• 03.06.2015, 11:56:18
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  • OTS0124 OTW0124

AK zu Urheberrecht: Belastung für KonsumentInnen begrenzt

Aber modernes Vergütungsmodell und konsumentenfreundliche Rückvergütung fehlen

Utl.: Aber modernes Vergütungsmodell und konsumentenfreundliche
Rückvergütung fehlen =

Wien (OTS) - "Nur ein Reförmchen statt einer mutigen Erneuerung des
Urheberrechts", sagt Silvia Angelo, Leiterin der AK
Wirtschaftspolitik zum jetzt vorliegenden Entwurf für die sogenannte
Speichermedienabgabe. Die AK hat sich in den letzten vier Jahren,
seit der Rechtstreit um die Speichermedienabgabe tobt, immer ein
Vergütungsmodell gewünscht, das KonsumentInnen nicht doppelt- und
dreifach zahlen lässt. Denn: Speicher sind heute schon in fast allen
Geräten, die wir täglich verwenden und ohne, dass wir dabei immer
urheberrechtlich geschützte Werke nutzen. "Warum sollen
Konsumentinnen und Konsumenten bestraft werden, weil sie private
Fotos oder Dokumente auf ihrem PC haben?" so Angelo.

Die AK sieht nach den ihr vorliegenden Informationen zumindest drei
Verbesserungen im Entwurf:

Die jährliche Belastung für KonsumentInnen wird nun per Gesetz mit 29
Millionen Euro begrenzt. Die von den Verwertungsgesellschaften
veröffentlichten Tarife hätten eine wesentlich höhere Belastung von
50 bis 80 Millionen Euro bedeutet. "Damit ist zumindest ein
realistischer Betrag genannt und die KünstlerInnen bekommen immer
noch drei bis vier Mal so viel wie zuletzt", so Angelo.

Darüber hinaus werden auch die Abgaben auf einzelne Speichermedien
mit bestimmten Maximalgrenzen gedeckelt. Damit ist zumindest
sichergestellt, dass die Abgabe zum Preis eines Speichers in einer
vernünftigen Relation steht.

Positiv ist laut AK auch, dass es Ausnahmen von der Gebühr für jene
Geräte und Speicher geben kann, die jedenfalls vorwiegend zur
Speicherung nicht urheberrechtlich geschützter Daten verwendet werden
- etwa die Speicherkarten von Fotoapparaten.

Die AK sieht weiterhin wichtige Forderungen im Sinne der
KonsumentInnen aber noch nicht ausreichend sichergestellt:

+ Eine generelle Speichermedienabgabe ist nicht der Weisheit letzter
Schluss. Diese Art der Vergütung auf Speichermedien und Geräte ist
nicht zeitgemäß. Andere Vergütungsmodelle - wie etwa eine
geräteunabhängige Pauschalabgabe für Haushalte oder auf
Breitbandanschlüsse - sind ökonomisch zielführender.

+ Die Tarifautonomie der Verwertungsgesellschaften muss abgeschafft
werden: Wenn sich die WKÖ und die Verwertungsgesellschaften nicht auf
einen Tarif einigen, durfte bisher die Verwertungsgesellschaft die
Höhe bestimmen. Daher wird der gesetzliche Maximalbetrag der
Belastung der einzelnen Medien wohl auch der tatsächliche sein. Ohne
die Abschaffung der Tarifautonomie sind weitere langwierige
Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert.

+ Es braucht klare, konsumentenfreundliche Regelungen für die
Rückvergütung: Wenn KonsumentInnen auf Medienkeine Kopien von
urheberrechtlich geschützten Werken speichern, müssen sie sich die
bezahlte Vergütung auf einfache Weise zurückholen können.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW

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