• 06.05.2015, 12:22:58
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AK warnt: EU will Konsumenten- und Datenschutz schwächen!

EU-Kommissionsmitteilung zum digitalen Binnenmarkt ernüchternd

Utl.: EU-Kommissionsmitteilung zum digitalen Binnenmarkt ernüchternd =

Wien (OTS) - Die EU-Kommission plant, den EU-Binnenmarkt für das
digitale Zeitalter fit zu machen. Die AK KonsumentenschützerInnen
sind nach einer ersten Bewertung des Entwurfs einer
EU-Kommissionsmitteilung mehr als enttäuscht. "Konsumenten- und
Datenschutz sind teilweise so gestaltet, dass das Vertrauen der
Verbraucher geschwächt statt gestärkt wird", sagt AK
Konsumentenschützerin Daniela Zimmer. Die AK kritisiert, dass beim
Online-Warenkauf das Vertragsrecht des Herkunftslandes des Anbieters
gelten soll oder Big Data-Anwendungen verstärkt werden sollen - das
geht aber auf Kosten des Datenschutzes. Von der finalen
Digitalstrategie erwartet sich die AK mehr Vorteile für
KonsumentInnen.

Die EU-Kommission möchte einen freien Binnenmarkt für
Online-Aktivitäten schaffen.
Im Detail heißt das: Zwecks Förderung von leichterem und
vertrauensvollem grenzüberschreitenden E-Commerce möchte die
EU-Kommission harmonisierte EU-Regeln für den Onlinekauf von
digitalen Inhalten.

Die AK Konsumentenschützer lehnen jedenfalls den Vorschlag strikt
ab, wonach beim grenzüberschreitenden Online-Warenkauf künftig das
Vertragsrecht des Herkunftslandes des Anbieters gelten soll. "Damit
würden die bisherigen verbraucherfreundlichen Regeln über das
anwendbare Recht bei Verträgen für den Online-Warenkauf außer Kraft
gesetzt", betont Zimmer. "Das derzeit geltende Recht sieht nämlich
den Wohnsitz des Verbrauchers als Anknüpfungspunkt vor." Sie warnt
davor, "dass das Vertrauen der Verbraucher in den digitalen
Binnenmarkt mit solchen Initiativen nicht gestärkt wird, sondern -
ganz im Gegenteil - verloren geht."

Die AK-KonsumentenschützerInnen geben auch zu bedenken, dass
hinter der Ankündigung von wirksameren zivilrechtlichen
Durchsetzungsmöglichkeiten für die Verletzung von Urheberrechten im
Internet ein erneuter Versuch stehen könnte, das Verhalten von
InternetnutzerInnen zu überwachen. "Der bisher nicht definierte
Begriff von ‚Verletzungen im gewerbsmäßigen Ausmaß‘ schützt
Konsumenten nicht davor, kriminalisiert zu werden", befürchtet
Zimmer. Was den AK Konsumentenschützern gänzlich fehlt, sind
Initiativen, die die Rechtsposition der Verbraucher gegenüber großen
Internetkonzernen stärken (im Umgang mit Nutzerdaten oder
Kostenfallen wie In-App-Käufen).

Die AK ist auch skeptisch, was neue Big-Data-Dienste betrifft.
Auch mit dem Internet permanent verbundene Anwendungen des "Internets
der Dinge" sollen forciert werden. Formulierungen wie "ein freier
Binnenmarkt für Datenflüsse" und "leichtere Handhabung von Daten"
erwecken den Eindruck, dass der Kommission ein zeitgemäßer strikter
Datenschutz oder der Schutz der Privatsphäre bei weitem nicht so
wichtig ist wie die kommerzielle Verwertbarkeit von personenbezogenen
Daten.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW

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