• 31.03.2015, 08:37:05
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EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN: ÖVP tritt österreichische Verfassung mit Füßen

EU-Armee widerspricht klar „immerwährender Neutralität“ und Staatsvertrag

Utl.: EU-Armee widerspricht klar „immerwährender Neutralität“ und
Staatsvertrag =

Zeiselmauer (OTS) - "Wenn sich die Regierungspartei ÖVP in ihrem
jüngst präsentierten neuen Parteiprogramm klar für eine gemeinsame
EU-Armee ausspricht und sich damit noch enger an die
EU-Militarisierung anpassen will, höhlt sie damit weiter die
Bundesverfassung aus und verhält sich nun bereits völlig eindeutig
neutralitäts- und somit verfassungswidrig", ist Inge Rauscher,
Bevollmächtigte des bevorstehenden EU-Austritts-Volksbegehrens,
welches vom 24. Juni bis 1. Juli 2015 abgehalten wird, entsetzt.
"Eine österreichische Beteiligung an einer EU-Armee wäre ein
eindeutiger und endgültiger Neutralitätsbruch."

Im Bundesverfassungsgesetz über die Neutralität Österreichs, welches
wir unseren "Volksvertretern" - v.a. ÖVP-Vizekanzler Mitterlehner und
ÖVP-Generalsekretär Blümel - empfehlen, sich wenigstens einmal
durchzulesen, heißt es unter Artikel I : "Zum Zwecke der dauernden
Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der
Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien
Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird diese mit
allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und
verteidigen." Und weiter: "Österreich wird zur Sicherung dieser
Zwecke in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und
die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem
Gebiete nicht zulassen."

Durch die "Gemeinsame Außen- und Verteidigungspolitik" der EU,
insbesondere seit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages - also der
eigentlichen "EU-Verfassung" -, hat sich die Europäische Union ein
begrenztes "ius ad bellum" (Recht zum Kriege) gegeben. Diese
EU-Missionen können auf der ganzen Welt auch "Kriege gegen den
Terror" sein. Terrorismus ist aber ein schwer definierbarer Begriff.
Mit dem Begriff des Terrorismus in einem Drittland läßt sich z.B. der
Einmarsch in dieses Drittland und die Besetzung desselben
rechtfertigen. Diese euphemistisch "Friedenspolitik" genannte Außen-
und Sicherheitspolitik hat sich offen vom UNO-Gewaltverbot gelöst.
Diese Kriegsermächtigung gepaart mit der Aufrüstungsverpflichtung und
gemeinsamer Verteidigung - auch im fernen Ausland - ist klar gegen
die in Österreich verfassungsmäßig verankerte Neutralität gerichtet.

"Österreich ist der EU 1995 - nach einem Trommelfeuer an Angstmache
und Lügen, die den Österreichern vor der Volksabstimmung
eingetrichtert wurden - als neutrales Land beigetreten. Die damalige
Regierung hat vor dieser Volksabstimmung am 12. Juni 1994 u.a.
zugesichert, daß die immerwährende Neutralität des Landes erhalten
bleibt. Aber auch dieses Versprechen wurde längst gebrochen - siehe
die Beteiligung Österreichs am Wirtschaftskrieg (Sanktionen) gegen
Rußland. Mit dem jüngsten Vorstoß der ÖVP soll die Neutralität weiter
zu Grabe getragen werden! Ein Volk wie Österreich ringt nicht 10
Jahre nach dem schrecklichen Zweiten Weltkrieg um seine Souveränität
und Freiheit als "immerwährend neutraler Staat", um dies 60 Jahre
später den Interessen einer sich klar als Angriffsbündnis
deklarierten NATO / EU zu unterwerfen. Wir wollen Frieden durch echte
Neutralität. Der Wille der Bürger eines Volkes, neutral zu sein und
für alle Zeit zu bleiben, so wie es Bundeskanzler Leopold Figl
(ebenfalls ÖVP!) 1955 den Österreichern und den Völkern der Welt
versprochen hat ("Österreich ist frei"!), ist in jedem Fall zu
respektieren. Sämtliche Umfragen haben ergeben, daß die Österreicher
neutral sein und bleiben wollen. Deshalb JA zum
EU-Austritts-Volksbegehren vom 24. Juni bis 1. Juli 2015 in allen
Gemeindeämtern und Stadtmagistraten in ganz Österreich", so Inge
Rauscher abschließend.

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