• 25.02.2015, 08:11:43
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  • OTS0010 OTW0010

Presseerklärung zum Islamgesetz 2015

Wien (OTS) - Die Türkisch Islamische Union (ATIB) nimmt die
anhaltende Diskussion in den Medien und diversen Foren zum Anlass,
eine Presseerklärung zum Islamgesetz 2015 abzugeben.

In der Zeitspanne zwischen Bekanntwerden des Ministerialentwurfes zum
Islamgesetz im Oktober 2014 bis heute hat die ATIB in ihren eigenen
Gremien und auch gegenüber der Islamischen Glaubensgemeinschaft in
Österreich klar und deutlich sowohl positive als auch negative Kritik
zum Islamgesetz zum Ausdruck gebracht.

Unbestritten ist die ATIB von den gesetzlichen Änderungen massiv
betroffen. Dennoch hat unsere Organisation mit Blick auf das
Gesamtwohl der in Österreich lebenden Muslime stets mit Behutsamkeit
und Verantwortungsbewusstsein gehandelt. Wir haben weder aktiv in das
Verhandlungsgeschehen zwischen der Islamischen Glaubensgemeinschaft
und den staatlichen Stellen eingegriffen, noch sonstige Maßnahmen
unternommen, um das Zustandekommen des Gesetzes zu torpedieren. Ganz
im Gegenteil: wir haben auch die positiven Entwicklungen im Gesetz
zur Kenntnis genommen und dies in den Gremien immer wieder zum
Ausdruck gebracht. Damit geht der immer wieder über die Medien
kommunizierte Vorwurf, die ATIB wäre ein verlängerter Arm der Türkei,
wohl ins Leere.

Die zuletzt in den Medien verbreitete vermeintliche generelle
Überzeugung von diesem Gesetz wird von der ATIB nicht geteilt. Das
oberste Organ der Islamischen Glaubensgemeinschaft hat vielmehr
klar festgestellt, dass die Gesetzesvorlage in zentralen Punkten noch
immer nicht den Bedürfnissen und Erwartungen der in Österreich
lebenden Muslime hinreichend Rechnung trägt. Insbesondere wurde die
mangelnde Gleichgestellung im Vergleich mit anderen
Religionsgesellschaften kritisiert.

Die Notwendigkeit der Erlassung eines neuen, den gesellschaftlichen
Anforderungen des 21. Jahrhunderts entsprechenden Islamgesetzes für
Österreich ist unbestritten. Der Versuch, einen Islam
österreichischer Prägung" zu schaffen, verkennt aber das eigentliche
Bedürfnis nach Förderung religiöser Vielfalt und gegenseitigem
Respekt und macht das Islamgesetz zu einem Sicherheitsgesetz.

Voraussetzung für die Akzeptanz und gesellschaftlich insgesamt
positive Wirksamkeit eines Gesetzes ist vor allem die Orientierung
seiner Vorschriften an den Grundwerten der österreichischen
Verfassungs- und Rechtsordnung, insbesondere an denen der
Europäischen Menschenrechtskonvention. Das ausschließlich im
Islamgesetz verankerte Verbot der Auslandsfinanzierung und der dem
Gesetz weiterhin anhaftende Generalverdacht gegenüber Muslimen ist
mit diesen Grundwerten nicht in Einklang zu bringen. Als eine von
diesen Grundrechtswidrigkeiten hauptsächlich betroffene Einrichtung
werden wir die in einem demokratischen Rechtsstaat zur Verfügung
stehenden Mittel dafür einsetzen, um Gleichheit für alle
herzustellen.

ATIB UNION

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF

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