• 14.04.2015, 10:00:16
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FVA: 50 Millionen Euro Testamentsspenden 2014

Österreichs NPOs sagen DANKE an ihre Testamentsspender

Utl.: Österreichs NPOs sagen DANKE an ihre Testamentsspender =

Wien (OTS) - 2014 haben die Österreicher gemeinnützige Organisationen
mit mehr als 50 Millionen Euro in Form von Testamentsspenden
unterstützt. Dies zeigt eine aktuelle Erhebung des Fundraising
Verbands Austria. Als Zeichen des Danks und der Anerkennung pflanzte
"Vergissmeinnicht.at - Die Initiative für das gute Testament" heute
im Garten des Oberen Belvedere symbolisch Vergissmeinnicht-Pflanzen.
Die 60 teilnehmenden Organisationen sagen damit DANKE an ihre
Testamentsspender. Im Rahmen des heutigen Termins begrüßte der
Fundraising Verband auch die geplanten Änderungen rund um das
Erbrecht.

Jeder zehnte Spendeneuro eine Testamentsspende

Die Österreicher unterstützten gemeinnützige Organisationen 2014 mit
Erbschaften und Vermächtnissen in der Höhe von mehr als 50 Millionen
Euro. Damit beträgt ihr Anteil am gesamten Spendenaufkommen (550
Millionen Euro 2014) rund 10 Prozent. "Jeder 10. Spendeneuro wird
mittlerweile über Testamente gespendet!" zeigt sich Günther
Lutschinger, Geschäftsführer des Fundraising Verbands und Initiator
von Vergissmeinnicht.at, daher beeindruckt. Die Spendenform wird
damit bei den Österreichern immer beliebter. "Rund acht Prozent der
Österreicher über 40 Jahre können sich mittlerweile vorstellen, eine
gemeinnützige Organisation neben ihren Angehörigen im Testament zu
bedenken.", erklärt Lutschinger weiter. Ihr wichtigstes Motiv ist der
"gute Wille" und damit auch nach ihrem Ableben der Gesellschaft etwas
zurückgeben zu können. "Trotzdem wissen noch viel zu wenige Menschen
über diese Spendenform und ihre rechtlichen Aspekte Bescheid. Mit
unserer Initiative möchten wir diese Lücke schließen und neutral
informieren.", erklärt Lutschinger weiter.

Österreichs NPOs sagen DANKE an ihre Testamentsspender

Gutes tun können die Österreicher mit dieser Spendenform besonders
nachhaltig. Sie ermöglichen den Organisationen außerordentliche und
besonders dringliche Projekte zu realisieren. "Gerade für kleine
Organisationen wie Stiftung Kindertraum sind Testamentsspenden enorm
wichtig. Wir versuchen, für jeden Herzenswunsch von schwer kranken
und behinderten Kindern auch Spender zu finden. Mittel aus Legaten
helfen uns, rasch zu handeln, wenn Wünsche zu erfüllen sind." so
Gabriela Gebhart, Geschäftsführerin der Stiftung Kindertraum.

Eine Testamentsspende für den Blinden- und Sehbehindertenverband
Wien, Niederösterreich und Burgenland hat besonders viel Gutes
bewirkt. "Anton Mayer war ein Gönner unseres Vereins und hat uns in
seinen letzten Jahren öfters besucht", erzählt Herbert Krames, Obmann
des Vereins. "Durch sein Vermächtnis konnten zahlreiche wichtige
Projekte realisiert und weitergeführt werden, unter anderem das
Rehabilitationstraining. Als Dankeschön haben wir unseren
Mehrzwecksaal in ‚Anton Mayer Saal‘ umbenannt."

Testamentsspenden gewinnen auch für Institutionen in Kunst, Kultur,
Bildung, Wissenschaft und Forschung immer mehr Bedeutung: "Die
ehemalige Nationalbank-Präsidentin Maria Schau-mayer war eine
großartige Persönlichkeit. Sie hat in ihrem Leben oftmals eine
Vorbildfunktion übernommen - zum letzten Mal mit Ihrer
testamentarischen Verfügung zugunsten der Österreichischen
Nationalbibliothek. Mit dieser wichtigen Spende können wir auch
weiterhin nachhaltige Projekte wie die Konservierung und
Digitalisierung der jahrhundertalten, heraus-ragenden Bestände
umsetzen." erklärt Dr. Johanna Rachinger, Generaldirektorin der
Österreichischen Nationalbibliothek.

Verbesserte gesetzliche Rahmenbedingungen

Im Rahmen des heutigen Termins begrüßte der Fundraising Verband auch
die geplanten Änderungen im Erbrecht. Die Befreiung gemeinnütziger
Organisationen von der Grunderwerbssteuer wird die Abwicklung von
Immobilienübertragungen an NGOs maßgeblich erleichtern. Der
Fundraising Verband begrüßt ausdrücklich die im
Erbrechtsänderungsgesetz 2015 verankerte Rechtssicherheit im Bereich
der Schenkungen für NGOs. Schenkungen an gemeinnützige
Organisationen sind wie bisher ohne zeitliche Befristung von der
Anrechnung auf den Pflichtteil ausgenommen.

Über Vergissmeinnicht.at

"Vergissmeinnicht.at - Die Initiative für das gute Testament" vereint
60 österreichische gemeinnützige Organisationen. Zusammen mit dem
Träger der Initiative, dem Fundraising Verband Austria, und
Kooperationspartnern wie der Österreichischen Notariatskammer wollen
sie die österreichische Bevölkerung über die Möglichkeit informieren,
im Testament neben Angehörigen auch eine gemeinnützige Organisation
zu berücksichtigen. Dahinter steht die gemeinsame Überzeugung, dass
man mit einem Vermächtnis für den gemeinnützigen Zweck über das Leben
hinaus Gutes tut.

Informationen über die 60 Mitglieder der Initiative finden Sie unter
www.vergissmeinnicht.at/Organisationen

Fotomaterial steht auf der Website www.mydrive.ch (Benutzer:
fundraising@schedl, Kennwort: bilder) ab ca. 12 Uhr zur Verfügung.

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