• 09.06.2015, 20:42:05
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24-Betreuung: Vermittlung wird eigenes Gewerbe

Weitere Themen im Wirtschaftsausschuss: Berufsausbildung, Verwendung öffentlicher Dokumente, Produktvermarktung

Utl.: Weitere Themen im Wirtschaftsausschuss: Berufsausbildung,
Verwendung öffentlicher Dokumente, Produktvermarktung =

Wien (PK) - Die Vermittlung von 24-Stunden-Betreuung soll in Zukunft
gewerberechtlich von der eigentlichen Personenbetreuung getrennt
werden. Eine heute vom Wirtschaftsausschuss im Zuge von Änderungen
der Gewerbeordnung beschlossene Bestimmung sieht in diesem Sinn vor,
die Tätigkeit von Vermittlungsagenturen zu einem eigenen Gewerbe zu
machen. In diese Richtung ging auch ein Entschließungsantrag der
Grünen, der ebenso vertagt wurde wie ein Entschließungsantrag der
Freiheitlichen, die die Einführung eines Gütesiegels
"Personenbetreuung" forderten.

Verabschiedet wurden im Rahmen der Sitzung zudem ein Bundesgesetz,
das die Weiterverwendung öffentlicher Dokumente erleichtern soll,
sowie eine Vorlage, die im Wesentlichen der Umsetzung der EU-Vorgaben
im Bereich der Vermarktung von Produkten dient. Grünes Licht gab der
Ausschuss darüber hinaus für Änderungen im Berufsausbildungsgesetz,
von denen sich die Abgeordneten vor allem bessere Ausbildungschancen
für benachteiligte Jugendliche erwarten.

Auf der Tagesordnung standen überdies Anträge der
Oppositionsparteien, die durchwegs vertagt wurden. So forderten die
Grünen eine entsprechende Änderung des Pachtvertrags mit der Wiener
Kongresszentrum Hofburg Betriebsgesellschaft, um politisch
umstrittene Veranstaltungen wie etwa den Akademikerball in der
Hofburg zu verhindern. Die NEOS schließlich legten ein Paket von
Anträgen vor, das generell auf die Stärkung der Unternehmen
hinausläuft.

Gewerberechtliche Trennung bei der Personenbetreuung

Die Bestimmungen über die Personenbetreuung sind Teil einer Novelle
zur Gewerbeordnung (624 d.B.), die unter dem Titel Seveso III
zunächst darauf abzielt, schwere Industrieunfälle wie jene in Seveso,
Bhopal oder Enschede zu vermeiden. Die Betriebsinhaber sollen in
diesem Sinn nun verpflichtet werden, nach dem Stand der Technik
vorbeugende Maßnahmen zu treffen, um ein hohes Schutzniveau zu
gewährleisten. Vorgesehen sind dabei auch behördliche Inspektionen
zur Überprüfung der Einhaltung der Verpflichtungen.

Im Mittelpunkt der Debatte stand allerdings ein Passus der Vorlage,
der sich mit der 24-Stunden-Betreuung befasst und die vielfach
geäußerte Forderung nach einer gewerberechtlichen Trennung der
Vermittlung von BetreuerInnen und der tatsächlichen Betreuungsarbeit
aufgreift. So sollen nun die Tätigkeiten von Vermittlungsagenturen
("Organisation von Personenbetreuung") aus dem bestehenden
Personenbetreuungsgewerbe herausgelöst und einem eigenem Gewerbe
zugeführt werden. In diese Richtung ging auch ein Antrag von Grünen-
Sozialsprecherin Judith Schwentner (867/A(E)), der zudem die
Forderung nach gesetzlichen Qualitätskriterien sowohl für die
Vermittlung als auch für die Ausübung der Betreuung enthält. Die FPÖ
wiederum schlug in ihrer Initiative ein Gütesiegel
"Personenbetreuung" (511/A(E)) vor, wobei FPÖ-Abgeordneter Axel
Kassegger auch für die Schaffung einer bundesweit aktiven
Trägerorganisation plädierte, die für die Pflege- und
Betreuungsbedürftigen unselbstständige PflegerInnen und BetreuerInnen
ohne Gewinnabsicht beschäftigt und den Betroffenen auf diesem Weg
alle administrativen Leistungen abnimmt.

In der Debatte mahnte Christiane Brunner (G) zunächst die Verankerung
öffentlicher Beteiligungsrechte ein und begründete ihre Ablehnung der
Seveso III Novelle mit Verschlechterungen gegenüber der geltenden
Rechtslage bei Inspektionen, dem Entfalls der bestehenden
Meldestelle, eines ungenügenden Strafrahmens und wegen fehlender
Informationspflichten der Behörden. Versuche eines Vertreters des
Wirtschaftsministeriums, diese Bedenken zu zerstreuen, vermochten
Brunner nicht zu überzeugen.

Die gewerberechtliche Trennung der Agenturen und der PflegerInnen im
Rahmen der 24-Stunden Betreuung sei wichtig, sagte Brunners
Fraktionskollegin Judith Schwendtner, hielt deren Verbleib in einer
gemeinsamen Fachgruppe der Wirtschaftskammer aber für nicht
nachvollziehbar. Schwendtner drängte auch auf Qualitätskriterien für
Agenturen und regte an, diese künftig als "gebundene Gewerbe" zu
definieren.

Christoph Matznetter (S) begrüßte ebenso die gewerberechtliche
Trennung und erinnerte daran, dass im Rahmen der 24-Stunden-
Betreuung zehntausende "UnternehmerInnen" geschaffen worden seien,
die eigentlich als DienstnehmerInnen zu gelten haben. In diesem
Zusammenhang kritisierte Matznetter, dass die Agenturen von sinkenden
Preisen bei den Betreuungsleistungen seit der Zulassung rumänischer
und bulgarischer BetreuerInnen profitiert haben. "Wir brauchen
Qualitätskriterien und Ausführungsvorschriften für Agenturen", sagte
Matznetter und riet, den Antrag der Grünen im Hinblick auf
diesbezügliche Bemühungen des Ministers zu vertagen.

Josef Schellhorn (N) stimmte dem Vorschlag einer neuen Fachgruppe zu,
lehnet als Befürworter der Deregulierung neue Regulierungen aber ab
und drängte auf eine umfassende Reform der Gewerbeordnung. Für
Liberalisierungen trat grundsätzlich auch Axel Kassegger (F) ein, wo
es um Leben und Sicherheit gehe, seien Regulierungen durch die
Gewerbeordnung durch die Gewerbeordnung aber sinnvoll, vor allem auch
beim Schutz von Pflegebedürftigen, sagte der Abgeordnete. Auch Asdin
El Habassi (V) plädierte für Qualitätskriterien für Agenturen und für
neue Ausübungsregeln und beantragte mit Unterstützung der
Regierungsparteien die Vertagung des FPÖ-Antrags.

Weiterverwendung öffentlicher Dokumente soll erleichtert werden

Änderungen im so genannten Informationsweiterverwendungsgesetz (629
d.B.) sollen die Nutzung von Dokumenten öffentlicher Stellen
erleichtern. Eine entsprechende Regierungsvorlage, die von den
Abgeordneten ohne Debatte einstimmig verabschiedet wurde, schafft ein
grundsätzliches Recht auf Weiterverwendung von Dokumenten und
erweitert überdies den Anwendungsbereich auf Bibliotheken, Museen und
Archive. Neu ist dabei auch die Verpflichtung, Dokumente, soweit dies
möglich und sinnvoll ist, in einem offenen und maschinenlesbaren
Format zusammen mit den zugehörigen Metadaten bereitzustellen.

Produktvermarktung im Binnenmarkt: Österreich setzt EU-Vorgaben um

Einstimmig unterstützte der Ausschuss auch ein Maschinen -
Inverkehrbringungs- und Notifizierungsgesetz (630 d.B.), mit dem
Österreich die Vorgaben der Europäischen Union über einen gemeinsamen
Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten umsetzt. Die
Bestimmungen betreffen in erster Linie die Akkreditierung und die
Marktüberwachung, wobei es gilt, die bestehenden Regelungen zu
stärken und die praktischen Aspekte bei der Anwendung und
Durchführung zu optimieren. - Matthias Köchl (G) erfuhr von einem
Vertreter des Wirtschaftsministeriums, dass der Gesetzesentwurf einen
deutlich verschärften Strafrahmen gegenüber der geltenden Rechtslage
bringe.

Benachteiligte Jugendliche erhalten neue Ausbildungschancen

Eine Novelle zum Berufsausbildungsgesetz (627 d.B.), die den Zweck
verfolgt, die rechtlichen Rahmenbedingungen weiter zu entwickeln, um
die Lehrausbildung auch für die Zukunft als attraktive,
praxisorientierte Ausbildung zu erhalten, erzielte die Zustimmung der
Koalitionsparteien und der NEOS. So sollen neue Ausbildungsangebote
vor allem benachteiligten Jugendlichen den Erwerb von Abschlüssen auf
der Sekundärstufe II ermöglichen bzw. erleichtern. Das Gesetz sieht
die Möglichkeiten von Modellprojekten bei Zusammenwirken von mehreren
Unternehmen vor, baut das Qualitätsmanagement aus und bringt
Erleichterungen für die Kombination von Lehre und Matura.

Bernahrd Themessl (F) stimmte mit Abgeordnetem Franz Kirchgatterer
(S) in der generellen Einschätzung überein, dass es wichtig sei, die
FacharbeiterInnen-Ausbildung zu stärken und deren Qualität zu
verbessern. Themessl problematisierte aber die Umsetzung dieser
Ziele, insbesondere die Form der Qualitätsprüfung, die Zulassung von
Jugendlichen ohne Pflichtschulabschluss zur Lehre und die vorgesehene
Überprüfung der Betriebe. Auch Birgit Schatz (G) bekannte sich
ausdrücklich zur Qualitätssicherung in der Lehrlingsausbildung und
brach überdies eine Lanze für die sozialpädagogische Begleitung von
Jugendlichen. Ihre Ablehnung des Gesetzes begründete sie mit der für
sie absurden Bestimmung, wonach ein negativer Asylbescheid zum
Abbruch eines Lehrverhältnisses führe. Dies sei nicht nur
unmenschlich, sondern auch aus wirtschaftlichen Gründen abzulehnen,
weil AsylwerberInnen in Mangelberufen ausgebildet werden. Dieser
Ansicht schloss sich Josef Schellhorn (N) an, der in der
Regierungsvorlage gute Ansätze sah, zugleich aber das Kompetenz-
Wirrwarr zwischen Bund und Ländern kritisierte.

Grüne: Kein Rechtsextremismus in der Wiener Hofburg!

Durch eine Änderung des entsprechenden Pachtvertrags wollen die
Grünen in Hinkunft Veranstaltungen wie den Akademikerball, aber auch
Auftritte wie jenen des umstrittenen niederländischen Politikers
Geert Wilders in den Räumlichkeiten der Wiener Hofburg verhindern.
Harald Walser (G) sprach in diesem Zusammenhang von "zum Teil
rechtsextremen Publikum" und gab zu bedenken, mit der Wahl des Ortes
würde der Anschein einer quasi staatstragenden Veranstaltung erweckt
und dadurch auch eine unausgesprochene Akzeptanz durch die Republik
gegenüber den beteiligten Personen und den äußerst fragwürdigen
Inhalten suggeriert. Konkret forderte der Bildungssprecher der Grünen
in seiner Initiative (1061/A(E)) Bundesminister Reinhold Mitterlehner
auf, den Pachtvertrag der Burghauptmannschaft mit der Wiener
Kongresszentrum Hofburg Betriebsgesellschaft m.b.H. dahingehend zu
gestalten, dass Veranstaltungen, deren Charakter durch Veranstalter,
BesucherInnen oder Inhalte einer rechtsextremen Richtung zuzuordnen
ist und auch dazu angetan sein könnte, den Ruf der Republik zu
beschädigen, nicht mehr genehmigt werden dürfen.

In der Debatte wies der Antragsteller darauf hin, dass die Hofburg in
den kommenden Jahren zum Sitz des Parlaments werde, was Christoph
Matznetter, der von einem sinnvollen Antrag sprach, dazu veranlasste,
seine Zustimmung zu der von Andreas Hanger (V) vorgeschlagenen
Vertagung des Antrags mit dem Verlangen zu verknüpfen, sich in der
Präsidialkonferenz des Nationalrates mit der Frage zu befassen, ob
der Sitz des österreichischen Parlaments ein Ort sein könne, wo
Menschen wie etwa Jean-Marie Le Pen auftreten, der eben von einer
Partei wie der Front National wegen Rechtsextremismus ausgeschlossen
wurde. Andreas Hanger (V) verurteilte seinerseits jegliche
menschenverachtende Politik, merkte aber zugleich an, dass es sich
bei der FPÖ um eine demokratisch legitimierte Partei handle und deren
Veranstaltung in der Hofburg nicht gesetzwidrig sei.

Axel Kassegger (F), der sich ausdrücklich zu seiner Mitgliedschaft
bei einer Burschenschaft bekannte, wandte sich entschieden dagegen,
die Teilnehmer am Akademikerball in die Schublade des
Rechtsextremismus zu stecken. Kassegger wandte sich gegen Vorurteile
und mahnte mehr Toleranz ein. - Hangers Vertagungsantrag wurde mit
SPÖ-ÖVP-Mehrheit angenommen.

NEOS wollen Österreichs Unternehmen stärken

500 Tage Bundesregierung sind Anlass für die NEOS, Druck in Richtung
einer Stärkung des Unternehmenssektors zu machen und die Koalition
dabei an entsprechende Ansagen in der Regierungserklärung zu
erinnern. Konkret schlägt Josef Schellhorn in einem
Entschließungsantrag nun nach dem britischen System der "sunset-
clause" eine Auslaufklausel für Gesetze und Verordnungen vor
(1151/A(E)) und greift dabei eine Forderung des Wirtschaftsbunds auf.
In einer weiteren Initiative (1152/A(E)) drängt er auf eine
österreichische Normenstrategie, von der er sich eine Erhöhung der
Effizienz des aus derzeit rund 24.000 Normen bestehenden
Rechtssystems, aber auch erhebliche Kostenentlastungen für
Unternehmen erwartet. Schließlich fordert Schellhorn auch die
Einrichtung einer sogenannten "Nation Brand Agency" nach dem Vorbild
von Ländern wie der Schweiz oder Finnland (1153/A(E)), um die Marke
Österreich zu stärken.

Alle drei Anträge wurden mit den Stimmen der Koalitionsparteien
vertagt. Laut einem Vertreter des Wirtschaftsministeriums liegt
bereits eine Normenstrategie vor, auf deren Basis nun an einer
Änderung des Normengesetzes gearbeitet wird. Man lehne sich dabei an
der EU und Deutschland an. Auch an der "Marke Österreich" will die
Regierung laut SPÖ-Abgeordnetem Hubert Kuzdas weiter feilen,
allerdings fehlen ihm zufolge derzeit aufgrund der
Budgetrestriktionen die Mittel für eine Nation-Branding-Agentur.
(Schluss Wirtschaftsausschuss) fru/gs

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