• 07.05.2015, 11:16:27
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Heute ist Tag der genitalen Selbstbestimmung

Forderung nach verpflichtender Risikoaufklärung bei rituellen Beschneidungen

Utl.: Forderung nach verpflichtender Risikoaufklärung bei rituellen
Beschneidungen =

Wien, Köln (OTS) -
(PM)

Sensibilitätsstörungen beim Geschlechtsverkehr durch die Verhornung
der Eichel sowie psychische Probleme aufgrund des traumatisierenden
Eingriffs - das können u.a. die negativen Folgen der Beschneidung
(=Entfernung der Vorhaut) von Jungen und Babys sein. Die Risiken
dieses keineswegs harmlosen Eingriffs sind viel zu wenig bekannt, er
wird vielfach von Laien, oft immer noch ohne Narkose und ohne
psychologische Vorbereitung des Kindes durchgeführt. "Im muslimischen
Kulturkreis werden Kinder mit ca 7 Jahren beschnitten und wissen dann
oft nicht, was auf sie zukommt" erklärt der Allgemeinmediziner Dr.
Rainer Brandl. Für die besonders schmerzempfindlichen Säuglinge
(jüdischer Kulturkreis) stellt die Beschneidung ein Trauma dar,
welches auch das Gehirn anhaltend schädigen kann. Aus diesem Anlass
fordern Ärzte heute, am weltweiten Tag der genitalen
Selbstbestimmung, dass Eltern ausführlich über die Folgewirkungen und
Risiken vor jedem Eingriff aufgeklärt werden und auch ein Formular
unterzeichnen müssen, wo auf die Risiken und möglichen negativen
Folgen der Vorhautamputation hingewiesen wird. Dieses Formular ist
v.a. bei jenen religiös motivierten Beschneidungen besonders wichtig,
die von Nicht-Medizinern durchgeführt werden. Hier ist insbesondere
darauf aufmerksam zu machen, dass dem Laien-Operateur jede
medizinische Kenntnis fehlt und in den Beschneidungsräumlichkeiten
bei Komplikationen keinerlei medizinische Infrastruktur vorhanden
ist. In Spitälern wird ein solches Formular bereits vorgelegt,
allerdings fehlen die Warnhinweise bezügl. Sexualstörungen wie etwa
Orgasmusprobleme. "Ärzte, Krankenhäuser und Eltern, die eine
Vorhautamputation ohne medizinischen Grund durchführen, laufen
überdies Gefahr, von den später Erwachsenen mit zivilrechtlichen
Schadensersatzansprüchen konfrontiert zu werden" warnt auch der
Gynäkologe DDr. Christian Fiala.

Kölner Urteil - Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit

ÄrztInnen fordern ebenso ein gesetzliches Schutzalter von 16 Jahren
für alle Beschneidungen, die aus nicht-medizinischen Gründen
erfolgen. Sie kritisieren auch die Überwälzung der Kosten auf die
Allgemeinheit. Religiös motivierte Beschneidung wird in Österreich
vielfach auf Krankenschein, unter dem Vorwand, es handle sich um
einen medizinisch indizierten Eingriff (Vorhautverengung, Phimose),
auch in Spitälern durchgeführt.
Der weltweite Tag der genitalen Selbstbestimmung wird seit 2012, als
das "Kölner Urteil" gefällt wurde, begangen.Dieses erfolgte, als bei
einem vierjährigen Buben nach einer (ärztlich durchgeführten)
Beschneidung schwere bleibende Komplikationen auftraten. Das Urteil
wertet den medizinisch nicht-indizierten Eingriff als
"Körperverletzung". Der Eingriff sei "nicht durch die Einwilligung
der Eltern gerechtfertigt, weil er nicht dem Wohl des Kindes
entspreche." Das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit
überwiegt gegenüber dem Grundrecht auf Religionsfreiheit.

www.genitale-selbstbestimmung.de, www.beschneidungsdebatte.info (Mit
Video-Sammlung zum Thema)

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