- 10.03.2015, 14:11:18
- /
- OTS0180 OTW0180
Heta/Hypo: Land Kärnten beschließt Resolution zur Sicherstellung von Finanzmitteln über ÖBFA
LH Kaiser: Ohne Heta wäre Rating Kärntens positiv - Umfassende Bewertung und Vorbereitung durch Koordinationsgruppe - Ersuchen um Gespräch zwischen Bund und Landesregierung
Utl.: LH Kaiser: Ohne Heta wäre Rating Kärntens positiv - Umfassende
Bewertung und Vorbereitung durch Koordinationsgruppe -
Ersuchen um Gespräch zwischen Bund und Landesregierung =
Klagenfurt (OTS/LPD) - Das Thema Heta und Haftungen des Landes wird
weiterhin auf jeder Tagesordnung der Sitzungen der Kärntner
Landesregierung bleiben, teilte heute, Dienstag, Landeshauptmann
Peter Kaiser im Anschluss an die Regierungssitzung mit. Er stellte
klar, dass das Downgrading beim Rating durch Moody's ausschließlich
mit der Anwendung des Bankenabwicklungs- und Sanierungsgesetzes auf
die HETA-Abbaugesellschaft bedingt sei. Im Gegensatz dazu attestiere
Moodys die fortlaufende Finanzentwicklung des Landes als positiv und
stabil. Eine Abwertung drohe laut Medienberichten nun auch auf
andere Bundesländer überzugreifen. Im Normalfall wäre das Rating für
Kärnten anders, positiv geblieben, so der Landeshauptmann.
Einstimmig wie sämtliche heutigen Beschlüsse wurde seitens der
Landesregierung auch eine Resolution verabschiedet. Darin fordert die
Landesregierung die Bundesregierung auf, die Finanzierung für das
Land Kärnten und die ausgegliederten Rechtsträger über die
Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) weiterhin
sicherzustellen. Die Kabeg habe im April einen Bedarf von 30
Millionen Euro, weitere Finanzmittel würden in der Folge notwendig
werden. Wie Kaiser sagte, sei der Antrag um ÖBFA-Mittel schon vor
Bekanntwerden des Heta-Milliardenlochs gestellt worden. Er gehe
natürlich davon aus, dass die Mittel genehmigt werden.
Weiters wurde mit einem Dringlichkeitsantrag der Finanzreferentin
LHStv.in Gaby Schaunig beschlossen, dass ein Koordinationsteam aus
Experten der Finanzabteilung, der Landesholding sowie Rechtsberatern
und Wirtschaftsprüfern gebildet wird. Dieses Team werde ganz nach
Anforderungen flexibel zusammengesetzt, um für alle möglichen
Szenarien Vorbereitungen zu treffen, erklärte Kaiser. Es müssten nun
alle Konsequenzen, von der Solidarhaftung für die Pfandbriefstellen
über die Haftungsvoraussetzungen und Beteiligungen bis zu
Lösungsansätzen für den "worst case" einer Insolvenzvermeidung
durchgespielt und bewertet werden. Im Zuge dessen sei auch zu klären,
welche Maßnahmen und Finanzierungen notwendig sin, um die Aufgaben
eines Bundeslandes wie in Artikel 2 der Bundesverfassung
festgeschrieben aufrechtzuerhalten.
Weiters habe die Landesregierung einstimmig ein schriftliches
Ersuchen an Bundeskanzler, Vizekanzler und Finanzminister gerichtet,
eine politische Gesprächsrunde mit der Kärntner Landesregierung
durchzuführen.
"Die Landesregierung ist in dieser schwierigen Situation ganz eng
zusammengerückt. Das zeigen die gemeinsam beschlossenen Maßnahmen.
Jetzt ist eine hohe Verantwortung aller Beteiligten gefordert, um
Schaden für das Land abzuhalten", machte Kaiser deutlich.
Im Folgenden (im Wortlaut) die Resolution der Kärntner
Landesregierung zur Sicherstellung der Finanzierung des Landes
Kärnten sowie seiner ausgegliederten Rechtsträger durch die
Österreichische Bundesfinanzierungsagentur.
Die Kärntner Landesregierung tritt mit dem dringlichen Ersuchen an
die Österreichische Bundesregierung heran, dem Land Kärnten sowie
seinen ausgegliederten Rechtsträgern die Finanzierung über die
Österreichische Bundesfinanzierungsagentur ÖBFA zu ermöglichen.
Für das Land Kärnten sowie seine ausgegliederten Rechtsträger wird es
zunehmend schwierig, sich über den freien Kapitalmarkt zu
finanzieren. Der Grund dafür liegt ausschließlich im letzte Woche
bekannt gewordenen Rating-Ergebnis der Agentur MOODY's, die Kärnten
von A2 auf Baa3 herabgestuft hat. Moodys begründet das im
Wesentlichen mit der Anwendung des Bankenabwicklungs- und
Sanierungsgesetzes auf die HETA-Abbaugesellschaft und verweist
ausdrücklich auf die insgesamt solide Finanzgebarung des Landes
Kärnten.
Diese Würdigung der bisherigen internen Anstrengungen des Landes
Kärnten, der Verbleib Kärntens im Investmentgrade-Bereich, die
Finanzierungsvorteile für die Österreichischen Steuerzahlerinnen und
Steuerzahler in Kärnten und die wirkungsorientierte Mittelverwendung
zur nachhaltigen Steigerung der Leistungsfähigkeit Kärntens sollten
auch für die Österreichische Bundesregierung als
Entscheidungsgrundlage für eine weiterhin positive
Finanzierungsvergabe über die Österreichische
Bundesfinanzierungsagentur ÖBFA anerkannt werden.
Das Land Kärnten ersucht daher die Österreichische Bundesregierung,
die Liquidität des Landes Kärntens mittels Finanzierung über die
Bundesfinanzierungsanstalt - ÖBFA - weiterhin zu gewährleisten.
Klagenfurt, am 10. März 2015
(Schluss)
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NKL






