- 10.03.2015, 11:09:16
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Karmasin: "Uneingeschränkte Geltung der Kinderrechtekonvention in Österreich ist richtiger Schritt"
Rücknahme der Vorbehalte zu den Art. 13, 15 und 17 des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes
Utl.: Rücknahme der Vorbehalte zu den Art. 13, 15 und 17 des
UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes =
Wien (OTS) - Mit dem heutigen Beschluss des Ministerrats zur
Zurückziehung der Vorbehalte zu den Art 13, 15 und 17 des
Übereinkommens über die Rechte des Kindes stellt die Bundesregierung
die Weichen für die uneingeschränkte Geltung der
Kinderrechtekonvention in Österreich.
"In zu vielen Ländern der Welt werden Kinderrechte immer noch nicht
als das angesehen was sie sind: unverhandelbare Menschenrechte. Es
gibt 2,2 Milliarden Kinder auf der Welt, also 2,2 Milliarden gute
Gründe, uns für die Umsetzung der Kinderrechte einzusetzen. Daher
freue ich mich besonders, dass Österreich nun alle Vorbehalte
zurückgezogen und somit die uneingeschränkte Geltung der
UN-Kinderrechtekonvention eingeführt hat", verkündete Familien- und
Jugendministerin Sophie Karmasin.
Die bei der Ratifikation der Kinderrechtskonvention abgegebenen
Vorbehalte im Jahr 1992 bezogen sich auf die Meinungsfreiheit des
Kindes sowie die Informations-, Versammlungs- und
Vereinigungsfreiheit. Die heute beschlossene Zurückziehung der
Vorbehalte stellt ein erstes Ergebnis des im Jahr 2012 eingerichteten
Kinderrechte-Monitoring-Prozesses dar und ist ein entscheidender
Schritt zur umfassenden Implementierung der Kinderrechtekonvention in
Österreich, wie vom UN-Kinderrechteausschuss in Genf wiederholt
gefordert.
Mit der Zurücknahme der Vorbehalte wird nicht nur den wiederholten
Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses, sondern auch dem
evolutiv-dynamischen Charakter der Menschenrechte in Österreich
Rechnung getragen. Dem entspricht auch die international
vielbeachtete Verankerung der zentralen Grundsätze der
Kinderrechtekonvention im Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von
Kindern vom 20. Jänner 2011.
Verfassungsgesetzlich verankert sind darin insbesondere das Recht auf
eine gewaltfreie Kindheit (Art. 5), das Recht des Kindes auf
angemessene Beteiligung und Berücksichtigung seiner Meinung in seinen
eigenen Angelegenheiten und das für die gesamte Rechts- und
Sozialordnung geltende Kindeswohlvorrangigkeitsprinzip (Art. 1).
Damit die in Gesetzen verbrieften Rechte nicht nur auf dem Papier
stehen, sondern real Wirkung im Leben junger Menschen zeigen, ist in
der allgemeinen Öffentlichkeit auch ein entsprechendes Bewusstsein
für die Achtung der Persönlichkeitsrechte von Kindern und für ihren
Schutz vor Übergriffen und Gewalt zu schaffen. "Ich möchte mit
Bewusstseinsbildung darauf aufmerksam machen, dass wir zu
gewaltfreier Erziehung in Österreich kommen. Jede und jeder von uns
kann dazu beitragen - allein in dem er hinschaut anstatt
wegzuschauen. Denn Gewalt darf niemals Teil der Erziehung sein. Die
sogenannte "g'sunde Watschn" ist niemals gesund sondern immer nur
falsch und abzulehnen!" betonte Karmasin abschließend.
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