• 24.06.2015, 15:30:12
  • /
  • OTS0224 OTW0224

Regner verteidigt Panoramafreiheit: Brauchen Rechtssicherheit

Gf. SPÖ-EU-Delegationsleiterin gegen Einschränkungen im öffentlichen Raum

Utl.: Gf. SPÖ-EU-Delegationsleiterin gegen Einschränkungen im
öffentlichen Raum =

Wien (OTS/SK) - Im Juli wird das Plenum des Europäischen Parlaments
in Straßburg über den Initiativantrag zur "Harmonisierung bestimmter
Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der
Informationsgesellschaft" abstimmen, um die politischen Leitlinien
für die EU-Kommission zu geben. Im aktuellen Parlamentsvorschlag
befindet sich auch ein Antrag von französischer liberaler Seite, der
die Panoramafreiheit einschränken soll. 2016 ist mit einer Änderung
der Urheberrechtsrichtlinie von 2001 zu rechnen. "Unser Ziel für die
Abstimmung im Plenum ist es, die uneingeschränkte Panoramafreiheit zu
erreichen, dass also Fotos von öffentlichen Plätzen, Gebäuden oder
Skulpturen in der Öffentlichkeit fotografiert und auch in sozialen
Netzwerken wie Facebook veröffentlicht werden dürfen", sagt die
geschäftsführende SPÖ-EU-Delegationsleiterin Evelyn Regner. ****

Derzeit drängen vor allem Liberale in Europa darauf, dass bei einer
kommerziellen Nutzung vorher Erlaubnis - etwa beim Architekten oder
der Architektin eines Gebäudes - eingeholt werden müsse. "Das ist
weltfremd und stiftet Verwirrung bei den NutzerInnen", sagt Regner,
Sprecherin der europäischen Sozialdemokraten im Rechtsausschuss des
Europäischen Parlaments. "Für jemanden, der ein Foto online stellt,
muss es egal sein, ob dieses Foto vor dem Schloss Schönbrunn, dem DC
Tower oder dem Hundertwasserhaus gemacht wurde. Es handelt sich dabei
um Werke des öffentlichen Raums und dieser Raum darf nicht
privatisiert werden", betont Regner.

"Ich bin vor allem deshalb gegen Regelungen bei kommerzieller
Nutzung, weil dadurch Rechtsunsicherheit entsteht", sagt die gf.
SPÖ-EU-Delegationsleiterin. Zwar sollen Künstlerinnen und Künstler
selbstverständlich einen Anspruch auf Abgeltung ihrer Werke bekommen,
allerdings nicht, wenn der Wirkbereich im öffentlichen Raum ist.
KünstlerInnen, die Abgeltung ihres Urheberrechts erzielen wollen,
müssten daher ihre Werke in einem nichtöffentlichen Bereich
ausstellen, etwa in ein Museum.

Positiv bewertet Regner allerdings andere Aspekte im
Urheberrechtsbericht: "So gibt es nun eine deutliche Ablehnung des
Geoblockings, also das Blockieren von Inhalten im Internet aufgrund
nationaler Grenzen. Wir brauchen einen digitalen Binnenmarkt in
Europa, müssen vor allem auch gegenüber den USA aufholen. Daher
müssen wir auch Schluss machen mit unserem digitalen Flickenteppich
aus 28 Staaten. Zudem soll es im Urheberrechtsbericht explizit
Ausnahmen für Bildungseinrichtungen wie etwa Schulen und Bibliotheken
geben, um einen bestmöglichen Zugang zu Information gewährleisten zu
können", erläutert Regner. (Schluss) ve/mp

Rückfragehinweis: Mag. Markus Wolschlager, Pressesprecher der
SPÖ-Europaabgeordneten, Tel.: +32 (484) 127 331, E-Mail:
markus.wolschlager@europarl.europa.eu

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | SPK

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel