• 16.06.2015, 13:18:16
  • /
  • OTS0186 OTW0186

Leitl zu Steuerreform: Beachtliche Fortschritte erreicht, aber noch weiterer Handlungsbedarf

In der parlamentarischen Behandlung sind Verbesserungen bei Konten-Einsicht, Registrierkassen und Abschreibungen nötig – Betriebe brauchen Investitionsanreize

Utl.: In der parlamentarischen Behandlung sind Verbesserungen bei
Konten-Einsicht, Registrierkassen und Abschreibungen nötig –
Betriebe brauchen Investitionsanreize =

Wien (OTS) - Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) hat in der
Begutachtung der Steuerreform vor allem an den geplanten
Gegenfinanzierungen Kritik geübt. Nach harten Verhandlungen in den
vergangenen Wochen konnten in einigen Punkten Verbesserungen für die
Betriebe erreicht werden, betont WKÖ-Präsident Christoph Leitl zum
vorliegenden Regierungsbeschluss. Jetzt brauche es aber zusätzliche
positive Signale für den Wirtschaftsstandort. So bleiben notwendige
Strukturreformen etwa bei der Verwaltung oder im Pensionssystem
ebenso auf der Tagesordnung wie Wachstums- und Investitionsanreize
für Österreichs Betriebe: "Hier besteht akuter Handlungsbedarf. Wer
die Arbeitslosenzahlen senken will, muss Betriebe etwa durch eine
Lohnnebenkostensenkung entlasten. "

Leitl: "Vor allem die ursprünglich geplanten Änderungen bei der
Grunderwerbssteuer sind unseren Mitgliedern sauer aufgestoßen. Wir
konnten nun sicherstellen, dass Betriebsübergaben bei
Familienbetrieben auch in Zukunft leistbar sind. Das ist ein echter
Erfolg." Vorgesehen ist nun ein Freibetrag von 900.000 Euro samt
Staffelung bzw. alternativ eine Deckelung von 0,5 Prozent. Durch die
wahlweise Verwendung etwa eines Immobilienpreisspiegels bei der
Berechnungsmethode können kostspielige Gutachten vermieden werden.
Vorgesehen ist auch das Ausblenden von Schulden bei der Übergabe im
Familienverband.

Was den Tourismus betrifft, wurden bei den Mehrwertsteuersätzen
notwendige Vereinfachungen geschaffen. So wird bei Pauschalangeboten
das Frühstück mit 10 Prozent Mehrwertsteuer belastet, was nun
gesetzlich geregelt ist. Leitl: "Das ist zumindest eine kleine
Erleichterung für die Beherbergungsbetriebe." Die prozentuelle
Aufteilung der Kostensätze bei Halb- und Vollpension wird noch nach
weiteren Gesprächen mit der Tourismusbranche in Richtlinien geregelt.

Die Gewährung von Mitarbeiter-Rabatten wurde deutlich verbessert. Die
Steuerbefreiung wurde von bis zu 500 auf maximal 1000 Euro
verdoppelt. Auch die Steuerbelastung bei Dienstfahrzeugen wurde
entschärft.

Ein Erfolg konnte in der gewerblichen Sozialversicherung mit der
Senkung der Mindestbeitragsgrundlage für Selbständige in der
Krankenversicherung erzielt werden.
Gewerbliche Unternehmer mit geringen Einkünften müssen derzeit
Krankenversicherungsbeiträge von einer Mindestbeitragsgrundlage, die
bei 724,02 Euro monatlich liegt, entrichten. Das entspricht
monatlichen Mindestbeiträgen in der Krankenversicherung von 55,39
Euro. Ab 1.1.2016 wird die Mindestbeitragsgrundlage auf das Niveau
der Geringfügigkeitsgrenze bei Arbeitnehmern gesenkt, die derzeit
405,98 Euro monatlich beträgt. Dadurch werden geringverdienende
Selbständige nur noch knapp über 30 Euro monatlich an
Krankenversicherungsbeiträgen zahlen - und das bei gleicher Leistung.
Das entspricht einer jährlichen Ersparnis von bis zu ca. 290 Euro.
Gesamt bedeutet dies eine jährliche Entlastung von 40 Millionen Euro
für Österreichs Selbständige.

Was die Errichtung eines Kontoregisters betrifft, zeigt sich Leitl
erfreut über die breite Unterstützung der Wirtschaftspositionen. "Es
ist uns gemeinsam mit etlichen anderen politischen Vertretern
gelungen, einen ersten Rechtsschutzanspruch bei einer geplanten
Konteneinsicht im Gesetz zu verankern. Das ist ein substantieller
Fortschritt gegenüber den bisherigen Plänen, aber wir haben hier im
Parlament noch weiteren Handlungsbedarf, um die Bürger und Betriebe
vor Willkürakten zu schützen."

Kritisch äußert sich Leitl zu den derzeit vorgesehenen
Abschreibungsmöglichkeiten für Gebäude: "Hier ist sicherzustellen,
dass Investitionen durch unflexible verlängerte Abschreibungsdauern
nicht verhindert werden." Und auch die nun vorliegende Regelung zu
den Registrierkassen ist nach wie vor nicht praxistauglich. Erste
Verbesserungen gibt es aber: Neuanschaffungen und Umrüstungen von
Kassensystemen sind nun im ersten Jahr voll abzugsfähig. Neu gibt es
eine Zertifizierungsmöglichkeit bei Kassensystemen in größeren
Betrieben. Leitl: "In den parlamentarischen Verhandlungen werden wir
massive Anstrengungen unternehmen, um offenkundige Widersinnigkeiten
noch zu beseitigen." (PWK447/RH)

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | PWK

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel