• 16.06.2015, 08:37:22
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  • OTS0009 OTW0009

Strengere EU-Regelungen für Vermarktung von Biozidprodukten

WKÖ bringt neuen Info-Folder für betroffene Betriebe – rechtzeitige Vorbereitung hilft, Schwierigkeiten zu vermeiden

Utl.: WKÖ bringt neuen Info-Folder für betroffene Betriebe –
rechtzeitige Vorbereitung hilft, Schwierigkeiten zu vermeiden =

Wien (OTS) - Biozidprodukte dienen dazu, Schadorganismen für Mensch
oder Tier abzuschrecken oder unschädlich zu machen. Für die
Vermarktung dieser chemischen Produkte wird per 1. September 2015
eine neue EU-Regelung in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt muss jeder
biozide Wirkstoff einer umfangreichen Registrierung bei der
Europäischen Chemikalienagentur ECHA unterzogen werden. Liegt keine
Registrierung vor, dann kann ein solcher Wirkstoff nicht mehr legal
am europäischen Markt verkauft werden.

"Vor allem kleine Betriebe, die Biozidprodukte vermarkten, stellt das
vor große Herausforderungen. Denn das Biozidrecht ist schon jetzt
besonders aufwendig", so Marko Sušnik, Chemikalienexperte in der
Wirtschaftskammer Österreich. Die WKÖ empfiehlt betroffenen
Unternehmen zu prüfen, welche Produkte betroffen sind. In der Folge
könnte es wichtig sein, mit dem eigenen Lieferanten Rücksprache über
die zukünftige Verfügbarkeit von Wirkstoffen bzw. Biozidprodukten zu
halten. Wenn ein Dossier erstellt werden muss, sollte man sich
überlegen, woher man notwendige Testdaten bekommt und wieviel diese
kosten, rät der WKÖ-Experte. Zu diesen und anderen Aspekten finden
Unternehmen Hilfe bei ihrer zuständigen Fachorganisation.

Eine allgemeine Übersicht über das Biozidprodukterecht können sich
Unternehmen in einem neuen Folder der Wirtschaftskammer Österreich
verschaffen. Dieser soll als einleitende Hilfestellung zum
praktischen Handeln dienen und eine erste rasche Orientierung
ermöglichen. Der Folder ist hier verfügbar:
https://www.wko.at/Content.Node/Service/Umwelt-und-Energie/Chemie/Bio
zide/Vermarktung-von-Biozidprodukten.html
(PWK443/PM)

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