag der
AK Vollversammlung, hat die Arbeiterkammer ihren Protest deponiert
und in drei Argumenten festgehalten:
1. Die Grunderwerbsteuer in der vorliegenden Form schafft noch
größere Ungerechtigkeit, weil sie die Arbeitnehmer-Familien gegenüber
den Bauern und der Wirtschaft massiv diskriminiert! Die geplante
Änderung wird zu einer noch größeren Ungleichbehandlung zwischen
Privaten, Unternehmern und Bauern führen. Die Privaten unterliegen
kompliziertesten Berechnungen, die Unternehmer wurden gedeckelt und
die Bauern genießen nach wie vor den spottbilligen Einheitswert. In
Wirklichkeit ist dies eine Vermögenssteuer für den Mittelstand und
zwar für die fleißige Gruppe von mehr als zwei Millionen
Österreichern!
2. In dieser Konstellation werden die westlichen Bundesländer massiv
benachteiligt, weil Grundstücke und Immobilien in Salzburg, Tirol und
Vorarlberg deutlich teurer sind, als im Osten unseres Landes.
3. Durch die Grunderwerbsteuer werden wiederum diejenigen Bürgerinnen
und Bürger steuerlich bestraft, die sich im Laufe harter Arbeitsjahre
oft unter größten Entbehrungen ein Haus oder eine Wohnung erspart
haben. Belohnt werden diejenigen, die für sich und ihre Kinder
rechtzeitig eine günstige Mietwohnung im Sozialbau ergattert haben.
Wem der Eigentums- und Leistungsgedanke wichtig war und ist, und der
etwas für die nächste Generation schaffen wollte, ist der
Draufzahler. Das widerspricht der Aussagen der ÖVP, wonach sich
Leistung und Eigenverantwortung wieder lohnen müssen.
Um die extremen Unterschiede und Härten zu mildern, schlägt der AK
Präsident eine Erhöhung der ersten Grunderwerbsteuer-Stufe von
250.000 auf zumindest 350.000 Euro vor. Außerdem sollte die
Steuerbefreiung neben den Ehegatten auch für die Kinder im Falle
einer Eigennutzung der Immobilie gelten.
Zangerl: "Wird die Grunderwerbsteuer in der vorliegenden Fassung
beschlossen, bekämpfen wir gerichtlich diese Ungleichbehandlung im
Interesse der Betroffenen. Rechts-Experten beurteilen die
unterschiedliche Bewertung von Grundstücken und Immobilien von
Bauern, Unternehmen und Privaten als diskriminierend und stellen sie
verfassungsrechtlich in Frage."
Der AK Präsident abschließend: "Diesen Eingriff in das persönliche
Eigentum hat es übrigens nicht einmal in der ehemaligen DDR gegeben.
Selbst dort waren Erbfälle und Übergänge zwischen Eheleuten und
Kindern bei der Grunderwerbsteuer nicht steuerpflichtig."

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