• 06.05.2015, 16:41:56
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Bundesrat: EU-Ausschuss für Erleichterungen bei EU-Bürgerinitiative

BürgerInnen haben das Recht, gehört und ernst genommen zu werden

Utl.: BürgerInnen haben das Recht, gehört und ernst genommen zu
werden =

Wien (PK) - Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) ist ein Mittel der
direkten Demokratie innerhalb der EU und kann aufgrund des Vertrags
von Lissabon seit 1. April 2012 angewendet werden. Ziel der
Bürgerinitiative ist es, die BürgerInnen stärker in den politischen
Willensprozess der EU einzubinden. Mit einer EBI kann man die
Europäische Kommission veranlassen, sich mit einem bestimmten Thema
zu befassen, das in den Kompetenzbereich der Europäischen Union
fällt. Der EU-Ausschuss des Bundesrats trat heute dafür ein,
bestehende administrative Hürden für InitiatorInnen und bei der
Unterstützung, die sich in den ersten drei Jahren
herauskristallisiert haben, abzubauen.

Die Hürden der Europäischen Bürgerinitiative

Die diesbezügliche Kritik richtet sich vor allem gegen die hohen
formalen Anforderungen und das komplizierte Online-Tool zur
Registrierung einer Initiative. So gibt es in jedem Mitgliedstaat
unterschiedliche formale Anforderungen, um eine Petition zu
organisieren bzw. zu unterstützen. Dies erschwert den BürgerInnen die
Koordination ihrer Anliegen und die erfolgreiche Registrierung einer
Europäischen Bürgerinitiative. Die entsprechende Analyse hat nun die
Kommission vorgelegt.

Grundsätzlich können alle EU-BürgerInnen, die das erforderliche
Mindestalter für EU-Wahlen erreicht haben - in Österreich liegt das
Wahlalter bei 16 Jahren, in den anderen EU-Staaten bei 18 - eine
Europäische Bürgerinitiative organisieren oder unterstützen. Eine
Europäische Bürgerinitiative ist dann erfolgreich, wenn sie eine
Million UnterstützerInnen hat, wobei in mindestens sieben
Mitgliedstaaten eine Mindestanzahl von Unterstützungsbekundungen
erreicht werden muss (die Mindestanzahl in Österreich beträgt
14.250).

Die Organisation einer Europäischen Bürgerinitiative hat durch einen
Bürgerausschuss, bestehend aus mindestens sieben UnionsbürgerInnen
aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten, zu erfolgen. Der
Bürgerausschuss muss die Bürgerinitiative in einem von der Kommission
in allen Amtssprachen der EU zur Verfügung gestellten Online-Register
registrieren lassen. Dann hat er ein Jahr Zeit, um die erforderlichen
Unterstützungsbekundungen zu sammeln.

Die Kommission muss dann in einem Zeitrahmen von drei Monaten die
Initiative prüfen und in einer Mitteilung ihre Schlussfolgerungen und
ihr weiteres Vorgehen darlegen.

Verbesserungsvorschläge

Zu den nun vom Europäischen Ombudsmann angeregten Verbesserungen
zählen unter anderem Erleichterungen bei der Unterstützung von
Proponentinnen und Proponenten zukünftiger Initiativen, vor allem im
Vorfeld der Registrierung einer Europäischen Bürgerinitiative. Auch
Verbesserungen beim Online-Sammelsystem ließen sich ohne eine
Anpassung der geltenden Verordnung bewerkstelligen. Das derzeitige
Online-Sammelsystem funktioniere nicht gut und sei überdies
kostspielig, informierte Robert Stein vom Innenministerium die
Ausschussmitglieder.

Ein von vielen NGOs erhobener Forderungspunkt ist der Wunsch nach
mehr Transparenz bei der Begründung für eine Registrierung oder
Nicht-Registrierung der Verordnung. Wesentlichste Forderung ist jene
nach einer Änderung der für eine Weiterbehandlung einer Europäischen
Bürgerinitiative geforderten Quoten.

Laut Auffassung des Innenministeriums sollten Änderungen in der
Verordnung vorgenommen werden. Skeptisch betrachtet wird
beispielsweise die Bestimmung, wonach es den Mitgliedstaaten
freigestellt ist, bei der Zulässigkeit einer Unterstützungsbekundung
entweder auf den Wohnsitz oder auf die Staatsangehörigkeit
abzustellen. Das führt dazu, dass manche UnionsbürgerInnen, wenn auch
rechtswidrig, eine Europäische Bürgerinitiative doppelt unterstützen
können, währenddessen anderen die Möglichkeit der Abgabe einer
Unterstützungsbekundung gänzlich versagt ist, erklärte Stein. Um die
Abgabe einer Unterstützungsbekundung so einfach wie möglich zu
machen, plädiert das Innenressort auch für die Abgabe einer
Unterstützungsbekundung mittels einer digitalen Signatur. Schließlich
sollten einzelne Fristen klarer formuliert werden, um
unterschiedliche Interpretationen zu vermeiden.

Stein hält es auch für notwendig, auf EU-Ebene den Initiativen
bessere Informationen durch eine Ansprechstelle zur Verfügung zu
stellen. Sie müssten von vornherein wissen, was möglich sei und was
nicht, und worauf bei einer solchen Bürgerinitiative zu achten sei.

All diese Punkte habe man bereits gemeinsam mit KollegInnen des
Außenresorts in der Sitzung der Rats-Arbeitsgruppe "Allgemeine
Angelegenheiten" am 24. April 2015 entsprechend deponiert, merkte
Stein an. Ob in der Rats-Arbeitsgruppe eine formale Schlussfolgerung
zu dem Thema angenommen wird, ist ebenso noch offen wie eine mögliche
Revision der Verordnung, erfuhren die Ausschussmitglieder aus dem
Außenministerium.

Dass es zu administrativen Verbesserungen und Erleichterungen für die
Initiierung von Europäischen Bürgerinitiativen kommen muss,
unterstrichen in der Diskussion sowohl Edgar Mayer (V/V) als auch
Stefan Schennach (S/W), Ana Blatnik (S/K) und Marco Schreuder (G/W).
Die BürgerInnen hätten ein Recht darauf, ernst genommen zu werden,
sagte Blatnik und ließ wie ihr Fraktionskollege Schennach Kritik an
der Kommission laut werden, die auf die Bürgerinitiativen derzeit
wenig offen und flexibel reagiere. Schennach trat sogar für ein noch
großzügigeres Vorgehen, als es angedacht ist, ein, indem man etwa
Initiativen dann eine Zusatzfrist einräumt, wenn das
Unterstützungserfordernis innerhalb der Frist knapp verpasst wurde.

Für Schreuder ist der Rückgang der eingereichten Bürgerinitiativen
von 23 im Jahr 2012 auf 10 im Jahr 2014 ein bedenkliches Indiz dafür,
dass es zu hohe Barrieren gibt. Er kritisierte auch, dass die
Bürgerinitiative zu TTIP zurückgewiesen wurde, denn das widerspreche
der eigentlichen Absicht, den BürgerInnen ein Mitspracherecht
einzuräumen. Seinen Bedenken hinsichtlich des Erfordernisses, in
Österreich die ID-Nummer angeben zu müssen, entgegnete Robert Stein
vom Innenministerium mit dem Hinweis auf die Rechtssicherheit. Durch
die Angabe der ID-Nummer könnten Doppel- oder Scheineintragungen
verhindert werden, erklärte er. (Schluss EU-Ausschuss des Bundesrats)
jan

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