• 12.03.2015, 11:00:33
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Presserat präsentiert Fallstatistik für 2014 und bekommt dritten Senat

Der Presserat stellte bei seiner Jahrespressekonferenz seinen neuen Senat 3 vor - Vorsitzende ist Irmgard Griss

Utl.: Der Presserat stellte bei seiner Jahrespressekonferenz seinen
neuen Senat 3 vor - Vorsitzende ist Irmgard Griss =

Wien (OTS) - Neuer Senat 3

Heute, Donnerstag, fand die Jahrespressekonferenz des Presserats
statt. Dabei wurde bekannt gegeben, dass der Presserat einen dritten
Senat einrichtet, dessen Vorsitz die vormalige OGH-Präsidentin
Irmgard Griss übernimmt. "Bei der stetigen Zunahme der Fälle - 2014
waren es 238 - war es notwendig, einen dritten Senat zu bestellen",
erklärte Astrid Zimmermann, die Präsidentin des Presserats.
Stellvertretender Vorsitzender des neuen Senats ist Dejan Jovicevic
(Die Pressse). Bei den journalistischen Senatsmitgliedern wurde auf
eine ausgewogene Mischung aus anerkannten Journalistinnen und
Journalisten geachtet: Der Trägerverein des Presserats wählte Nina
Brnada (freie Journalistin), Martin Gebhardt (NÖN), Heide
Rampetzreiter (Die Presse), Wolfgang Unterhuber (RMA), Christoph
Wurmdobler (Falter) und Christa Zöchling (Profil) in den Senat 3. Als
Ersatzmitglieder wurden Andreas Feiertag (VN), Alexandra Parragh (SN)
und Wolfgang Sablatnig (TT) bestellt. Zudem wurde Ingrid Brodnig
(Profil) als Ersatzmitglied in den Senat 1 entsandt.

Arbeitsgruppe Onlineberichterstattung

Der Trägerverein setzte darüber hinaus auch eine Arbeitsgruppe ein,
die Richtlinien zur Online-Berichterstattung ausarbeiten soll. Einer
der Hintergründe: Die zahlreichen Beschwerden über verletzende
Postings zu Online-Artikeln .

Fallstatistik 2014

Der Presserat zog bei der Pressekonferenz auch Bilanz über das Jahr
2014.
Die Senate des Presserats behandelten im Vorjahr insgesamt 238 Fälle,
in 35 Fällen stellten sie Verstöße gegen den Ehrenkodex für die
österreichische Presse fest - 2013 gab es bei 155 Fällen 16
Ethikverstöße. Im Vergleich zu 2013 ist die Zahl der Fälle somit um
über 50 Prozent gestiegen.
Nachfolgend die Fallzahlen 2014 für einzelne Medien und in Klammer
dazu jeweils die medienethischen Verstöße: "Kronen Zeitung" 51 Fälle
(16), "Österreich" 30 (11; inkl. 2 Hinweise), "Der Standard" 29 (0),
"Heute" 19 (5), "Die Presse" 14 (0), "Kleine Zeitung" 10 (0),
"Kurier" 9 (0), "OÖNachrichten" 9 (0), TT 9 (0), SN 7 (0),
"Bezirksblätter" 6 (0), VN 6 (0), "Zur Zeit" 3 (2).
In 9 Fällen wurden die Senate eigenständig aktiv; dabei wurden 5
Ethikverstöße festgestellt.

Medienethische Entscheidungen des Jahres 2014

Die meisten Ethikverstöße betrafen Persönlichkeitsverletzungen (Punkt
5 des Ehrenkodex für die österreichische Presse) und
Diskriminierungen von Personengruppen (Punkt 7 des Ehrenkodex).

Zu den Persönlichkeitsverletzungen zählten u.a.: Die Bezeichnung von
mutmaßlichen jugendlichen Räubern als "elendes, niederträchtiges
Pack" und "Dreckskerle"; die Veröffentlichung eines Videos über den
Absturzes einer psychisch beeinträchtigten Person aus dem dritten
Stock eines Wohnhauses; die Mutmaßung, dass ein Häftling im Falle
seiner Entlassung ein Blutbad anrichten werde; die Veröffentlichung
von Bildern, die zeigen, wie sich Besucher des Donauinselfestes
übergeben oder wie sie im Gebüsch urinieren; die Frage an die
Userinnen und User, ob ein IS-Enthauptungsvideo echt sei und die
Verlinkung zu diesem Video; die Veröffentlichung eines Bildes einer
Frau, die aus einem Altkleidercontainer Kleidung herausholt mit
verletzendem Begleittext; die Bezeichnung von Ministerin
Heinisch-Hosek als "Polit-Furunkel"; die Veröffentlichung von Bildern
von Leichen des Opfers und des Täters nach einer Mordtat; die
Veröffentlichung des Bildes eines Bettlers in Zusammenhang mit einem
Raubüberfall, mit dem er nichts zu tun hatte.

Als Diskriminierungen werteten die Senate: Die Beschreibung von Roma
und Sinti u.a. als "fremdartig, bildungsfern, ekelerregend und ohne
Eigentumsempfinden"; die pauschale Zuordnung bestimmter Straftaten zu
einzelnen Nationalitäten (z.B., dass die "Serben-Mafia" für Einbrüche
und Polen für KFZ-Diebstähle zuständig seien); die Verwendung des
Begriffs "Negerkinder"; die Bezeichnung von Nigerianern als "schwarze
Plage"; die Veröffentlichung eines Videos über eine betrunkene
Lokalpolitikerin; die Bezeichnung eines jemenitischen Kindes mit
traditioneller Tracht und arabischem Dolch beim muslimischen
Opferfest als "Dschihadist von morgen".

Darüber hinaus gab es auch Verstöße gegen das Gebot, zwischen Werbung
und redaktionellen Inhalten klar zu unterscheiden (zu nennen ist hier
z.B. die nicht gekennzeichnete Werbung für einen Energy-Drink auf der
Titelseite eines Gratis-Wochenmagazins).
Schließlich wurde in einigen Fällen Punkt 12 des Ehrenkodex
missachtet, wonach über Suizide zurückhaltend berichtet werden muss.
Darunter fiel etwa die Veröffentlichung eines Bildes, das den Sprung
bei einem Suizid zeigt.

Keine Ethikverstöße stellten die Senate in den folgenden Fällen fest:
Die Bezeichnung eines Tafelspitzes in einer Restaurantkritik als "zäh
wie ein Pferdesattel"; die Veröffentlichung von größtenteils
verpixelten Erschießungsszenen in einem Videoblog über Jihadismus;
die Verwendung der Begriffe "Ost-Banden" und "Ost-Kriminelle" im
Zusammenhang mit Bandenkriminalität; die Nicht-Berücksichtigung einer
wahlwerbenden Gruppe (EU-Stopp) bei einem Überblick zur EU-Wahl;
Berichte über die Hintergründe des Rücktritts eines politischen
Funktionärs der UETD; der Abdruck einer Maske von Hannes Kartnig als
"Halloween Gag".

Den Tätigkeitsbericht 2014, in dem die oben genannten Fälle genauer
beschrieben werden, sowie eine detaillierte Fallstatistik finden Sie
unter www.presserat.at.

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