Wien (OTS) - Die Artikel "Exekutor ließ zwei Dschihadisten in Wiener
Gemeindebau auffliegen" und "60 Polizisten bei Sturm auf
Dschihad-Wohnung", erschienen in der Tageszeitung "Heute" vom 19.
bzw. 20.02.2015, verstoßen nach Meinung des Senats 1 des Presserats
gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse.
Eine Leserin hat sich an den Presserat gewandt und kritisiert, dass
die Darstellung in den oben genannten Artikeln nicht den Tatsachen
entspreche: In der von der Polizei durchsuchten Wohnung seien -
anders als im Artikel festgehalten - keine Waffen, insbesondere keine
Maschinenpistolen, und auch kein Suchtgift gefunden worden. Dies sei
auch aus zahlreichen anderen Medienberichten zu dem geschilderten
Fall ersichtlich.
Die Medieninhaberin der Tageszeitung "Heute" hat in dem Verfahren
nicht Stellung genommen und ist zur Verhandlung nicht erschienen.
Aufgrund einer Anfrage des Presserats hat die Landespolizeidirektion
Wien mitgeteilt, dass die meisten in den beanstandeten Artikeln
dargelegten Sachverhalte nicht den Tatsachen entsprechen.
Nach Ansicht des Senats ist im vorliegenden Fall die vom Ehrenkodex
verlangte gewissenhafte und korrekte Recherche offensichtlich
überhaupt nicht durchgeführt worden; das Geschehen ist krass
fehlerhaft dargestellt worden (angebliche Jihadisten und Waffen in
der Wohnung).
Der Senat stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Grundsätze
des Punktes 2.1 des Ehrenkodex fest und fordert die Medieninhaberin
von "www.heute.at" auf, die vorliegende Entscheidung freiwillig zu
veröffentlichen.
SELBSTÄNDIGES VERFAHREN AUFGRUND EINER MITTEILUNG EINES LESERS
Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen
Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und
Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der beiden
Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.
Im vorliegenden Fall hat der Senat 1 des Presserats aufgrund einer
Mitteilung eines Lesers ein Verfahren durchgeführt (selbständiges
Verfahren aufgrund einer Mitteilung). In diesem Verfahren äußert der
Senat seine Meinung, ob ein Artikel den Grundsätzen der Medienethik
entspricht. Die Medieninhaberin der Tageszeitung "Heute" hat von der
Möglichkeit, an dem Verfahren teilzunehmen, keinen Gebrauch gemacht.
Bisher hat sich die Medieninhaberin der Tageszeitung "Heute" der
Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats nicht unterworfen.
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