- 18.02.2015, 09:39:17
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Wiener Monitoringstelle nimmt Arbeit auf
Wien (OTS) - Die Novellierung des Wiener Antidiskriminierungsgesetzes
ermöglicht die Überwachung der Rechte von Menschen mit Behinderungen
in Form eines unabhängigen und weisungsfreien Kollegialorgans.
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
sieht in Art. 33 Abs. 2 vor, dass die Vertragsstaaten innerstaatliche
Mechanismen zur Überwachung der Umsetzung einrichten. Neben dem
Bundes-Monitoringausschuss, der bereits seit Jahren Gesetzgebung und
Vollziehung des Bundes überwacht, gibt es für den Kompetenzbereich
der Bundeshauptstadt die Wiener Monitoringstelle.
Wiener Antidiskriminierungsgesetz novelliert
Am 23. Dezember 2014 wurde im Landesgesetzblatt 53/2014 die im Wiener
Landtag einstimmig beschlossene Neuregelung der Wiener
Monitoringstelle veröffentlicht.
Geregelt wird dabei u.a. die Zusammensetzung der Monitoringstelle,
die Durchführung von Sitzungen, sowie die Beiziehung von sachkundigen
Personen. Auch die Einbindung der Zivilgesellschaft wird
festgeschrieben.
Konstituierende Sitzungen
Gestern fand die konstituierende Sitzung statt. Entsprechend des
novellierten Wiener Antidiskriminierungsgesetzes wählten erstmals die
Mitglieder der Wiener Monitoringstelle - ganz im Sinne eines
unabhängigen Kollegialorgans gemäß Pariser Prinzipien - aus ihrer
Mitte selbst den Vorsitz.
Bei dieser Wahl wurde einstimmig CBMF-Präsident Klaus Widl zum
Vorsitzenden sowie der unabhängige Bedienstetenschutzbeauftragte Mag.
Michael Fink zu seinem Stellvertreter gewählt. Ebenso wurden in der
konstituierenden Sitzung die Schwerpunktthemen des Arbeitsprogramms
für 2015 festgelegt.
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