- 12.05.2015, 09:02:12
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EVZ: Versteckte Gebühren bei Online-Flugportalen
„Service Fee“ sorgt bei Konsumentinnen und Konsumenten für Ärger
Utl.: „Service Fee“ sorgt bei Konsumentinnen und Konsumenten für
Ärger =
Wien (OTS/VKI) - In der Werbung versprechen Flugportale ihren Kunden
den günstigsten Preis. Doch dieses Versprechen wird in der Praxis
nicht immer gehalten. Alleine beim Europäischen Verbraucherzentrum
Österreich (EVZ) gehen derzeit jede Woche rund 20 bis 30
Verbraucherbeschwerden ein. Der Grund: Zahlreiche Buchungs-Webseiten
(darunter z.B. fluege.de, flugladen.at oder airline-direct.de)
verrechnen am Ende des Buchungsvorgangs eine zusätzliche "Service
Fee". "Diese Gebühr wird häufig nur auf bestimmte Zahlungsmittel
aufgeschlagen und ist am Beginn der Buchung nicht ersichtlich",
kritisiert EVZ-Juristin Dr. Barbara Forster. "Eine solche
Vorgehensweise ist nicht nur intransparent, sondern widerspricht auch
den rechtlichen Vorgaben."
Ein typisches Beispiel aus der Beratungspraxis des EVZ: Bei der
Buchung eines Fluges von Wien nach Barcelona hatte eine Konsumentin
auf fluege.de zunächst die voreingestellte Zahlungsoption "fluege.de
Mastercard" ausgewählt. Als sie schließlich auf eine Zahlung per Visa
Kreditkarte wechselte, stellte die Plattform eine zusätzliche Gebühr
von 39,98 Euro in Rechnung. "Ein solches Vorgehen ist bei
Online-Flugportalen leider gängige Praxis", so Reiserechtsexpertin
Forster. "Die Portale sind verpflichtet, mindestens eine kostenlose
Bezahlmethode anzubieten. Oft handelt es sich dabei jedoch um
Zahlungsmittel, die wenig bis kaum verbreitet sind. Für alle anderen
Optionen fallen dann zusätzliche Gebühren an."
Eine Gebühr, die nur auf bestimmte Zahlungsinstrumente angewendet
wird, widerspricht dem 2009 in Kraft getretenen Zahlungsdienstegesetz
(ZaDiG). Manche Flugportale argumentieren, es handle sich bei der
"Service Fee" in Wahrheit um eine reguläre Buchungsgebühr, wie sie
auch von Reisebüros verrechnet wird. "In diesem Fall müsste die
Gebühr jedoch ohne Unterschied bei allen Buchungen anfallen", erklärt
Barbara Forster. "In unseren Augen handelt es sich hier um eine
versteckte Kreditkartengebühr."
EVZ unterstützt bei Forderung nach Rückerstattung
Servicegebühren sind für Konsumentinnen und Konsumenten ein großes
Ärgernis. Manche übersehen die Gebühr kurz vor Abschluss der Buchung
und fühlen sich im Nachhinein von höheren Kosten überrumpelt. Andere
nehmen die "Service Fee" bewusst in Kauf, selbst wenn das
ursprüngliche Schnäppchen dadurch vielleicht sogar teurer ausfällt,
als wenn derselbe Flug direkt bei der Airline gebucht worden wäre.
"Am Ende des Buchungsvorgangs haben die Betroffenen bereits sämtliche
Daten eingegeben und wollen den Prozess nicht noch mal von Neuem
starten", so Forster.
Wurde bei der Flugbuchung eine nicht klar ausgewiesene oder von
der Zahlungsart abhängige Servicegebühr verrechnet, bietet das
Europäische Verbraucherzentrum Hilfestellung bei der Rückerstattung
dieser Kosten. Beschwerdefälle können dem EVZ - samt Dokumentation
des Bestellvorganges mit Screenshots - via Onlineformular übermittelt
werden: http://europakonsument.at/de/page/beschwerdeformular.
Eine Alternative zu Online-Portalen ist die Buchung direkt bei der
Airline. Der Vorteil liegt nicht zuletzt darin, dass diese auch im
Falle von Problemen (z.B. Änderung der Flugzeiten, Stornierung) meist
leichter erreichbar sind. Forster: "Schlechte Erreichbarkeit zählt
bei Flugportalen ebenfalls zu den häufigen Beschwerdegründen. Salopp
formuliert: Die Portale bieten trotz ,Service Fee‘ oft wenig
Service."
SERVICE: Informationen und Hilfestellung gibt das Europäische
Verbraucherzentrum (EVZ) Österreich unter www.europakonsument.at oder
unter 01/588 77 81.
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