- 31.05.2015, 11:35:18
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Wehsely: 90 Millionen Euro für bessere Arbeitsbedingungen der Wiener ÄrztInnen
Wien (OTS) - Ausgeruhte MedizinerInnen bedeuten zufriedene Wiener
PatientInnen, diesem Grundsatz folgt die Stadt Wien bei der Umsetzung
der neuen Ärztearbeitszeitrichtlinie. "Die Stadt Wien stellt für die
Wiener ÄrztInnen in den Gemeindespitälern, dem AKH und den Wiener
Ordensspitälern ab 2016 insgesamt 90 Millionen Euro zusätzlich zur
Verfügung. Gemeinsam mit den Mitteln des Bundes profitieren die
Wiener ÄrztInnen ab 2016 pro Jahr von zusätzlich insgesamt 116
Millionen Euro", erläutert die Wiener Gesundheitsstadträtin Sonja
Wehsely.
Wiener ÄrztInnen in KAV, AKH und Ordensspitälern profitieren
Das Paket der Stadt Wien für die 3.200 KAV-ÄrztInnen ist 67 Millionen
Euro schwer. 47 Millionen Euro werden umgeschichtet - aber auch hier
haben die ArbeitnehmerInnen konkrete Vorteile: die ÄrztInnen erhalten
zum Beispiel die frühere Nachtdienstzulagen nun im Grundgehalt
ausbezahlt, ohne dass sie tatsächlich einen Nachtdienst leisten. Das
bedeutet mehr Geld für weniger Arbeitsstunden. Zusätzliche 20
Millionen Euro sind frisches Geld. Die Grundgehälter steigen in zwei
Schritten um bis zu 30 Prozent, die maximale Wochenarbeitszeit sinkt
auf 48 Stunden.
Das Paket für die AKH ÄrztInnen ist insgesamt 29 Millionen Euro
schwer, 26 Millionen Euro davon stammen aus Budgetmitteln des Bundes.
3 Millionen Euro stellt die Stadt Wien darüber hinaus zur Verfügung.
Im AKH treten die Gehaltserhöhungen mit 1.1.2016 in Kraft. Die Stadt
Wien investiert knapp drei Millionen Euro in eine bessere
administrative Unterstützung der ÄrztInnen und stellt 85 neue Posten
dafür zur Verfügung.
Die Stadt Wien stellt für die Wiener Ordensspitäler 2015 und 2016 bis
zu 30 Millionen Euro frisches Geld für die Personalausgaben der
ÄrztInnen zur Verfügung. Die Stadt wird 2015 die bestehende
Subvention von 41,8 Millionen Euro um 10 Millionen Euro erhöhen, 2016
betragen die zusätzlichen Mittel maximal 20 Mio. Euro. Der Abschluss
liegt nicht über dem des Wiener Krankenanstaltenverbundes, wurde aber
von der Ärztekammer begrüßt und weder einer Kurien- noch einer
Urabstimmung unterzogen.
Neuerliche Mehrforderung der Ärztekammer sachlich nicht
gerechtfertigt
"Die in der letzten Gesprächsrunde geäußerte Forderung der
Ärztekammer nach noch höheren KAV-Zulagen für Nachtdienste, vor allem
an Sonn- und Feiertagen, entspricht einer 50 prozentigen
Gehaltserhöhung und würde nochmals 25 Millionen Euro kosten", rechnet
Wehsely vor. Das Budget für Zulagen wurde gerade auf Wunsch der
Ärztekammer in die Grundgehälter umgeschichtet, die dafür ab 1. Juli
2015 stufenweise um bis zu 30 Prozent erhöht werden. Erfüllt der KAV
nun diese Nachforderung der ÄK, würde jeder KAV Arzt bzw. jede Ärztin
pro Jahr nochmals zusätzlich durchschnittlich 10.000 Euro dazu
verdienen.
"Die Forderung ist im Vergleich zu den Abschlüssen in den
Ordensspitälern und im AKH sachlich nicht gerechtfertigt. Gleiches
gilt im Bundesländervergleich. Die nun nochmals geforderten
zusätzlichen 25 Millionen Euro sind mehr als das doppelte Volumen des
Gesamtabschlusses in Salzburg und mehr als das in Oberösterreich
frisch zur Verfügung gestellte Budget", stellt Wehsely klar. Würde
Wien diesen neuen Forderungen nachkommen, würden die in den anderen
Bundesländern bereits geschnürten Pakete wieder aufgemacht und neu
verhandelt werden müssen. Gemessen an dem Anteil, den Wien an der
gesamtösterreichischen Gesundheitsversorgung hat, müssten die anderen
Bundesländer zusätzlich 100 Millionen Euro auf den Tisch legen, um
das Wiener Niveau zu erreichen.
Ebenso würde das Zulagengefüge in der gesamten Stadt Wien in Frage
gestellt werden. Auch andere MitarbeiterInnen des Magistrates sind am
Wochenende und in der Nacht für die WienerInnen im Einsatz und
müssten zu Recht gleich behandelt werden.
Appell an die Wiener Ärztekammer
Es gibt keinen sachlichen Grund, das nun vorgelegte und zweimal
nachgebesserte Angebot abzulehnen. "Bei einer neuerlichen Ablehnung
durch die Ärztekammer ginge es nicht um Inhalte, nicht um die
PatientInnen und nicht um das Gesundheitssystem. Die Abschlüsse in
den vergangenen Wochen zwischen der Stadt und den Ordensspitälern und
im AKH - die die Ärztekammer beide angenommen und begrüßt hat - haben
gezeigt, dass beide Seiten nach durchaus harten Verhandlungen und mit
unterschiedlichen Interessen zu einer guten Lösung für die
PatientInnen kommen können. Es gibt keinen sachlichen Grund, warum
sich die Ärztekammer nun beim KAV nicht auch lösungsorientiert
verhalten sollte", ist Wehsely überzeugt.
Die Gesundheitsstadträtin appelliert daher an die Ärztekammer, sich
konstruktiv an der Umsetzung der neuen Arbeitszeitmodelle zu
beteiligen. "Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren, weil das
Ärztearbeitszeitgesetz mit 1. Juli 25015 in Kraft tritt. Nur durch
diese fristgerechte Vorbereitung verhindert der KAV ab 1. Juli 2015
Einkommensverluste der Ärzteschaft", betont Wehsely. Die
Vorbereitungen laufen gut, die neuen Dienstpläne sind in Arbeit. 470
KAV ÄrztInnen plus die örtlichen Personalvertretungen und die
Gewerkschaft sind in die Vorbereitungen eingebunden.
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