• 19.05.2015, 11:25:10
  • /
  • OTS0097 OTW0097

Mitterlehner/Mahrer: Neues Crowdfunding-Gesetz im Ministerrat beschlossen

Alternativfinanzierungsgesetz erleichtert Finanzierung von Startups und Klein- und Mittelbetrieben - Neue Ideen unterstützen, Unternehmergeist in Österreich stärken

Utl.: Alternativfinanzierungsgesetz erleichtert Finanzierung von
Startups und Klein- und Mittelbetrieben - Neue Ideen
unterstützen, Unternehmergeist in Österreich stärken =

Wien (OTS/BMWFW) - Auf Antrag von Vizekanzler und Wirtschaftsminister
Reinhold Mitterlehner hat der Ministerrat am Dienstag das neue
Alternativfinanzierungsgesetz beschlossen. "Wir wollen Crowdfunding
als sinnvolle Ergänzung zur klassischen Kreditfinanzierung etablieren
und damit den Unternehmergeist im Land stärken. Das neue Gesetz
unterstützt die Weiterentwicklung neuer Ideen und macht Österreich
als Standort für junge Unternehmen noch attraktiver", sagt
Mitterlehner. "Vor allem Start-Ups und KMU erhalten dadurch
Starthilfe bis der Motor läuft. Ein weiterer Vorteil ist, dass junge
Unternehmer schon in einer sehr frühen Phase Feedback zu ihrer
Produktidee direkt vom Markt erhalten", betont Mitterlehner. Im Sinne
einer ausgewogenen Lösung berücksichtige das Gesetz auch
Anlegerschutzinteressen.

Auch Staatssekretär Harald Mahrer sieht großes Potenzial im neuen
Gesetz: "Es ist für Österreich ein wichtiger Meilenstein am Weg zum
Start-up-Land Nr. 1 in Europa. Die neuen Crowdfunding-Regeln sind ein
mutiges, sehr kompetitives Modell, mit dem wir in Europa eine
Vorreiterrolle einnehmen. Damit schaffen wir den Nährboden für
nachhaltige Gründungen und zukünftige Arbeitsplätze", so Mahrer. Mit
dem neuen Alternativfinanzierungsgesetz werde einerseits neuer Zugang
zu Kapital für Unternehmen, andererseits Rechtssicherheit und der
notwendige Anlegerschutz gewährleistet.

Gemäß dem Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) ist in Zukunft erst
ab einem Emissionsvolumen von fünf Millionen Euro der volle
Kapitalmarktprospekt notwendig. Derzeit liegt die Grenze noch bei
250.000 Euro. Für ein Emissionsvolumen zwischen 1,5 Millionen und
fünf Millionen Euro ist in Zukunft nur noch ein vereinfachter
Prospekt zu erstellen (Prospektpflicht light). Ein Investor kann pro
Projekt bis zu 5.000 Euro im Jahr investieren. Diese 5.000
Euro-Grenze kann aber überschritten werden, wenn der Investor im
Monat mehr als durchschnittlich 2.500 Euro netto verdient - dann kann
das Zweifache des Monatsnettoeinkommens veranlagt werden. Oder es
können zehn Prozent des Finanzanlagevermögens pro Investor angelegt
werden, wenn diese Summe höher als 5.000 Euro ist. Das
Rücktrittsrecht für Anleger beträgt wie im Konsumentenschutzgesetz
zwei Wochen.

Emittenten dürfen gemäß Alternativfinanzierungsgesetz binnen sieben
Jahren in Summe nicht mehr als fünf Millionen Euro - abzüglich der
bereits an die Anleger zurückgezahlten Beträge - aufnehmen. Wird
diese Schwelle überschritten, muss ein Kapitalmarktprospekt erstellt
werden. Die Veranlagungen erfolgen beim emittierenden KMU selbst oder
über Crowdfunding-Plattformen.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | MWA

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel