• 22.05.2015, 10:41:31
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Ostermayer: Klarheit für Eigentumsverhältnisse bei Schenkungen an Bundesmuseen und OeNB‎

Mit Ratifizierung der UNESCO-Konvention setzt Österreich ein Signal gegen illegalen Handel von Kulturgütern

Utl.: Mit Ratifizierung der UNESCO-Konvention setzt Österreich ein
Signal gegen illegalen Handel von Kulturgütern =

Wien (OTS) - Der Nationalrat hat sich gestern Abend einstimmig zum
Beitritt Österreichs zur UNESCO-Konvention über Maßnahmen zum Verbot
und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung
von Kulturgut ausgesprochen. Die Ratifikation der Konvention
beseitigt bestehende Unsicherheiten im Umgang mit Rückforderungen zu
Kulturgütern, die aus Staaten außerhalb der Europäischen Union
stammen. Damit wird sichergestellt, dass allfällige Forderungen von
den österreichischen Behörden und Gerichten behandelt werden können.
"Damit setzt Österreich ein deutliches Signal gegen den illegalen
Handel mit Kulturgütern. Und wir leisten damit auch einen wichtigen
Beitrag, wenn es um die Erhaltung und Absicherung unseres
vielfältigen Weltkulturerbes geht. Vieles ist leider im Verlauf der
Geschichte schon verloren gegangen. Umso wichtiger ist es, das
gemeinsame Erbe an kulturellen und zivilisatorischen Leistungen zu
schützen, denn es ist ein wichtiger Baustein unserer Identität und
des Zusammenhalts in der Gesellschaft", so Kulturminister Ostermayer.

Mit großer Mehrheit wurde außerdem die Novelle zum Bundesmuseengesetz
beschlossen: Damit wird Rechtssicherheit im Umgang der Museen mit
Schenkungen hergestellt. Da der unentgeltliche Eigentumserwerb bisher
gesetzlich nicht geregelt war, bestanden unterschiedliche
Auffassungen über die rechtliche und bilanztechnische Behandlung von
Schenkungen für Bundesmusseen und die Österreichische
Nationalbibliothek. Mit der Novelle wird nun geregelt, dass
Schenkungen - je nach dem Willen der Vertragsparteien - ins Eigentum
der jeweiligen Bundeseinrichtungen oder der Republik übergehen. Wenn
es um den Verkauf dieser Schenkungen durch die Museen geht, müssen in
Zukunft das Bundeskanzleramt und das Finanzministerium zustimmen. "15
Jahre nach Ausgliederung der Bundesmuseen schaffen wir nun
Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für Schenkungen. Damit stärken
wir auch die Bereitschaft, den Bundesmuseen und der
Nationalbibliothek wertvolle und kunsthistorisch bedeutende Werke zu
überlassen. In Zukunft können die Schenkenden wählen, ob sie ihre
Werke in die Obhut eines Museums oder der Republik geben wollen.
Damit erweitern wir die Möglichkeiten zur Bereicherung der Sammlungen
in den Museen und damit die Attraktivität der Institutionen für die
Besucherinnen und Besucher", so der Kulturminister.

Außerdem wird das Naturhistorische Museum künftig den Zusatz "Wien"
im Namen tragen. Und schließlich wird mit der Novelle auch für die
Nationalbibliothek das Vier-Augen-Prinzip umgesetzt. Die Möglichkeit
für zwei GeschäftsführerInnen in der Nationalbibliothek sei nicht nur
"state-of-the-art" sondern bedeute auch eine Gleichstellung, da bei
allen anderen Institutionen diese Regelung bereits besteht, so
Ostermayer.

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