- 01.03.2015, 17:19:27
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BMF: Kein frisches Steuergeld mehr für die HETA, vormals Hypo
Abwicklung der HETA nach europäischen Bankenabwicklungsregime - Keine Insolvenz, Haftungen Kärntens nicht ausgelöst - FMA als Abwicklungsbehörde
Utl.: Abwicklung der HETA nach europäischen Bankenabwicklungsregime
- Keine Insolvenz, Haftungen Kärntens nicht ausgelöst - FMA
als Abwicklungsbehörde =
Wien (OTS) - Die Republik Österreich wird der HETA Asset Resolution
AG, der vormaligen Hypo Alpe Adria Bank International (HETA), kein
frisches Steuergeld mehr zur Verfügung stellen. Stattdessen kommt auf
die HETA das neue europäische Bankenabwicklungsregime zur Anwendung.
Auslöser für diese Entscheidung sind Informationen über die ersten
Ergebnisse des Asset Reviews, über die der Vorstand der HETA die
Republik Österreich und die Finanzmarktaufsicht informiert hat.
Demnach leitet der Vorstand der HETA einen weiteren, zusätzlichen
Finanzierungsbedarf von - je nach Szenario - 4 bis zu 7,6 Milliarden
Euro ab. Aufgrund dieser dramatisch geänderten Einschätzung der
Vermögenslage hat das Bundesministerium für Finanzen im Einvernehmen
mit der Bundesregierung entschieden, der HETA kein weiteres
Steuergeld mehr zukommen zu lassen.
Österreich ist damit neben Deutschland Vorreiter in der Umsetzung des
europäischen Rechtsrahmens zur Abwicklung von Banken, der als
Konsequenz aus der Finanzmarktkrise 2008 von der europäischen
Gemeinschaft beschlossen wurde. Die HETA wird nun unter die Aufsicht
der Finanzmarktaufsicht (FMA) als Abwicklungsbehörde gestellt. Im
Rahmen der Abwicklung nach dem europäischen Bankenabwicklungsregime
können auch die Gläubiger der HETA zur Lastentragung herangezogen
werden. Die FMA hat als ersten Schritt verfügt, dass die HETA
bestimmte Verbindlichkeiten bis 31.5.2016 vorerst nicht leisten muss.
Die Haftungen des Landes Kärnten werden durch die heute gesetzten
Maßnahmen nicht ausgelöst, die Zahlungsfähigkeit der HETA ist
sichergestellt, die HETA ist nicht insolvent. Das Bundesministerium
für Finanzen betont, dass der Bund selbstverständlich alle seine
Verpflichtungen aus der bundesgarantierten Nachranganleihe aus 2012
in Höhe von 1 Mrd. Euro pünktlich und in vollem Umfang erfüllen wird.
Zum Hintergrund: Seit 1.1.2015 ist das Bundesgesetz über die
Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) in Österreich in Kraft,
der vereinbarte europäische Rechtsrahmen als Konsequenz auf die
Folgen der internationalen Finanzmarktkrise 2008. Das BaSAG setzt die
europäische Einigung zur Bankenabwicklung gemäß der
EU-Bankenabwicklungs- und Sanierungsrichtlinie ("BRRD") um. Das BaSAG
ist auch auf die HETA anwendbar. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) als
Abwicklungsbehörde (FMA) kann im öffentlichen Interesse nach BaSAG
temporäre Maßnahmen und letztlich eine Gläubigerbeteiligung anordnen.
Die nun vorliegende Entscheidung bedeutet keine Insolvenz der HETA
und kein sofortiges Schlagendwerden der Landeshaftung. Der Bund wird
keine weiteren Verpflichtungen zu Nachschüssen an die HETA eingehen.
Dadurch sind weitere massive Mehrbelastungen durch die Abwicklung der
HETA zulasten der Steuerzahler ausgeschlossen.
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