• 28.05.2015, 12:16:37
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SPÖ-Kärnten fordert Öffnung von Forststraßen für MountainbikerInnen

Seiser, Leikam: Trend zum Mountainbiken in freier Natur muss stattgegeben werden. Eine Änderung des 1975 festgeschriebenen Gesetzes vorgenommen und Haftungsfrage festgeschrieben werden.

Utl.: Seiser, Leikam: Trend zum Mountainbiken in freier Natur muss
stattgegeben werden. Eine Änderung des 1975 festgeschriebenen
Gesetzes vorgenommen und Haftungsfrage festgeschrieben werden. =

Klagenfurt (OTS) - "Auf Initiative der SPÖ wird in der heutigen
Landtagssitzung ein Antrag eingebracht, in dem die Öffnung von
Forststraßen für MountainbikerInnen gefordert wird", informiert SPÖ
LAbg. Günter Leikam. Die Kärntner Landesregierung wird darin
aufgefordert, bei der Bundesregierung dafür einzutreten, dass
Forststraßen für das Befahren mit Mountainbikes geöffnet werden und
ein entsprechendes Begleitkonzept samt notwendiger Gesetzesänderung
zur Berücksichtigung der berechtigten Interessen von Natur, Tierwelt,
WanderInnen, WegehalterInnen und WaldbesitzerInnen erarbeitet wird.

SPÖ Klubobmann LAbg. Herwig Seiser sieht aufgrund der Entwicklung in
den vergangenen Jahren dringend Handlungsbedarf. "Vor 40 Jahren wurde
ein Forstgesetz verabschiedet, dass das Betretungsrecht im Wald
regelt. Das Gesetz erlaubt WanderInnen, SpaziergängerInnen und
SkifahrerInnen das jederzeitige Betreten des Waldes zu
Erholungszwecken. 1975 gab es aber noch keine
Mountainbike-Sportlerlnnen, die den heimischen Tourismus belebten.
Heute genießen allein in Österreich rund 800.000 begeisterte
MountainbikerInnen die sportliche Betätigung in freier Natur.
Vergleichsweise dazu gibt es sehr wenige freigegebene Strecken, die
über Wald- und Forstwege führen", führt Seiser aus.

Ein wichtiger Punkt in der Forderung der Öffnung von Forststraßen für
MountainbikerInnen ist zweifelsfrei die Haftungsfrage. "Nach dem
derzeit gültigen Forstgesetz ist das Mountainbiken verboten und
bedarf der Zustimmung der jeweiligen GrundeigentümerInnen
beziehungsweise der ErhalterInnen der Forststraßen. "Mit einem neuen
Gesetz dürfen weder für WegehalterInnen und GrundeigentümerInnen noch
für die BenützerInnen rechtliche Unsicherheiten entstehen, deshalb
soll die derzeitige Haftungssituation für GrundeigentümerInnen auch
nach der Öffnung der Forststraßen gelten. Die SportlerInnen selbst
sind ihrerseits aufgefordert, andere NaturnutzerInnen sowie auf die
Tierwelt - insbesondere bei Nacht und Dämmerung - Rücksicht zu
nehmen", stellt Leikam klar.

(Schluss)

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