• 16.06.2015, 12:13:20
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  • OTS0131 OTW0131

Bundesregierung beschließt Senkung der Mindestbeiträge für Selbständige

Mehr Fairness und spürbare Entlastung für Kleinunternehmer - langjährige Forderung der SVA umgesetzt

DIESE AUSSENDUNG WURDE KORRIGIERT
NEUFASSUNG IN AUSSENDUNG OTS_20150616_OTS0192

Utl.: Mehr Fairness und spürbare Entlastung für Kleinunternehmer -
langjährige Forderung der SVA umgesetzt =

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       --           Diese Meldung wurde korrigiert.           --
       --    Neufassung in Meldung OTS0192 vom 16.06.2015     --
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Wien (OTS) - Die Bundesregierung hat heute Dienstag, 16. Juni 2015,
Entlastungsmaßnahmen für Österreichs Selbständige beschlossen. So
wurde die Senkung der Mindestbeitragsgrundlage von derzeit rund 724
Euro auf 406 Euro entschieden. "Damit ist eine wichtige Forderung der
SVA umgesetzt", betont Alexander Herzog, SVA Obmann-Stv. Diese
Senkung der Mindestbeitragsgrundlage für Selbständige auf das Niveau
der Arbeitnehmer bedeute einerseits eine Gleichstellung sowie auch
eine spürbare finanzielle Belastung von knapp 292 Euro jährlich für
Geringverdiener.

Analog zum Beitragszuschuss für Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen,
wurde nun für Selbständige die sogenannten
"Mindest-Sozialversicherungsbeiträge" im Rahmen der Steuerreform
beschlossen und soll bereits mit 1.1. 2016 in Kraft treten. Derzeit
liegt die Mindestbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung für
Selbständige bei 724,02 Euro. Davon werden die
Krankenversicherungsbeiträge in Höhe von 7,65 % berechnet, d.h.
Unternehmer bezahlen mindestens 55,4 Euro pro Monat.

Eine Senkung der Mindestbeitragsgrundlage von 724,02 auf 405,98 Euro
bedeutet niedrigere monatliche Beiträge und eine jährliche Ersparnis
von bis zu 291,96 Euro "Wir wollen keine Bevorzugung, wir wollen
Gerechtigkeit und mit der Angleichung der Mindestbeitragsgrundlage
auf die Geringfügigkeitsgrenze der Arbeitnehmer ist nun ein wichtiger
Schritt getan", so Herzog. Die jährlichen Kosten belaufen sich auf
knapp 40 Mio. Euro.

Die Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage in der
Pensionsversicherung auf die Geringfügigkeitsgrenze soll zudem mit
1.1.2018 starten. Eine vollständige Angleichung an die
Geringfügigkeitsgrenze wird voraussichtlich mit 1.1.2022 erreicht
sein.

SVA - Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft

Die SVA ist der Sozialversicherungsträger für Österreichs
Selbständige und betreut als gesetzliche Krankenversicherung rund
775.000 Kunden, davon 390.000 aktiv Erwerbstätige, 146.000
Pensionisten und 239.000 Angehörige. Als gesetzliche
Pensionsversicherung ist die SVA für 416.000 Versicherte zuständig.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | SVA

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