- 07.05.2015, 16:26:35
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Dir. Dr. Helmut Köberl wird neuer Generaldirektor der AUVA

Wien (OTS) - In seiner Sitzung vom 7. Mai 2015 hat der Vorstand der
AUVA Dir. Dr. Helmut Köberl zum neuen Generaldirektor ("leitenden
Angestellten") der AUVA ab 1. Juli 2015 bestellt. Auch die
Kontrollversammlung hat bereits einen Beschluss über die Bestellung
Köberls gefasst.
Helmut Köberl (57) ist gebürtiger Steirer. Er studierte
Rechtswissenschaften an der Universität Salzburg, an der er auch als
Studien- bzw. Vertragsassistent am Institut für Arbeitsrecht und
Sozialrecht tätig war. 1983 trat er als "rechtskundiger Angestellter"
in die AUVA ein, wo er bereits sieben Jahre später zum Leiter der
Organisationseinheit Rechtswesen bestellt wurde. Seit September 2011
ist er Direktor für die Gebiete Recht und Personal.
AUVA-Obmann Ing. Thomas Gebell gratuliert Direktor Dr. Köberl zu
seiner Bestellung. "Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit unserem
neuen Generaldirektor", so Gebell unmittelbar nach der
Vorstandssitzung. "Mit Helmut Köberl wird ein Kenner des
österreichischen Sozialversicherungswesens zum leitenden
Angestellten, der 32 Jahre Erfahrung in der AUVA gesammelt hat.
Gemeinsam werden wir die AUVA als eine der tragenden Säulen des
österreichischen Gesundheitssystems weiter stärken und ausbauen".
Als sein oberstes Ziel beschreibt Dr. Köberl: " … die gewohnte hohe
Qualität der AUVA in der Betreuung ihrer Versicherten auch unter den
aktuellen Rahmenbedingungen nicht nur zu halten, sondern weiter zu
verbessern. Die AUVA ist als Unfallversicherungsträger unverzichtbar
und ich nehme die Herausforderung gerne an, die Zukunft unseres
Hauses aktiv mitzugestalten und den eingeschlagenen Weg aktiv
fortzusetzen."
Die Bestellung als leitender Angestellter der AUVA bedarf noch der
Zustimmung durch die Bundesministerin für Gesundheit.
Dr. Köberl folgt als Generaldirektor DI Peter Vavken nach, der mit 1.
Juli 2015 in den Ruhestand tritt.
Über die AUVA:
Bei der AUVA sind rund 4,8 Millionen Personen gesetzlich gegen
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert: 2,9 Millionen
unselbständig Erwerbstätige, 0,5 Millionen selbständig Erwerbstätige
sowie 1,4 Millionen in Ausbildung Stehende vom Kindergarten bis zum
Studienabschluss. Die AUVA finanziert ihre Aufgaben als soziale
Unfallversicherung fast zur Gänze aus Pflichtbeiträgen der
Dienstgeber. Prävention ist dabei die vorrangige Kernaufgabe der
AUVA, denn die Verhütung von Unfällen und die Vorbeugung von
Berufskrankheiten senken die Kosten für die drei weiteren
Kernaufgaben Heilbehandlung, Rehabilitation und finanzielle
Entschädigung von Unfallopfern am wirksamsten.
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