- 04.05.2015, 13:36:42
- /
- OTS0165 OTW0165
VIRUS zu S1: Asfinag soll Bundesverwaltungsgericht nicht vorgreifen
Mangelnde Projektqualität bei Lobauautobahn ist amtlich
Utl.: Mangelnde Projektqualität bei Lobauautobahn ist amtlich =
Wien (OTS) - Kritik am in der Öffentlichkeit erhobenen
Absolutheitsanspruch der Asfinag übt die Umweltorganisation VIRUS.
Sprecher Wolfgang Rehm: "Es steht der Asfinag frei, ihr Projekt in
den rosigsten Farben darzustellen, über die Umweltverträglichkeit der
S1-Lobauautobahn wird aber beim Bundesverwaltungsgericht und dann
nicht quasi unter Freunden wie beim bmvit entschieden werden".
Etwas mehr Zurückhaltung empfiehlt VIRUS auch angesichts des Befundes
dieser "hauseigenen" Behörde. Diese habe nämlich im Bescheid im
Originalwortlaut festgestellt, "dass die von der Projektwerberin
eingereichten Unterlagen mangelhaft und in weiten Bereichen wenig
aussagekräftig waren". Dies stehe den Behauptungen einer
gewissenhaften Planung durch Top-Experten der Autobahngesellschaft
ebenso entgegen wie den Erwartungen angesichts der Tatsache, dass es
sich ja nicht um das erste eingereichte Asfinag Projekt handle. "Wir
sind der begründeten Ansicht, dass dieser vernichtende Befund des
bmvit nach wie vor zutreffend ist, unsere Vorbringen wurden in der
ersten Instanz eben nicht ausreichend behandelt bzw. sind sie sogar
unerledigt liegen geblieben," so Rehm. Nur durch Nichtrealisierung
des Milliardenprojekts sei gewährleistet, dass die Asfinag weiterhin
dreistellige Millionendividenden ins Staatsbudget einzahlen und den
Schuldenberg reduzieren kann, damit das Damoklesschwert der
Staatshaftung für aktuell rund 12 Milliarden Euro so rasch wie
möglich beseitigt wird.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VIR






