• 10.06.2015, 08:18:19
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  • OTS0011 OTW0011

Die aserbaidschanische Regierung kündigte die Tätigkeit des OSZE-Projektkoordinators in Baku

Wien (OTS) - Die Regierung der Republik Aserbaidschan traf die
Entscheidung, die Tätigkeit des OSZE-Projektkoordinators in Baku zum
4. Juni 2015 zu kündigen. Dabei übte Aserbaidschan als Gastgeberland
seine in der Schlussakte von Helsinki 1975 festgeschriebenen
Hoheitsrechte aus und erwartet, dass diese Entscheidung von der OSZE
respektiert wird.

Im Namen der aserbaidschanischen Regierung bringt die Botschaft ihren
aufrichtigen Dank an S.E. Botschafter Shahtahtinsky zum Ausdruck, dem
zurückberufenen OSZE-Projektkoordinator in Baku, für seine geschickte
Führung bei der Umwandlung der Aktivitäten der Feldmission in das
neue Mandat und erfolgreiche Überwindung von Management- und
administrativen Aufgaben. Dank seiner kompetenten Führung und den
Projekten, die er realisierte, wurde die Zusammenarbeit zwischen
Aserbaidschan und der OSZE gestärkt. Der Projektkoordinator pflegte
enge Kooperation mit der Regierung und der Zivilgesellschaft bei der
Planung und Durchführung von Projekten in allen drei Dimensionen, die
auf die Bedürfnisse und Prioritäten des Gastgeberlandes basierten.

Vor diesem Hintergrund wurden leider Versuche von externen Eingriffen
in die Tätigkeiten des Projektkoordinators beobachtet, wie es bei der
Schaffung von unnötigen Hindernissen bei der Verlängerung seines
Vertrages oder bei Ausübung von Druck, damit er über sein Mandat
hinaus handelt, sowie bei mangelnden vorherigen Konsultationen mit
dem Gastgeberland bei der Zurückberufung von Botschafter
Shahtahtinsky der Fall waren. Diese Schritte beschädigten das
Vertrauen der Regierung der Republik Aserbaidschan in die Fähigkeit
der Feldmission, ihre Aufgaben in Einklang mit ihrem Mandat zu
erfüllen, schwer und veranlasste die Entscheidung der Regierung, die
Tätigkeit des Projektkoordinators in Baku zu kündigen.

Aserbaidschan hält es für erforderlich, die vereinbarten Mandate der
OSZE-Feldpräsenzen sowie Hoheitsrechte der OSZE-Teilnehmerstaaten zu
respektieren.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF

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