- 29.06.2015, 12:52:27
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Brunner: Verwaltungsgerichtshof bescheinigt BürgerInnen einklagbares Recht auf saubere Luft
Grüne: Grazer Familie erringt mit „Feinstaubklage“ Etappenerfolg
Utl.: Grüne: Grazer Familie erringt mit „Feinstaubklage“
Etappenerfolg =
Wien (OTS) - In seiner heute veröffentlichten Entscheidung (Zl Ro
2014/07/0096) hat der Verwaltungsgerichtshof einer Grazer Familie
Recht gegeben: BürgerInnen, die in einem Gebiet wohnen, in dem es zu
Überschreitungen der Feinstaubgrenzwerte kommt, können bei der
Behörde und in weiterer Folge beim Landesverwaltungsgericht die
Nachbesserung des Luftqualitätsplans bzw. die Erlassung weiterer
Maßnahmen gegen die Feinstaubbelastung geltend machen. Zu diesem
Ergebnis kommt der Verwaltungsgerichtshof aufgrund der EuGH-Judikate
Janecek (aus 2008) und Client Earth (2014).
Der nunmehrigen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs kommt hohe
Bedeutung zu. "Ich freue mich für die betroffenen BürgerInnen. Mit
dieser Entscheidung ist nunmehr unmissverständlich klargestellt, dass
sie auch in Österreich das Recht haben, vor der Behörde und den
Verwaltungsgerichten die Einhaltung der Luft-Grenzwerte zum Schutz
ihrer Gesundheit geltend zu machen", sagt die Umweltsprecherin der
Grünen, Christiane Brunner. "Damit bekommt der Gesundheitsschutz
eine echte Chance, die Umweltpolitik eine gerichtliche Kontrolle.
Nicht nur die Transportsparte kann sich gegen Fahrbeschränkungen zur
Wehr setzen, sondern auch die von Luftschadstoffen gefährdeten
BürgerInnen gegen die untätige Behörde", hält Brunner fest.
Die Grazer Familie hatte mit Unterstützung des "Grün-Alternativen
Vereins zur Unterstützung von Bürgerinitiativen" (BIV) beim
Landeshauptmann der Steiermark weitere Maßnahmen wie z.B. die
Erlassung einer Umweltzone oder Fahrverbote beantragt. Der LH wies
diesen Antrag zurück, diese negative Entscheidung war vom
Landesverwaltungsgericht bestätigt worden.
Das Verfahren wird nun vom Landesverwaltungsgericht fortgesetzt
werden. "Die Familie Hoffmann kann weiter mit der fachlichen und
finanziellen Unterstützung des BIV rechnen", stellt Marlies Meyer,
Geschäftsführerin des BIV klar.
Zum Urteil:
https://www.vwgh.gv.at/aktuelles/pressemitteilungen/2015/06-2-luftqua
litaet.html
Zum bisherigen Verfahren:
https://www.gruene.at/themen/umwelt/feinstaub-wir-unterstuetzen-graze
r-familien-klage
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