• 02.06.2015, 17:52:34
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Demokratiereform: Enquete-Kommission beendet inhaltliche Beratungen

Bericht zur Stärkung der Demokratie in Österreich soll im September beschlossen werden

Utl.: Bericht zur Stärkung der Demokratie in Österreich soll im
September beschlossen werden =

Wien (PK) - Die vom Nationalrat eingesetzte Enquete-Kommission zur
Stärkung der Demokratie in Österreich hat ihre inhaltlichen
Beratungen abgeschlossen. Nach sechs Sitzungen, bei denen Dutzende
ExpertInnen angehört wurden, zogen die Enquete-TeilnehmerInnen heute
ihre politischen Schlussfolgerungen. Ein konkretes Ergebnis liegt
noch nicht vor, die Abgeordneten wollen erst über den Sommer an einem
gemeinsamen Endbericht feilen. Ob ein Konsens erzielt werden kann,
ist allerdings fraglich, die Opposition zeigte sich angesichts der
zurückhaltenden Stellungnahmen von SPÖ und ÖVP zum Thema
Volksgesetzgebung eher skeptisch. Mit unverbindlichen Empfehlungen
werde man sich jedenfalls nicht zufrieden geben, machte etwa Grünen-
Verfassungssprecherin Daniela Musiol klar und forderte gemeinsam mit
ihrem Fraktionskollegen Dieter Brosz eine konkrete Punktation über
umzusetzende Schritte ein.

Von Seiten der Koalitionsparteien äußerte ÖVP-Verfassungssprecher
Wolfgang Gerstl die Hoffnung, dass die Enquete-Kommission eine
möglichst große Anzahl gemeinsamer Empfehlungen zustande bringt. Er
appellierte in diesem Sinn an die Oppositionsparteien, sich
konstruktiv an den Verhandlungen zu beteiligen. Eine klare Antwort
darauf, inwieweit SPÖ und ÖVP noch zum in der letzten
Gesetzgebungsperiode erzielten Kompromiss stehen, über erfolgreiche
Volksbegehren wenn schon keine Volksabstimmung, so doch eine
Volksbefragung abzuhalten, gaben weder Gerstl noch SPÖ-Abgeordneter
Josef Cap. Letzterer distanzierte sich aber doch recht deutlich von
der ursprünglichen Gesetzesinitiative.

Der Endbericht der Enquete-Kommission soll am 16. September
beschlossen werden und auch Stellungnahmen der acht teilnehmenden
BürgerInnen enthalten, wie der Ausschuss heute beschloss. Die direkte
Demokratie müsse ausgebaut werden, zeigten diese sich heute neuerlich
einig und richteten einen dringenden Appell an die Abgeordneten, den
Beratungen in der Enquete-Kommission konkrete Schritte folgen zu
lassen. Dritter Nationalratspräsident Norbert Hofer, der die heutige
Sitzung leitete, bedankte sich jedenfalls ausdrücklich bei den acht
BürgerInnen für ihr Engagement. Auch wenn der Ablauf der Enquete-
Kommission nicht immer optimal gewesen sei, werde es ein Ergebnis
geben, zeigte er sich zuversichtlich.

Rege Twitter-Diskussionen, kaum schriftliche Stellungnahmen

Klarer Themenschwerpunkt der Enquete-Kommission war die Ausweitung
der direkten Demokratie. Unter anderem beleuchteten die Enquete-
TeilnehmerInnen die Situation in den Bundesländern, suchten nach
Vorbildern außerhalb Österreichs und holten Meinungen von
WissenschaftlerInnen, InteressenverteterInnen, MedienvertreterInnen
sowie von zivilgesellschaftlichen Initiativen ein, wobei die
Meinungen zum Teil stark auseinander gingen. Außerdem stand die Frage
zur Diskussion, wie BürgerInnen abseits von Abstimmungen und Voten
besser in den Gesetzgebungsprozess eingebunden werden können, und
welche Ressourcen die ParlamentarierInnen brauchen, um mit der
Regierung auf Augenhöhe zu sein.

Eine rege Diskussionsbeteiligung gab es über den extra für die
Enquete-Kommission eingerichteten Twitteraccount #EKDemokratie. Mit
schriftlichen Stellungnahmen hielten sich die BürgerInnen allerdings
zurück, gerade einmal 24 langten bis zu Beginn der heutigen Sitzung
im Parlament ein. Allerdings können die BürgerInnen noch bis zum
offiziellen Ende der Enquete-Kommission Mitte September
Stellungnahmen an demokratie@parlament.gv.at senden. Im Vergleich:
Zur Enquete-Kommission zum Thema würdevolles Altern gingen mehr als
700 Stellungnahmen ein.

Neben insgesamt 18 Abgeordneten (5 SPÖ, 5 ÖVP, 4 FPÖ, 2 Grüne, 1 Team
Stronach und 1 NEOS) gehörten der Enquete-Kommission auch neun
weitere von den Parteien nominierte, nicht stimmberechtigte
Mitglieder und acht per Los ermittelte BürgerInnen an.

Opposition weiter für dreistufige Volksgesetzgebung

Im Zuge der Debatte bekräftigten die Grünen, die FPÖ und die NEOS
ihre Forderung nach einer dreistufigen Volksgesetzgebung nicht nur
auf Länder-, sondern auch auf Bundesebene. Über die Anliegen
erfolgreicher Volksbegehren soll ihrem Wunsch nach eine
verpflichtende Volksabstimmung abgehalten werden. Die Abhaltung einer
unverbindlichen Volksbefragung halten sowohl FPÖ-Abgeordneter Harald
Stefan als auch NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak für wenig
zielführend. Ihm sei aus den Expertenanhörungen stark hängen
geblieben, dass man der Bevölkerung, wenn man direkte Demokratie
ernst nehme, am Schluss eines Diskussionsprozesses die Möglichkeit
geben müsse, eine klare Entscheidung zu treffen, sagte Stefan, sonst
löse man lediglich Frustration aus.

Den von Verfassungsrechtler Theo Öhlinger vorgebrachten Einwand, dass
die Bevölkerung europarechtswidrige Entscheidungen treffen könnte,
sieht Stefan insofern als unproblematisch, als auch das Parlament
europarechtswidrige Gesetze beschließen kann, wie er geltend machte.
Die Konsequenz wäre in beiden Fällen die gleiche, sie würden eben
aufgehoben.

NEOS-Abgeordneter Scherak nannte als weitere Anliegen außerdem mehr
Transparenz bei der Gesetzgebung, etwa durch die Öffnung von
Ausschüssen und die Einbindung von BürgerInnen in das
Begutachtungsverfahren. Überdies sollte es seiner Auffassung nach
eine Veto-Möglichkeit des Volkes gegen Gesetzesbeschlüsse geben. Klar
ist für Scherak, dass direkte Demokratie nur dann funktionieren kann,
wenn der Bevölkerung ausreichende Informationen vorliegen.

Dritter Nationalratspräsident Norbert Hofer äußerte die Hoffnung,
dass es durch die Enquete-Kommission gelungen sei, die Vorbehalte der
Koalitionsparteien gegen direktdemokratische Entscheidungsprozesse
abzubauen. Seiner Meinung nach ist es dringend erforderlich, aus der
immer niedriger werdenden Wahlbeteiligung Konsequenzen zu ziehen. Ein
wesentlicher Schritt, um BürgerInnen wieder stärker für Politik zu
interessieren, wäre für ihn ein Ausbau der direkten Demokratie.

Seitens der Grünen mahnten sowohl Verfassungssprecherin Daniela
Musiol als auch Dieter Brosz eine klare Stellungnahme von SPÖ und ÖVP
ein, was den ursprünglichen Kompromissvorschlag zur dreistufigen
Volksgesetzgebung - die Abhaltung einer Volksbefragung über ein
erfolgreiches Volksbegehren - betrifft. Die Grünen seien nach wie vor
für die Abhaltung einer Volksabstimmung am Ende des
Diskussionsprozesses, hätten in der letzten Gesetzgebungsperiode dem
Kompromiss aber zugestimmt, hob Musiol hervor. "Ein Kompromiss vom
Kompromiss vom Kompromiss", bei dem den Grünen letztendlich nur noch
"ein Brotbrösel" übrig bleibt, sei zu viel verlangt, hielt sie zur
Aufforderung von Gerstl nach konstruktiven Verhandlungen fest. Auch
unverbindliche Empfehlungen im Endbericht oder eine Beschränkung des
Ausbaus der direkten Demokratie auf Länder- und Gemeindeebene
qualifizierte sie als eindeutig zu wenig.

Skeptisch in Bezug auf die Erzielung eines Konsenses zeigte sich auch
Abgeordneter Brosz. Er habe den Eindruck, dass sich die Koalition vom
ursprünglichen Kompromiss zur Volksgesetzgebung verabschiedet habe,
bedauerte er. Voraussetzung für eine Zustimmung der Grünen zu einem
gemeinsamen Endbericht sei eine Punktation mit konkret umzusetzenden
Maßnahmen, wie seinerzeit bei der Reform des
Untersuchungsausschusses.

SPÖ und ÖVP wollen Gesetzgebung transparenter machen

SPÖ-Abgeordneter Josef Cap sprach sich dafür aus, über mehr
Transparenz beim Gesetzgebungsprozess nachzudenken und weitere
Schritte zur Öffnung des Parlaments zu setzen. Er kann sich etwa
Vorhabensberichte der Regierung vorstellen, damit die BürgerInnen
sehen, welche Gesetzesinitiativen in naher Zukunft geplant sind. Auch
einem breiteren Begutachtungsprozess unter Einbindung von BürgerInnen
kann er etwas abgewinnen. Es gehe um eine Integration von direkter
Demokratie und repräsentativer Demokratie, nicht darum, die direkte
Demokratie gegen die repräsentative Demokratie auszuspielen.

Für wenig sinnvoll erachtet es Cap, die Bevölkerung über komplizierte
Gesetzestexte abstimmen zu lassen. Man dürfe, wenn man über direkte
Demokratie spreche, "nicht alles in einen Topf hauen", mahnte er.
Abstimmungen über eine Brücke, ein Musikhaus oder eine
Weltausstellung seien anders zu bewerten als eine Abstimmung über
bundesweite, für alle ÖsterreicherInnen geltende Gesetze. Cap
befürchtet, dass mächtige Lobbys oder andere medial und ökonomisch
starke Gruppen, die eine interessierte Minderheit vertreten, die
schweigende Mehrheit überstimmen, und das in weiterer Folge zu
autoritären Tendenzen führen könnte, die niemand wolle. Insgesamt zog
Cap ein positives Resümee der Enquete-Kommission, wobei er vor allem
das konstruktive Diskussionsklima lobte.

Auf mehr Transparenz in der Gesetzgebung setzt auch Caps
Fraktionskollegin Katharina Kucharowits, die das Setting der Enquete-
Kommission nicht nur positiv beurteilte. Sie kann sich etwa sehr gut
öffentliche Ausschusssitzungen sowie jährliche Vorhabensberichte der
MinisterInnen vorstellen und regte an, die im Begutachtungsverfahren
abgegebenen Stellungnahmen userfreundlicher aufzubereiten, um einen
Überblick zu erleichtern. Mit einer besseren Einbindung der
Bevölkerung in den vorparlamentarischen Diskussionsprozess könnte man
auch den Eindruck vermeiden, dass Entscheidungen von einem elitären
Kreis getroffen würden. Ganz wichtig ist ihr auch eine Stärkung des
Parlaments gegenüber der Regierung.

ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl wies darauf hin, dass es in
den einzelnen EU-Ländern sehr unterschiedliche Varianten der direkten
Demokratie gebe. Direkte Demokratie sei dort sinnvoll, wo eine
unmittelbare Betroffenheit der BürgerInnen besteht, etwa bei
konkreten Straßenprojekten. Auch das Modell der Bürgerräte habe er
als sehr spannend empfunden, konstatierte er. Wesentlich sei in allen
Fällen eine umfassende Information der Bevölkerung. Bei Abstimmungen
müsse eine qualifizierte Mehrheit Bescheid wissen, was zur Abstimmung
stehe, hier sieht Gerstl auch die Medien gefordert.

An die Opposition appellierte Gerstl, Kompromissbereitschaft zu
zeigen, um eine Weiterentwicklung der direkten Demokratie zu
ermöglichen. Es gebe viele Möglichkeiten, auf die die Enquete-
Kommission den Fokus legen könne. Als konkrete Beispiele nannte
Gerstl etwa Abstimmungsmöglichkeiten auf Länderebene, die Einführung
einer Zentralen Wählerevidenz zur Erleichterung der Unterzeichnung
von Volksbegehren und regelmäßige Vorhabensberichte des Parlaments.

Auch das Modell des "Crowdsourcing", also die Einbindung der
BürgerInnen im Vorfeld eines Gesetzgebungsprozesses, sieht Gerstl als
interessanten Ansatz. Hierbei hätte man die Gelegenheit, mit
BürgerInnen die Vor- und Nachteile von Gesetzen zu diskutieren.

Auch ÖVP-Abgeordneter Asdin El Habbassi wertete es als sinnvoll,
BürgerInnen bereits am Beginn eines Diskussionsprozesses einzubinden
und nicht erst am Ende des Gesetzgebungsprozesses. Er regte in diesem
Sinn an, bestimmte Gesetzesmaterien versuchsweise für eine breite
Bürgerbeteiligung zu öffnen. Er habe den Eindruck, dass der
ursprüngliche Kompromiss zur dreistufigen Volksgesetzgebung nicht
mehr von allen mitgetragen werde, meinte El Habbassi, insofern wäre
es schön, wenn es gelingen würde, neue Wege bei der Einbindung von
BürgerInnen zu gehen und den Parlamentarismus dadurch zu stärken.

BürgerInnen in Gesetzesvorhaben möglichst früh einbeziehen

Eine Resümee zogen nicht nur die Abgeordneten, sondern auch die
anderen TeilnehmerInnen der Enquete-Kommission. So empfahl ÖVP-
Bundesrat Gottfried Kneifel, Meinungen von BürgerInnen bereits am
Beginn einzuholen, wo der Konflikt noch nicht so groß ist. Demokratie
sei "mehr als ein Abnicken von Gesetzen" und brauche Beteiligung. Die
Geschichte lehre, wie wichtig eine starke Demokratie ist, sagte er
gerade angesichts des diesjährigen Gedenkjahres zum 70-jährigen
Bestehen der Zweiten Republik. Probleme dürfe man nicht ignorieren,
man müsse immer wieder neue Impulse in die Demokratie hineinbringen,
Bestehendes adjustieren und mehr BürgerInnen in den Prozess
miteinbeziehen. Als entsprechend dramatisch bezeichnete Kneifel den
immer geringer werdenden Input der Bevölkerung in dieses System.

Dass die Menschen sich nicht vertreten fühlen, glaubt die von der FPÖ
nominierte Rechtsanwältin Susanne Fürst. Prinzipiell sei das
Interesse an Politik allerdings sehr groß und der Ruf nach direkter
Demokratie laut, betonte sie die Dringlichkeit einer echten
Demokratiereform. Mit dem Mittel der Volksbefragung über erfolgreiche
Volksbegehren etwa könne man gut leben - mit möglichst geringen
Hürden und möglichst wenigen inhaltlichen Tabus. Ihrer Einschätzung
nach sind thematische Einschränkungen nicht notwendig, denn im
Nachhinein gebe es ohnehin die Kontrolle durch den
Verfassungsgerichtshof.

Als Anhänger des Modells der Volksbefragung über erfolgreiche
Volksbegehren bezeichnete sich der Verfassungsrechtler Theo Öhlinger,
der von den Grünen beigezogen wurde. Im Gegensatz zur verbindlichen
Volksabstimmung müssten hier etwa keine thematischen Grenzen gesetzt
und Entscheidungen an den Verfassungsgerichtshof delegiert werden.
Gleichzeitig sei der Druck einer Volksbefragung ohnehin groß,
überlasse jedoch die letzte Entscheidung dem Parlament und stärke es
damit. Allerdings setze das einen offenen Dialog aller Beteiligten
voraus.

BürgerInnen fordern konkrete Ergebnisse

Einen offenen Dialog und mehr Mitbestimmung forderten erneut auch die
gelosten BürgervertreterInnen. Diese hätten sich rege an der Enquete
beteiligt, sorgen sich nun allerdings, ob am Ende nicht doch alles
bleiben könnte, wie es ist, äußerte Barbara Ruhsmann Bedenken. Angst
davor zu haben, dass BürgerInnen mehr Mitbestimmung möchten, sei
unbegründet, denn: "Mehr direkte Demokratie kann die repräsentative
Demokratie nur befruchten." Um Hürden abzubauen, plädierte Ruhsmann
dafür, die notwendige Anzahl der Unterschriften für Volksbegehren
herabzusetzen.

Wie Ruhsmann zeigte sich auch Harald Petz besorgt darüber, dass am
Ende der Enquete-Kommission möglicherweise gar keine Lösung
herauskommen könnte. Er pochte wie schon in den vorangegangenen
Sitzungen darauf, Hürden abzubauen, beispielsweise durch die
Einführung eines E-Votings und verständlich aufbereitete
Informationen für BürgerInnen. Das wiederum würde seiner Einschätzung
nach die Bürgerbeteiligung erhöhen und so die direkte Demokratie
stärken.

Für Volksabstimmungen - nicht nur auf Gemeindeebene - sprach sich
Universitätsdozent Paul Luif, vom Team Stronach für die Enquete-
Kommission nominiert, aus. Das dreistufige Modell der
Volksgesetzgebung sei wichtig für die Entwicklung der Demokratie,
jedoch bereite es ihm Bauchschmerzen, wenn er an eine unverbindliche
Volksbefragung denke. Verbindlichkeit hält Luif für besser, alleine
schon in Hinblick auf die größere Aufmerksamkeit durch mehr
Medienberichterstattung, die wiederum gut für die Beteiligung ist.

Überwiegender Teil der Gesetzgebung bleibt im Parlament

Würde man die BürgerInnen stärker an der Gesetzgebung beteiligen,
gäbe man dennoch lediglich ein Prozent der Entscheidungen an die
BürgerInnen ab, sagte Claudine Nierth, Bundesvorstandssprecherin von
"Mehr Demokratie Deutschland". Die Politik müsse daher keine Angst
haben, der überwiegende Teil der Gesetzgebung bliebe ohnehin im
Parlament. Wichtig sei, dass es ein Miteinander gebe, einen
Brückenschlag zwischen BürgerInnen und Parlament. In Hinblick auf
konkrete Ergebnisse aus der Enquete-Kommission meinte Nierth: "Jede
Reise fängt mit einem ersten Schritt an." Vorschläge liegen längst
vor, jetzt sei die Richtung wichtig, in die es weitergeht.

Diskurs mit Bevölkerung fortsetzen

Die Enquete-Kommission durchwegs positiv beurteilt der von der ÖVP
eingeladene Jurist Klaus Poier. Man solle sie keinesfalls
schlechtreden, auch wenn es möglicherweise nicht gleich konkrete
Ergebnisse gebe. Auch der Österreich-Konvent gelte als gescheitert,
in den letzten Jahren habe es aber eine Fülle von Verfassungsreformen
gegeben, die auf die Ergebnisse des Konvents zurückgehen, sieht er
Parallelen. Ebenso werden auch zur Stärkung der direkten Demokratie
Ergebnisse vorliegen. Allerdings könne es sein, dass das Zeit
braucht. In jedem Fall müsse man den Diskurs mit der Bevölkerung
fortsetzen, dürfe ihn nicht aufgeben.

Eine Reihe von interessanten Vorschlägen, unter anderem auch aus dem
Grünbuch "offene Gesetzgebung", habe man im Zuge der Enquete-
Kommission gehört, sagte SPÖ-Bundesrat Reinhard Todt in seinem
Resümee. Den Zugang der Bevölkerung zu Informationen verbessern, um
die Beteiligung an Prozessen auszubauen - darum müsse es jetzt gehen.
Besonders interessant sei direkte Demokratie auf lokaler Ebene, sagte
Todt weiter. In diesem Zusammenhang hält er es für wichtig, den
Ländern und Gemeinden zu ermöglichen, direkte Demokratie auszubauen.
Diese seien in der Vergangenheit oft auf verfassungsrechtliche
Grenzen gestoßen.

Vorschläge liegen am Tisch, jetzt umsetzen

Mehr Transparenz und Offenheit wünsche er sich, sagte der
Bürgervertreter Heinz Emhofer in seinem Schlussstatement. Viele
Meinungen seien im Laufe der Enquete geäußert worden, die schwierige
Aufgabe für die Politik sei nun, das umzusetzen. Priorität müsse
dabei die Information der Bevölkerung haben, so Emhofer. Michelle
Missbauer, eine weitere Bürgervertreterin, könnte sich eine
Fortsetzung der Enquete gut vorstellen, etwa um zu verschiedenen
Sachthemen zu diskutieren. Sie zeigte sich überzeugt, dass die
BürgervertreterInnen noch viel mehr beitragen könnten. Die Vorschläge
liegen am Tisch - jetzt müssen sie umgesetzt werden, forderte die
Bürgervertreterin Marlen Ondrejka, die sich ebenfalls für mehr
Bürgerbeteilung aussprach. (Schluss) gs/kar

HINWEIS: Schriftliche Stellungnahmen per E-Mail zu den einzelnen
Diskussionsblöcken der Enquete-Kommission sind noch bis Mitte
September möglich. Senden Sie diese bitte mit dem jeweiligen Betreff
an: demokratie@parlament.gv.at. Mehr Informationen finden Sie auf
www.parlament.gv.at.
Fotos von der Sitzung der Enquete-Kommission finden Sie im Fotoalbum
auf www.parlament.gv.at.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA

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