• 20.03.2015, 10:12:15
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Sachbezug: Autoindustrie fordert Nachbesserungen

Clary: Alle alternativ betriebenen Dienstfahrzeuge vom Sachbezug ausnehmen - Grenze anheben - Regelung nur für Neuzulassungen

Utl.: Clary: Alle alternativ betriebenen Dienstfahrzeuge vom
Sachbezug ausnehmen - Grenze anheben - Regelung nur für
Neuzulassungen =

Wien (OTS) - "Die Rechnung der Bundesregierung bei der Erhöhung des
Sachbezugs für privat genutzte Dienstfahrzeuge wird nicht aufgehen",
so der Sprecher der österreichischen Automobilimporteure, Dr. Felix
Clary. Die Autoindustrie fordere deshalb von der Bundesregierung
Nachbesserungen im Rahmen der nächste Woche stattfindenden
Regierungsklausur.

Die Bundesregierung begründet die Maßnahme mit einem ökologischen
Interesse. "Im Sinne einer Förderung von umweltfreundlichen
Fahrzeugen müssen zumindest alle Autos mit alternativem Antrieb vom
Sachbezug ausgenommen werden und vorsteuerabzugsberechtigt sein -
nicht nur Fahrzeuge mit Elektromotor", so Clary. Neben Elektroautos
sollte die Ausnahme für alle alternativen Antriebe analog dem
Umweltbonus in § 6 Abs. 5 NoVAG gelten und somit auch für
Hybridfahrzeuge und den Einsatz von Erdgas/Biogas, Flüssiggas und
Wasserstoff als Kraftstoff. "Ich bin mir sicher, dass dies im
Interesse der Bundesregierung ist, da eine derartige Maßnahme dazu
beiträgt, die Ziele der EU 2020-Strategie zu erreichen", hält Clary
fest. Beispielsweise könne mit dem Einsatz von Erdgas als Kraftstoff
der CO2-Ausstoß um bis zu 20 Prozent gegenüber Diesel und Benzin
reduziert werden. Auch das Energieeffizienzgesetz sehe eine Förderung
von alternativen Antrieben vor. Um dem Glaubwürdigkeit zu verleihen,
dürfe bei der Ausnahmeregelung vom Sachbezug keine Unterscheidung
zwischen Elektrofahrzeugen und anderen alternativ betriebenen Autos
gemacht werden.

"Wir erwarten, dass die Erhöhung zu einem Rückgang im
Firmenkundengeschäft führen wird. Da Firmenautos deutlich schneller
getauscht werden als Privatfahrzeuge, werden in weiterer Folge
weniger Neuwagen auf Österreichs Straßen unterwegs sein. Aber nur
neue Fahrzeuge (Abgasnorm Euro-6) entsprechen den neuesten
Emissions-Vorgaben. Neben den zu erwartenden Mindereinnahmen für den
Fiskus ist die Maßnahme somit auch aus ökologischer Perspektive
kontraproduktiv", betont Clary.

Große Gruppe profitiert nicht von Steuerreform

"Rund 300.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden durch den
erhöhten Sachbezug nicht von der geplanten Lohnsteuersenkung
profitieren, sondern sie selbst finanzieren. Dabei handelt es sich um
Personen, die auf ihr Dienstauto angewiesen sind und wo dieses einen
Teil der Entgeltvereinbarung darstellt. Sie haben nun eine
Mehrbelastung von bis zu 100 Euro im Monat zu tragen", gibt Cary zu
bedenken. Firmenwagennutzer haben auch keinen Anspruch auf die
Pendlerpauschale und den Pendlereuro. Das Firmenauto verliere
zunehmend an Attraktivität und das werde auch die Autoindustrie
treffen, die einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor in Österreich
darstelle. "Eine Anhebung der derzeit vorgesehenen Grenze von 120g/km
auf 130g/km würde zumindest eine kleine Erleichterung für die
Autoindustrie, sowie für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
darstellen. Damit sich die Firmen und Kunden darauf einstellen
können, darf die Neuregelung weiters nur für Neuzulassungen gelten",
so Clary abschließend.

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