• 29.05.2015, 13:20:43
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Enquete der Naturfreunde Österreich am 29. Mai 2015: Forststraßen für RadfahrerInnen öffnen!

Blick auf das Podium mit dem TeilnehmerInnen der
Naturfreunde-Enquete „Forststraßen für RadfahrerInnen öffnen!“ am
29. Mai 2015

Wien (TP/OTS) - "Es ist nicht einzusehen, warum man auf Forststraßen
nicht mit dem Rad fahren darf", meinte Mag. Andreas Schieder,
Vorsitzender der Naturfreunde Österreich, in der heutigen
Podiumsdiskussion im Wiener Ringturm, welche die Naturfreunde im Zuge
ihrer Kampagne "Freie Fahrt für Biker" veranstaltet haben.

Biken boomt. Doch in Österreichs Wäldern ist das Radfahren nach wie
vor verboten. Die Naturfreunde Österreich fordern daher die Öffnung
aller Forststraßen. Bis dato dürfen nur 10 % der 120 000 Kilometer
Forststraßen befahren werden. Die immer mehr werdenden
erholungsuchenden BikerInnen brauchen aber mehr Strecken, auf denen
sie legal unterwegs sein dürfen. "Die Naturfreunde haben daher einen
Vorschlag für neue gesetzliche Regelungen ausgearbeitet, die in ganz
Österreich gelten sollen", erklärte Mag. Andreas Schieder. "Es muss
für alle Beteiligten eine Rechtssicherheit geben! Sowohl für die
Bikerinnen und Biker als auch für die GrundbesitzerInnen und
Gemeinden." Das unterstrich auch der Experte für Freizeitrecht Dr.
Wolfgang Stock: "Wir brauchen vor allem klare und einfache rechtliche
Regelungen, damit jeder überall dieselbe Rechtsauskunft bekommt."
Andreas Pfaffenbichler, Präsident von upmove  the mountain sports
community begrüßte die Kampagne der Naturfreunde. Auch er betonte,
dass der § 33 des Forstgesetzes unbedingt modernisiert werden muss.
Diesem Wunsch konnte sich in der Podiumsdiskussion nur DI Martin
Höbarth, Leiter der Abteilung Forst- und Holzwirtschaft, Energie in
der Landwirtschaftskammer Österreich und Geschäftsführer des
Österreichischen Forstvereins, nicht anschließen. Er plädierte für
eine Beibehaltung der derzeitigen Regelungen. Alles andere würde zu
einem zusätzlichen "Schilderwald" und zu mehr Unsicherheit führen.

Fair-Play-Regeln

Alle am Podium waren sich einig, dass es eigene Fair-Play-Regeln
für BikerInnen geben müsse, die auch auf den Forststraßen einzuhalten
wären. Dr. Wolfgang Stock empfahl dringend, zumindest einen Teil der
Fair-Play-Regeln, vor allem die Vorrangregel für Wanderinnen und
Wanderer, auch gesetzlich zu regeln.

Haftung wie für Wanderer

Sehr diskutiert wurde auch die Haftungsfrage. Der
Naturfreunde-Vorschlag sieht vor, dass für BikerInnen dieselben
gesetzlichen Regelungen gelten sollen, wie sie für die Wanderinnen
und Wanderer bereits bestehen.

Chancen für den Tourismus

Österreichs Tourismus erleidet aufgrund des Radfahrverbots in
Österreichs Wäldern massiven Schaden. Viele Bikegäste aus dem In- und
Ausland verliert Österreichs Tourismuswirtschaft an die Nachbarländer
Schweiz, Italien und Deutschland, weil dort das Biken im Wald erlaubt
ist. Das beklagten Herbert Thumpser, Vorsitzender-Stv. der
Naturfreunde Niederösterreich, und Manuele Krainer, die das
Mountainbiketourennetz Bad Kleinkirchheim/Nockbike aufgebaut hat. Die
derzeitige gesetzliche Situation führt zu einem großen
Wettbewerbsnachteil für den Tourismus und zu einer großen
Unsicherheit bei den Bikerinnen und Bikern, die oft nicht wissen, wo
sie in Österreich im Wald fahren dürfen und wo nicht.

Naturschutz hat Vorrang!

In der Diskussion mit dem Publikum wurde auch darauf hingewiesen,
dass natürlich Schutz- und Schongebiete extra behandelt werden
müssen. Auch DI Franz Puchegger, Inhaber des Büros für Waldmanagement
und seit 33 Jahren Jäger, erinnerte daran, dass auf das Wild und die
Natur Rücksicht genommen werden müsse.

Ziel der Naturfreunde-Kampagne "Freie Fahrt für Biker" ist es,
eine klare, zeitgemäße gesetzliche Regelung für das Radfahren auf
Forststraßen und für eine vernünftige Besucherlenkung im Wald zu
erwirken, die auch alle (wild-)ökologischen und forstwirtschaftlichen
Notwendigkeiten (Fair zur Natur!) berücksichtigt.

Unterschriftenaktion

Bis Herbst 2015 läuft eine österreichweite Unterschriftenaktion
der Naturfreunde. Online haben auf www.naturfreunde.at/freie-fahrt
bis dato bereits 8000 Personen die Kampagne unterstützt.
Unterschriftenlisten liegen auch in Naturfreunde-Hütten,
Naturfreunde-Kletterhallen und in allen Ortsgruppen auf.

Im Herbst 2015 werden die Naturfreunde einen runden Tisch mit
politischen Entscheidungsträgerinnen und -trägern veranstalten.

Vorschlag der Naturfreunde für mögliche Gesetzesänderungen

Eine Legalisierung des Radfahrens auf Forststraßen könnte durch
eine Erweiterung des bestehenden Betretungsrechtes auf das Befahren
von Forststraßen mit Fahrrädern in § 33 Absatz 1 des Forstgesetzes
geschaffen werden  in Verbindung mit einer Anpassung der
haftungsrechtlichen Situation in § 176 Forstgesetz.
Verfassungsrechtlich obliegt die Freigabe des Radfahrens auf
Forststraßen dem Gestaltungspielraum des Gesetzgebers. Durch den
Zusatz im § 33 Absatz 1 des Forstgesetzes "… und Forststraßen (§ 59
Abs. 2) mit dem Fahrrad befahren.", kann das Radfahren auf
Forststraßen legalisiert werden.

Analog zur Änderung des § 33 Absatz 1 Forstgesetz sollte auch der
Straftatbestand in § 174 Absatz 1 im Forstgesetz entsprechend
erweitert werden, um eine verwaltungsstrafrechtliche Handhabe gegen
das unbefugte Aussperren von Radfahrerinnen und Radfahrern auf
Forststraßen zu haben.

Forststraßen sind überwiegend private Straßen mit öffentlichem
Verkehr; es gelten daher die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.
Die Sorge für die Sicherheit des Fußgänger- und Fahrradverkehrs ist
auf Forststraßen keine Angelegenheit des Forstwesens, sondern der
Straßenpolizei. Daher sind für den Begegnungsverkehr zwischen
Wanderinnen/Wanderern und Radfahrerinnen/Radfahrern eindeutige
Vorrangregeln für Wanderinnen und Wanderer in die
Straßenverkehrsordnung einzuarbeiten.

Im Zuge dessen könnte auch die Forstliche Kennzeichnungsverordnung
angepasst werden. Sichergestellt werden sollte, dass die derzeit
aufgestellten Fahrverbotstafeln mit den Zusatztafeln "Gilt auch für
Radfahrer" durch solche ersetzt werden, die mit dem neuen § 33 Absatz
1 konform sind. Gedacht wäre etwa an eine Tafel mit der Aufschrift
"Gilt nicht für RadfahrerInnen" oder "Ausgenommen: RadfahrerInnen".

Will man die Haftung des Straßenerhalters auf Forststraßen
gegenüber Radfahrerinnen/Radfahrern vermeiden, bedarf es ebenfalls
einer Gesetzesänderung. Vorstellbar wäre eine Haftungsanpassung in §
176 Absatz 4 des Forstgesetzes. Damit würde sich für die
Wanderinnen/Wanderer und WaldeigentümerInnen bzw.
ForststraßenhalterInnen gegenüber der derzeitigen Rechtslage keine
Änderung ergeben. Die MountainbikerInnen wären haftungsrechtlich auf
gleichem Niveau wie die Wanderinnen/Wanderer geschützt.
Abgesehen von den angepeilten neuen gesetzlichen Regelungen für das
Radfahren auf Forststraßen setzen sich die Naturfreunde auch für

- das Schaffen neuer genehmigter und gekennzeichneter MTB-Strecken
sowie für den
- den Bau von Singletrails, Trail Areas und Bikeparks ein.

Vorschlag der Naturfreunde für Fair-Play-Regeln für BikerInnen

Forststraßen sind für ein friedliches Miteinander breit genug.
Dennoch sollten folgende Regeln eingehalten werden, damit es zu
keinen Konflikten zwischen BikerInnen/Bikern und
Wanderinnen/Wanderern sowie zu keiner Beeinträchtigung der Umwelt
kommt.
- FußgängerInnen haben Vorrang - wir machen rechtzeitig auf uns
aufmerksam.
- Wir respektieren Mensch, Natur und Tiere.
- Wir biken verantwortungs- und rücksichtsvoll.
- Wir fahren auf halbe Sicht und haben unser Bike jederzeit unter
Kontrolle.
- Wir befahren ausschließlich genehmigte Routen und Forststraßen.
- Wir biken nicht in der Dämmerung und nicht in der Nacht.
- Erste Hilfe leisten ist Pflicht!

Facts über die Naturfreunde Österreich:

"Wir leben Natur"

Unter diesem Motto laden die Naturfreunde Österreich natur- und
bergbegeisterte Menschen ein, die Schönheiten der Natur zu erleben,
Sport zu betreiben und sich aktiv am Umweltschutz zu beteiligen. Mit
460 Ortsgruppen und rund 153.000 Mitgliedern zählen die Naturfreunde
zu den bedeutendsten und mit¬gliederstärksten Freizeit- und
Umweltorganisationen Österreichs.

Die vielen Vorteile für Naturfreunde Mitglieder:

- Alpine Kompetenz: fundierte Ausbildungen, Kurse und Trainings in
unseren alpinen Ausbildungszentren, 100 Boulder- und Kletterhallen

und Wildwasserzentrum Wildalpen.
- Sicherheit: weltweite Freizeit-Unfallversicherung (Bergungs- und
Rückholkosten, Invalidität ab 25 %) bzw. Haftpflichtversicherung
- Hüttenleben: über 30 % Ermäßigung bei Übernachtungen in über 150
Naturfreunde-Hütten und aller alpinen Vereine in Österreich
- Erlebnis: Angebote unserer 460 Ortsgruppen, 9
Landesorganisationen. Über 9000 bestens ausgebildete
InstruktorInnen der Naturfreunde aus den Bereichen Skilauf,
Tourenskilauf, Langlauf, Snowboarden, Alpin, Hochalpin, Wandern,
Klettern, Raften, Paddeln, Mountainbiken und Orientierungslauf.
- Abenteuer für Kinder und Jugendliche: Skikurse, Feriencamps,
Umweltprojekte
- Urlaub: Reiseangebote im In- und Ausland
- Umweltengagement: Aufklärungskampagnen, Umweltaktionen und
Projekten.
- Information: Das 4 x jährlich erscheinende Magazin "Naturfreund"
liefert übersichtliche Tourenvorstellungen, spannende Reportagen
und einen umfassenden Serviceteil über Medizin, Recht, Sicherheit,

Fitness und Umweltschutz.

Bild(er) zu dieser Aussendung finden Sie im AOM / Originalbild-Service
sowie im OTS-Bildarchiv unter http://bild.ots.at

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