• 24.06.2015, 12:53:14
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Neuregelung für Mitarbeiterrabatte

Handelsverband begrüßt die positive Entwicklung und hofft auf unbürokratische Umsatzsteuerregelung

Utl.: Handelsverband begrüßt die positive Entwicklung und hofft auf
unbürokratische Umsatzsteuerregelung =

Wien (OTS) - Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Handel können aufatmen!
Die am 16. Juni 2015 im Ministerrat beschlossene Regierungsvorlage
zum Steuerreformgesetz 2015/2016 bringt erfreuliche Änderungen im
Hinblick auf Mitarbeiterrabatte.

"Mitarbeiterrabatte sind ein wichtiges Instrument für Arbeitgeber, um
Arbeitnehmer an das Unternehmen zu binden und Motivation zu
schaffen", so Stephan Mayer-Heinisch, Präsident des Handelsverbands,
"Der Handelsverband hat sich deshalb intensiv für eine klare Regelung
bei den Mitarbeiterrabatten eingesetzt."

Nach der Neuregelung sollen Mitarbeiterrabatte, die allen oder
bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern gewährt werden, nun bis zu 20 %
(lt. Begutachtungsentwurf 10 %) des Endpreises steuerfrei bleiben
(Freigrenze). Wenn die einem Mitarbeiter gewährten Rabatte 20 %
übersteigen, bleiben diese bis zu EUR 1.000 p.a. (lt.
Begutachtungsentwurf EUR 500 p.a.) steuerfrei (Freibetrag).

"Wir begrüßen die Neuerung, setzen uns jedoch dafür ein, dass als
Verrechnungsbasis für die Umsatzsteuer nicht der Originalpreis,
sondern der rabattierte Betrag herangezogen wird", erklärt Rainer
Will, Geschäftsführer des Handelsverbands. Martin Kowatsch, Leiter
des Ressorts Human Resources & Arbeitsrecht des Handelverbands
ergänzt: "Nur so kann der bürokratische Erfassungsaufwand niedrig und
der Mitarbeiter-Nutzen hoch gehalten werden."

Will hofft, dass die Regelung, die noch den Nationalrat passieren
muss, bis zum Geltungszeitpunkt ab 1.1.2016 auch als einheitliches
Richtmaß für die laufenden GPLA-Verfahren dient, um von den
unzähligen Individualvereinbarungen wegzukommen.

Nähere Informationen dazu finden Sie auf unserer Website unter:
http://handelsverband.users.aboliton.at/presse/presseaussendungen/neuregelung-fuer-mitarbeiterrabatte/

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | HVB

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