• 12.02.2015, 15:47:03
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Suizidbeihilfe: Kritik von Ärzten und Behindertenvertretern

Teils scharfe Reaktionen auf Mehrheitsvotum der Bioethikkommission - Kirchliches IMABE-Institut: Verschleierung der Fakten, Untergraben von Vertrauen

Wien, 12.2.2015 (KAP) Zum Mehrheitsvotum der Bioethikkommission, in
"Härtefällen" Ausnahmeregelungen zur assistierten Selbsttötung im Strafrecht
durchzuführen, gab es am Donnerstag zahlreiche Reaktionen aus Politik und
Zivilgesellschaft. Gegen jedwede Lockerung des Verbotes aktiver Sterbehilfe,
insbesondere auch der straffreie Beteiligung von Ärzten daran, sprachen sich
die Ärztekammer, Behindertenorganisationen sowie auch das kirchliche
Bioethikinstitut IMABE aus. "Die Vertrauensbasis zwischen Arzt und Patient
würde dabei völlig untergraben", so dessen Geschäftsführerin Susanne Kummer
gegenüber "Kathpress".

In der Gesellschaft würde die Legalisierung in einem "breiten Konsens"
abgelehnt, und es mute "eigenartig" an, "dass eine nicht demokratisch
legitimierte Kommission diesen bestehenden Konsens brechen will".

Die Bioethikerin verwies darauf, dass die Zulassung ärztlicher Suizidbeihilfe
in bestimmten Fällen - von der Bioethikkommission mehrheitlich gefordert - von
den Ärzten eindeutig abgelehnt werde, wie schon ein einstimmiges Votum in der
Vollversammlung der Österreichischen Ärztekammer vom Dezember 2014 gezeigt
habe. "Die Mediziner stehen als Dienstleister für Tötungsdelikte nicht zur
Verfügung. Ärzte kennen Grenzen, und das ist gut so", betonte Kummer.

Weiters positionierte sich das IMABE-Institut klar im Sinne des Sondervotums
in der Bioethikkommission. Es sei gefährlich, wenn gemäß des
Minderheitenvotums beim Sterbewunsch eines Patienten diesem automatisch ein
Suizidwunsch unterstellt würde, da dies Unterschiede verwische, so Kummer.
Auch im Wortgebrauch ziele man scheinbar auf eine Entwicklung wie in
Großbritannien ab, wo der Begriff "assistierter Suizid" mittlerweile verboten
und nur noch die Rede von "Selbstbestimmung" sei. "Fakten werden somit
komplett verschleiert", so Kummer.

Widerspruch zum Berufsethos

Der Präsident der Österreichischen Ärztekammer (ÖAK), Artur Wechselberger
verwies in einer Presseaussendung auf "zeitlose ethische Bindungen, die die
Aufgabe der Ärzteschaft nicht in der Herbeiführung des Todes kranker Menschen
sehen". Dieser Grundsatz sei bei der jüngsten ÖAK-Vollversammlung in einer
Resolution einstimmig bekräftigt worden. Leben zu beenden widerspreche dem
ärztlichen Berufsethos und dürfe nicht Bestandteil ärztlichen Handelns sein,
zitierte Wechselberger aus dem Dokument der Ärztevertretung. Dringend
erforderlich sei vielmehr ein umfassender Ausbau der Palliativmedizin in
Österreich.

Von einem "offenen Schlag ins Gesicht von Menschen, die sich in der letzten
Phase ihres Lebens befinden", sprach Marianne Karner vom
Behindertenberatungszentrum "Bizeps" mit Blick auf das Mehrheitsvotum der
Bioethikkomission.

"Tötung ist niemals ein Akt der Barmherzigkeit, hier geht es um eine
Richtungsentscheidung", sagte der ÖVP-Abgeordnete Franz-Joseph Huainigg. In
tragischen Fällen müsse man sich der Sorgen und Ängste von Menschen annehmen.
"Schmerzen und Einsamkeit müssen bekämpft werden, aber niemals der Mensch!",
betonte Huainigg: "Bei einem Hospizdeckungsgrad von 50 Prozent die Einführung
der Beihilfe zur Selbsttötung zu fordern, ist besonders im Hinblick auf unsere
Geschichte äußerst bedenklich und abzulehnen."

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(forts. mgl.) gut/per/gpu

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