- 16.06.2015, 13:54:53
- /
- OTS0205 OTW0205
Industrie: Steuerreform als Startschuss für Strukturreformen nutzen
IV-GS Neumayer: Steuerreform mit ausgabenseitigen Strukturreformen nachhaltig und wachstumsfördernd finanzieren – Entscheidung für Lohnnebenkostensenkung jetzt
Utl.: IV-GS Neumayer: Steuerreform mit ausgabenseitigen
Strukturreformen nachhaltig und wachstumsfördernd finanzieren
– Entscheidung für Lohnnebenkostensenkung jetzt =
Wien (OTS) - "So sehr wir die breite Entlastung aller
Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sowie Maßnahmen der
Forschungsförderung begrüßen, so dringend sind nun auch Impulse für
neue Arbeitsplätze notwendig. Und diese werden durch Unternehmen
geschaffen. Die Politik muss eine standortpolitische Trendumkehr
herbeiführen, durch einen Beschluss zur substanziellen Reduktion der
Lohnnebenkosten, die Senkung muss rasch erfolgen und nicht erst in
ein paar Jahren", betonte der Generalsekretär der
Industriellenvereinigung (IV) Mag. Christoph Neumayer anlässlich der
heute, Dienstag, beschlossenen Regierungsvorlage zur Steuerreform.
Zwar hätten einige der im Begutachtungsentwurf vorgesehenen neuen
bürokratischen Belastungen noch abgewendet werden können, dringend
notwendige Impulse für Wachstum und neue Arbeitsplätze vermisse man
aber auch in der Regierungsvorlage nach wie vor. "Die Steuerreform
wird leider nur minimalste positive Auswirkungen auf das Wachstum
haben."
Lohnnebenkosten spürbar senken um Wachstum anzukurbeln
"Im internationalen Standortwettbewerb zeigen viele Staaten, wie man
mit einer erfolgreichen Steuerpolitik Wachstum und Arbeitsplätze
schafft. Österreich beschreitet hier seit dem Abgabenänderungsgesetz
2014 kontinuierlich den falschen Weg", so der IV-Generalsekretär, der
hervorhob: "Im sich verschärfenden internationalen Standortwettbewerb
ist weder für ein Abzugsverbot für Entgelte über 500.000 Euro, noch
für standortschädliche nationale Alleingänge wie bei der
Nicht-Absetzbarkeit von Lizenzzahlungen Platz." Nach der Steuerreform
schramme man nun auch beim Spitzensteuersatz nur knapp am Podest
vorbei. "Es gibt bloß drei Länder weltweit, die einen noch höheren
Spitzensteuersatz haben, während sich Länder wie die Slowakei mit
einem Spitzensteuersatz von nur 25 Prozent in unmittelbarer Nähe
befinden", hob Neumayer hervor.
Fatal ist, dass die Steuerreform eine weitere Erhöhung der
Lohnnebenkosten für die Unternehmen mit sich bringt, anstatt der
versprochenen Entlastung. So wirke etwa die Anhebung der
Höchstbeitragsgrundlage höchst kontraproduktiv. "Angesichts der
steigenden Arbeitslosigkeit gehen wir mit dieser Maßnahme in die
völlig falsche Richtung. Die Senkung der Lohnnebenkosten darf daher
nicht mehr weiter aufgeschoben, sondern muss unverzüglich in Angriff
genommen werden", so Neumayer.
Entschärfungen bei Bürokratie und Verwaltungsaufwand
Gegenüber dem Begutachtungsentwurf konnten einige Verbesserungen
erreicht werden. Der komplexe und bürokratische Anwendungsvorrang für
Gewinnausschüttungen bei der Einlagenrückzahlung hätte für die
Unternehmen einen ebenso hohen Verwaltungsaufwand bedeutet, wie die
Anwendbarkeit der Verlustverrechnungsbremse im
Körperschaftsteuergesetz. "In beiden Fällen hatte man zunächst weit
über das eigentliche Ziel hinausgeschossen und den Unternehmen
unnötigen Verwaltungsaufwand aufgebürdet", so Neumayer. Einige
Bestimmungen würden den begrüßenswerten Grundgedanken der
Vereinfachung jedoch nach wie vor konterkarieren. Sehr
verwaltungsaufwändig sei etwa die Anwendbarkeit der neuen
Verteilungs- und Abschreibungsregeln für Immobilien auch für
Altbestand. "Hier wird zum wiederholten Mal in bestehende
Investitionen eingegriffen. Das damit wachsende Misstrauen in die
Standortpolitik ist Gift für das Wirtschaftswachstum", hob der
IV-Generalsekretär hervor.
In der aktuellen Situation benötige man das genaue Gegenteil. "Wir
brauchen Planbarkeit und Rechtssicherheit für die Unternehmen. Zudem
müssen wird jetzt dringend Schritte in Richtung Vereinfachung und
Entbürokratisierung setzen", appellierte Neumayer an die Politik.
Neue Anteilsvereinigungstatbestände bei der Grunderwerbsteuer
problematisch
Die mangelnde Planbarkeit in Österreich werde besonders durch die
zweite grundlegende Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes innerhalb
weniger Monate vor Augen geführt. "Durch die neuen
Anteilsvereinigungstatbestände betreffend Personengesellschaften und
Unternehmensgruppen werden viele Betriebsstrukturen versteinert. Es
ist bedenklich, wenn eine drohende Steuerbelastung eine Anpassung an
betriebswirtschaftliche Notwendigkeiten unterbindet. Bei der
Grunderwerbsteuer stimmt die Richtung definitiv nicht mehr", so der
IV-Generalsekretär. Dass die Begünstigung der altersbedingten
Betriebsübergabe nun zumindest auf verschuldete Betriebe ausgedehnt
werden soll, werde aber ausdrücklich begrüßt. "Es ist nicht
einzusehen, warum innerhalb einer Familie die Übergabe eines
verschuldeten Betriebes gegenüber der Übergabe eines kaum
fremdfinanzierten Betriebes schlechter gestellt sein sollte", so
Neumayer.
Echter Rechtsschutz bei der Kontensicht notwendig
"Bei der Kontenöffnung ist ein echter Rechtschutz wichtig. Ein
Rechtsschutzbeauftragter, der im Nachhinein die Unrechtsmäßigkeit
einer Einsichtnahme feststellt, hilft demjenigen, der von der
missbräuchlichen Einsichtnahme betroffen ist nicht weiter", so
Neumayer.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPI