„Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ – unter www.betriebskostenrechner.wien.at kann die eigene Jahresabrechnung mit wenigen Mausklicks überprüft werden.
Utl.: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ – unter
www.betriebskostenrechner.wien.at kann die eigene
Jahresabrechnung mit wenigen Mausklicks überprüft werden. =
Wien (OTS) - Die Stadt Wien bietet überall dort, wo es ums Wohnen
geht, eine Vielzahl an kostenlosen Service- und
Unterstützungsleistungen an. Diese reichen von kompetenter
Informationen und Beratung in den Servicestellen der Mieterhilfe und
der Gebietsbetreuung Stadterneuerung bis hin zu konsequenter
Unterstützung bei Mietrechts- und wohnrechtlichen Fragen oder
Problemen. Mit dem erfolgreichen Wiener Mietenrechner
(www.mietenrechner.wien.at) ist es zudem auch möglich, einfach und
mit nur wenigen Mausklicks den eigenen Mietzins auf Angemessenheit zu
überprüfen. Ergänzend zu diesem Service steht den Wienerinnen und
Wienern mit dem Wiener Betriebskostenrechner auch ein weiteres
kostenloses Online-Service zur Überprüfung der Betriebskosten zur
Verfügung. Der Wiener Betriebskostenrechner, dem sowohl die aktuellen
Referenzwerte für die Berechnung der Betriebskostenabrechnung 2014,
als auch jene der Jahre 2011, 2012 und 2013 zur allgemeinen
Berechnung zugrunde liegen, ist unter der Internetadresse
www.betriebskostenrechner.wien.at abrufbar. Das Programm ist
österreichweit einzigartig und ermöglicht den Wienerinnen und
Wienern, schnell und unbürokratisch die eigene
Betriebskostenabrechnung auf Angemessenheit zu kontrollieren. Mit
wenigen Mausklicks kann die Gesamtabrechnung als auch die einzelnen
Betriebskostenpositionen auf Plausibilität überprüft werden. Durch
Eingabe der Werte aus der individuellen Betriebskostenabrechnung wird
ermittelt, ob diese, verglichen mit dem zugrundeliegenden
Datenmaterial, als niedrig, mittel oder mitunter (zu) hoch
einzustufen sind. ****
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser - jederzeit und
kostenlos überprüfen
"Wie die langjährigen Erfahrungen zeigen, kommt es leider immer
wieder vor, dass Hausverwaltungen den Mieterinnen und Mietern zuviel
verrechnen. Gemäß dem Motto ,Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser´
sollten die Betriebskosten-Jahresabrechnungen von den Bewohnerinnen
und Bewohnern auch kontrolliert werden. Mithilfe des Wiener
Betriebskostenrechners kann jede und jeder jederzeit eine
grundsätzliche Überprüfung der eigenen Jahresabrechnung vornehmen",
erklärt Wohnbaustadtrat Michael Ludwig.
"Gerade jetzt, wo den Bewohnerinnen und Bewohnern die
Jahresabrechnungen der Betriebskosten, die von Gesetz wegen bis zum
30. Juni gelegt werden müssen, zugestellt wurden, verzeichnen wir
eine stark steigende Nachfrage", so der Wiener Wohnbaustadtrat. Rund
1.000 Abfragen mit ansteigender Tendenz werden monatlich verzeichnet.
"Wir bieten den Wienerinnen und Wienern mit diesem Online-Rechner
eine wichtige Unterstützung, die einfach zu handhaben ist und
selbstverständlich kostenlos zur Verfügung steht. Darüber hinaus
helfen natürlich auch die Expertinnen und Experten der Mieterhilfe
bei allen Fragen zu den Betriebskosten weiter."
Der Betriebskostenrechner, der in Kooperation der MA 25 und der MA
50 entwickelt wurde, bietet die Möglichkeit der grundsätzlichen
Überprüfung auf Angemessenheit. Die Ergebnisse bieten allerdings
selbst bei niedrigen Werten keine Gewähr dafür, dass nicht auch eine
unzulässige Verrechnung vorliegen kann. Demgegenüber kann auch bei
ausgewiesenen hohen Werten deren Verrechnung dennoch zulässig sein.
Mögliche Gründe für niedrige oder hohe Werte, die von Wohnhaus zu
Wohnhaus unterschiedlich sein können, können mit nur wenigen
Mausklicks erfahren werden.
Bei deutlichen Abweichungen zwischen der Jahresabrechnung und der
vom Wiener Betriebskostenrechner ausgewiesenen Beträge ist jedenfalls
eine kompetente Überprüfung durch eine der kostenlosen Servicestellen
der Stadt Wien oder eine Mieterschutzorganisation zu empfehlen. Dies
gilt speziell auch dann, wenn Ausgaben eingerechnet wurden, die
gesetzlich unzulässig sind.
In die Betriebskosten dürfen grundsätzlich nur ganz bestimmte, im
Gesetz festgelegte Kosten - zum Beispiel Ausgaben für
Wasserversorgung, Rauchfangkehrer, Kanalräumung, Müllabfuhr,
Entrümpelungen, Schädlingsbekämpfung, Beleuchtung allgemeiner Teile
des Hauses, Hausversicherungen, Hausbesorger und Lift - eingerechnet
werden. Hausverwaltung sind darüber hinaus verpflichtet, den
MieterInnen in jedem Fall Einblick detaillierten Zusammenstellungen
der Abrechnung sowie auch in die Rechnungsbelege zu gewähren.
Überschreiten die Betriebskosten pro Quadratmeter den Wert von zwei
Euro wesentlich, dann ist jedenfalls eine genauere Überprüfung
anzuraten und zu empfehlen.
Betriebskostenüberprüfungen und Beeinspruchungen sind je nach
Mietverhältnis und Mietgegenstand innerhalb von sechs Monaten bzw. in
den meisten Fällen innerhalb von bis zu drei Jahren ab Legung der
Betriebskostenabrechnung rückwirkend möglich.
Betriebskostenabrechnung muss bis spätestens 30. Juni erfolgt
sein
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen müssen Hausverwaltungen bzw.
VermieterInnen bis spätestens 30. Juni die Betriebskosten für das
zurückliegende Jahr abrechnen. Diese Betriebskostenabrechnung ist den
MieterInnen verpflichtend offen zu legen. Den Bestimmungen zufolge
sind darin alle Ausgaben für das vergangene Jahr in aufgeschlüsselten
Positionen darzustellen. Aus der Abrechnung der getätigten Ausgaben
und den von den MieterInnen bereits geleisteten, monatlich
vorgeschriebenen Beiträgen ergibt sich ein Guthaben oder ein
entsprechendes Saldo, welches mit Nachzahlungen verbunden ist. In die
Betriebskosten können allerdings nur ganz bestimmte, im Gesetz
festgelegte Kosten eingerechnet werden. Eine gesetzliche Bestimmung,
die, wie die Erfahrungen zeigen, nicht immer eingehalten wird. Zudem
sind die Betriebskosten-Jahresabrechnungen für den Laien zumeist
schwer lesbar. Eine Überprüfung und Kontrolle der Abrechnungen ist
oftmals nur durch ExpertInnen möglich.
Unterstützung und Hilfe für Mieterinnen und Mieter
Kostenlose Auskünfte und Informationen zu den
Betriebskostenabrechnungen erhalten alle Wienerinnen und Wiener
außerdem beim InfoCenter "Alles rund ums Wohnen" von Wohnbaustadtrat
Michael Ludwig und bei den ExpertInnen der Mieterhilfe. Das
InfoCenter "Alles rund ums Wohnen" mit dem angeschlossenen
Mieterhilfe-Telefon ist die Einrichtung in Wien, bei der man rasch
und kostenlos jeden Werktag von 8 bis 20 Uhr alle Fragen zum Thema
Wohnen (also auch zum Thema Betriebskostenabrechnung) beantwortet
bekommt. Das InfoCenter ist unter der Telefonnummer 4000-8000
erreichbar.
Die ExpertInnen der Mieterhilfe beraten kompetent, kostenlos und
unbürokratisch von Montag bis Freitag, 8 bis 17 Uhr. Die Mieterhilfe
ist unter der Telefonnummer 4000-25900 erreichbar. Außerdem bieten
auch Mieterschutzorganisationen kompetente Auskünfte und Hilfe sowie
rechtliche Unterstützung.
Auch Einleitung eines Schlichtungsstellenverfahren ist möglich
Sollte der Verdacht auf unzulässige Verrechnungen bestehen, und
lässt sich dieser zwischen MieterInnen und Hausverwaltung nicht
ausräumen, so wird dies bei der Schlichtungsstelle geklärt. Die
Schlichtungsstelle ist eine den Gerichten vorgelagerte Anlaufstelle
bei Schwierigkeiten bzw. Rechtsstreitigkeiten zwischen MieterInnen
und HauseigentümerInnen bzw. der Hausverwaltung. Die Wiener
Schlichtungsstelle ist eine Einrichtung der Stadt Wien. Es werden
keinerlei Verfahrenskosten schlagend. Es ist auch keine
verpflichtende anwaltliche Vertretung, wie etwa vor Gericht,
notwendig.
Die Servicestellen der Stadt Wien - Kontakt und Information
- Mieterhilfe
Tel.: 01/4000-25900
1010 Wien, Rathausstraße 2
Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr
www.mieterhilfe.at
- InfoCenter
Tel.: 01/4000 8000
1080 Wien, Bartensteingasse 9
Telefonische Auskünfte: Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr
Persönliche Informationen: Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr
(Schluss) csi/kau
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