- 20.02.2015, 11:30:08
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Unzulässigkeit der geplanten Direktvergabe des VOR durch VwG Wien bestätigt
WESTbahn fordert völlig neue Lösung für Bestellungen im Eisenbahnbereich - zum Schutz der Steuerzahler
Utl.: WESTbahn fordert völlig neue Lösung für Bestellungen im
Eisenbahnbereich - zum Schutz der Steuerzahler =
Wien (OTS) - Im Rahmen der Verhandlung am 18.2.2015 zu der geplanten
Direktvergaben des VOR an die ÖBB Personenverkehr AG wurde die
Vorankündigung/Direktvergabe für nichtig erklärt. Dies liegt nicht
zuletzt an der Intransparenz des geplanten Vergabeaktes.
Im Gerichtsverfahren begründete der VOR die mangelnde Transparenz
seiner Vorinformation am 12. Dezember 2014 mit dem Argument, dass ihm
zwar eine Bestellnotwendigkeit für Dezember 2015 bekannt war, aber
Ende 2014 noch die Angaben der Bestellung des BMVIT/der SCHIG bei der
ÖBB PV AG gefehlt haben.
Aus Sicht der WESTbahn stellt sich die Frage, wie steuergeldschonend
wettbewerblich oder gesetzeskonform mit anderen Vergabeformen durch
Bundesländer und deren Bestellorganisationen agiert werden soll, wenn
das BMVIT offensichtlich laufend Bestellungen bei der ÖBB
Personenverkehr AG ändert und das zu spät und nicht genügend
kommuniziert. Ist das BMVIT nicht in der Lage sich zu äußern, weil
die ÖBB Personenverkehr AG alleine diktiert, was das BMVIT zu
bestellen hat, und das so spät macht, damit BMVIT und alle anderen
Besteller immer nur bei der ÖBB PV AG landen können?
Was unternimmt das BMVIT, um einen verantwortungslosen Umgang mit
Steuergeldern verhindern zu können?
Der Geschäftsführer des VOR sagt in der Gerichtsverhandlung aus, dass
im Dezember 2014 für den Fahrplan, der Ende 2015 startet, keine
Detailinformationen des BMVIT/der SCHIG vorlagen, die für eine
Vergabeinformation gereicht hätten. Also wird von "möglichen"
Veränderungen, "möglichen" Zusatzbestellungen gesprochen. Das ist
vergleichbar mit einem Auftraggeber eines Straßenbaus, der vor der
Vergabe sagt: "möglicherweise bauen wir 10 km Autobahn ab Ende 2015,
aber ich kann noch nicht sagen wo. Aber es ist sicher notwendig und
das Geld stelle ich so wie es dann benötigt wird selbstverständlich
für den Bau bereit. Bitte planen Sie den Bau und bestellen Sie
Material und starten Sie die Arbeit."
Die WESTbahn ist der Meinung, dass ohne Kostenkontrolle und ohne
Rücksicht auf den Steuerzahler nicht vergeben werden darf. Was würde
der Rechnungshof wohl zu so einer Bau-Bestellung sagen?
Im öffentlichen Verkehr in Österreich ist das "normal" und niemand
weiß - und wenn, dann zu spät - Bescheid. Dann ist nur mehr eine
freihändige Direktvergabe möglich, ohne Kostenkontrolle und ohne
Rücksicht auf den Steuerzahler.
Aber kennt der Bund (BMVIT/SCHIG) wirklich seine Bestellung 2016
nicht? Kaum zu glauben. Schließlich muss jede Änderung zum
gemeinwirtschaftlichen Leistungsvertrag aus 2011 gemäß EU Recht,
sofern sie nicht minimal ist, neu vergeben werden und rechtzeitig
angekündigt werden. Es liegt aber keine Ankündigung Ende 2014 vor.
Die WESTbahn fragt sich, wie das möglich sein soll, keine Details
über die Vergabe zu kennen. Immerhin präsentierte die ÖBB
Personenverkehr AG beim 10. Schienengipfel im November 2014 bereits
den integrierten Taktfahrplan bis 2025 mit einem detaillierten,
strategischen Entwicklungskonzept bis hin zu den genauen Minutenlagen
in den Knoten.
Durch diesen Widerspruch ist für die WESTbahn offensichtlich, dass
das BMVIT oder die ÖBB Personenverkehr AG gezielt die Länderbesteller
blockiert, damit alle Bestellungen bei der ÖBB Personenverkehr AG
bleiben müssen. Die Aussagen des VOR Managers vor Gericht müssen auch
die Länder als Besteller schockieren. Sie werden wirtschaftlich
geschädigt.
Die WESTbahn fordert nun, dass BMVIT und ÖBB Personenverkehr AG nicht
weiter verhindern, dass Besteller selbständig und rechtzeitig planen,
wettbewerbsorientiert sind und das attraktivste Angebot bestellen
können.
Dr. Erich Forster, CEO der WESTbahn Management GmbH, argumentiert und
präsentiert einen Ansatz einer optimierten Verkehrslösung: "Die
Besteller brauchen mehr Power. Es darf nicht sein, dass nur die
ÖBB-PV AG den Takt angibt. Ausschreibungen müssen seriös und
wirtschaftlich für die öffentliche Hand vorbereitet werden."
Die Erkenntnisse aus dem Gerichtsverfahren sind wichtig, damit sich
die Länder als Besteller endlich vom BMVIT / der SCHIG und der ÖBB
Personenverkehr AG emanzipieren können.
Worum geht es?
In der Vergabeverhandlung wurde klar, dass die wesentliche
Bestellung, die der VOR tätigen sollte, dadurch ausgelöst wird, dass
die ÖBB Personenverkehr AG freiwillig alle Fernverkehre vom
Westbahnhof zum Hauptbahnhof verlagern will. Das tut sie um mehr
Geschäft zu machen (neue Verknüpfung mit der Südbahn und neue
Bedienung des Flughafens Wien). Die ÖBB Personenverkehr AG verlagert
eigenwirtschaftliche Verkehre die laut ÖBB Personenverkehr AG immer
gewinnbringend und erfolgreich waren. Damit werden sie noch
wirtschaftlich attraktiver.
Und dennoch soll jetzt der VOR und damit der Steuerzahler
Ersatzverkehre ab Wien West bestellen und finanzieren, die
Umsteigeverbindungen zu diesen Fernverkehrszügen ermöglichen. Also
der Steuerzahler soll in die Tasche greifen, um die gewinnorientierte
Verlagerung von Zügen noch mit Subventionen für Zubringerzüge zu
prämieren. Geniale Idee - nur für wen ist die Frage: sicher nicht für
den Steuerzahler.
Die WESTbahn appelliert an die Besteller: Die Direktvergabe ist gar
nicht notwendig.
Denn: Der Verkehr Wien - St. Pölten - Amstetten etc. ist mit dem
InterCity weiter problemlos ab/nach Wien Westbahnhof möglich. Es gibt
keinen Grund für eine Verlagerung zum Hauptbahnhof. Ergänzende REX
200 Züge gibt es bereits und die braucht daher niemand bestellen,
ebenso wie die REX (Dosto) Bundesbestellung bereits existiert und
ohne Zusatzbestellung fahrbar ist. Nur so kann der VOR Kosten für
Wien und Niederösterreich kurzfristig sparen.
Und für die Zukunft ist dann ein neues Verkehrskonzept zu erstellen.
Die WESTbahn hat es parat. Dieses ist auszuschreiben und an den
Bestbieter zu vergeben - am besten nach dem britischen
Konzessionsmodell - vielleicht verdienen dann die Besteller sogar
daran.
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