Linz (OTS) - Der Verfassungsgerichthof hat eine Bestimmung in der Oö.
Mindestsicherungsverordnung wegen Gesetzwidrigkeit aufgehoben. Der
Mindeststandard für alleinstehende volljährige Menschen mit
Behinderung war im Jahr 2013 um 224,60 Euro pro Monat niedriger, als
jener für Menschen ohne Behinderung. Die AK Oberösterreich hat diese
Ungerechtigkeit vor dem Verfassungsgerichtshof bekämpft und Recht
bekommen.
Konkret lag der Mindeststandard im Jahr 2013 für Menschen mit
Behinderung bei 642,70 Euro monatlich und für jene ohne Behinderung
bei 867,30 Euro. Der Landesgesetzgeber hatte die Differenz damit
argumentiert, dass behinderte Personen eine erhöhte Familienbeihilfe
erhalten.
Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat diese Benachteiligung von
Menschen mit Behinderungen beim Verfassungsgerichtshof bekämpft und
bekam nun Recht: Der Erhöhungsbetrag der Familienbeihilfe für
erheblich Behinderte darf nicht auf die Mindestsicherung angerechnet
werden, da diese für den behinderungsbedingten Sonderbedarf benötigt
wird. Die Regelung wurde korrigiert und das Land OÖ ist nun
aufgefordert, diese Entscheidung unverzüglich umzusetzen und die
Verordnung im Sinne der Betroffenen zu sanieren. Allerdings hat das
Land OÖ bei der Umsetzung dieser Entscheidung einen
Interpretationsspielraum. "Notwendig ist eine umfassende
Gleichstellung bei der Mindestsicherung", sagt AK-Präsident Dr.
Johann Kalliauer. Die AK fordert daher, dass die indirekte Anrechnung
der Familienbeihilfe, die vor allem behinderte Menschen betrifft,
abgeschafft wird - zumal diese in der Bund-Länder-Vereinbarung zur
Mindestsicherung von vornherein nicht vorgesehen war.
"Gerade Menschen mit Behinderungen dürfen in der sozialen Absicherung
nicht benachteiligt werden und eine noch geringere Leistung erhalten
als Menschen ohne Behinderung. Sie brauchen jeden Euro, um über die
Runden zu kommen, weil sie oftmals krankheitsbedingt höhere Ausgaben
haben. Häufig können sie nur wenig oder gar nicht arbeiten oder
finden keine Arbeit", betont Kalliauer.
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