- 02.07.2015, 08:58:35
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Frauenberger: Psychische Gewalt muss Straftatbestand werden
Wiener Frauenstadträtin fordert den Ausbau von Anti-Gewalttrainings für Täter
Utl.: Wiener Frauenstadträtin fordert den Ausbau von
Anti-Gewalttrainings für Täter =
Wien (OTS) - Der Wiener Gemeinderat hat in seiner gestrigen Sitzung
die Bundesregierung dazu aufgefordert, psychische Gewalt als
Straftatbestand aufzunehmen. "Frauen sind vor allem von Gewalt im
sozialen Nahbereich durch ihren (Ex-)Partner betroffen. Psychische
Gewalt ist dabei ein weit verbreiteter Kontroll- und
Unterdrückungsmechanismus. Ich fordere daher einen eigenen
Straftatbestand.", richtete Frauenstadträtin Sandra Frauenberger die
Forderung des Wiener Gemeinderates an die Bundesregierung.
Psychische Gewalt ist zielgerichtetes, über einen längeren
Zeitraum andauerndes Quälen. Dabei sind Opfer immer wieder mit
Erniedrigungen, Abwertungen, Schuldzuweisungen, Unterstellungen oder
aber auch mit Ignoranz und/oder Kontaktverweigerung konfrontiert. "Zu
viele Frauen leiden unter der psychischen Gewalt ihres Partners. Das
wissen wir aus der Erfahrung unserer Beraterinnen im
Gewaltschutzbereich und einer Befragung der
Frauenhaus-Bewohnerinnen", so Frauenberger. Im Rahmen einer Studie,
die von "Karmasin Motivforschung" 2013 durchgeführt wurde, wurden 55
Frauenhausbewohnerinnen nach ihren Erfahrungen mit psychischer Gewalt
befragt. Ziel war es, diese persönlichen Erfahrungen zu erfassen und
Ausprägungen spezifischer Formen zu benennen. Auch die 2013
durchgeführte Studie der EU-Grundrechteagentur bestätigt den
Handlungsbedarf: 43 Prozent der 42.000 befragten Frauen gaben an,
bereits psychische Gewalt von ihrem Partner erfahren zu haben.
Verhaltenstrainings für weggewiesene Gewalttäter und Schulung
der Justiz
Außerdem forderte der Wiener Gemeinderat gestern die
Bundesregierung auf, Verhaltenstrainings für weggewiesene Gewalttäter
verpflichtend einzuführen und die Fortbildung für
RichteramtsanwärterInnen, StaatsanwältInnen und RichterInnen im Thema
"Gewalt gegen Frauen" zu verstärken: "Justizminister Brandstetter ist
gefordert, denn die derzeit bestehenden Regelungen zum Schutz von
Gewaltopfern alleine greifen zu kurz. Die Wegweisung kann nur eine
aktuelle Bedrohungs- bzw. Gewaltsituation entschärfen, nicht aber zu
einer generellen Verhaltensänderung von Aggressoren führen. Im Sinne
der Gewaltprävention brauchen wir gezielte Verhaltenstrainings durch
entsprechend geschulte Personen und Einrichtungen."
"Verbesserungsbedarf sehen wir mit dem Umgang der Justiz mit
Strafdelikten bei häuslicher Gewalt. Es kommt im Laufe der Verfahren
häufig zu Einstellungen oder Freisprüchen. Nur verpflichtende,
laufende Schulungen unter Einbeziehung der Opferschutzeinrichtungen
können zum Thema sensibilisieren.", so Frauenberger abschließend.
Resolutionsantrag im Wiener Gemeinderat wörtlich
Der Wiener Gemeinderat wolle beschließen, dass folgende Maßnahmen
vom Bund eingefordert werden:
- Eigener Straftatbestand "Wiederholte psychische Gewalt", etwa als § 107c StGB - Formulierung unter Einbeziehung von ExpertInnen aus den Bereichen Frauengesundheit und Gewaltschutzarbeit mit Frauen - Verpflichtende Verhaltenstrainings für weggewiesene GewalttäterInnen - Laufende verpflichtende Fortbildungen zu den verschiedenen Aspekten von "Gewalt gegen Frauen" und "Traumatisierung" für RichteramtsanwärterInnen, StaatsanwältInnen und RichterInnen, unter Einbeziehung von neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen (zB der Psychotraumatologie)
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