• 30.01.2015, 09:48:05
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  • OTS0034 OTW0034

AMS: Arbeitslosengeld-Sperren im Jahr 2014 gesunken

Zahl der Sanktionen ging um 4.105 oder 3,9% auf 101.190 zurück - Weniger Sperren wegen Missbrauchs trotz Zunahme der Arbeitslosigkeit

Utl.: Zahl der Sanktionen ging um 4.105 oder 3,9% auf 101.190 zurück
- Weniger Sperren wegen Missbrauchs trotz Zunahme der
Arbeitslosigkeit =

Wien (OTS) - Die Zahl der Sperren von Arbeitslosengeld oder
Notstandshilfe ist im Vorjahr wieder gesunken. 2014 gab es insgesamt
101.190 sogenannte Sperren, um 4.105 oder 3,9 Prozent weniger als
2013. Nur etwa 14 Prozent dieser Sperren betrafen die eigentlichen
"Missbrauchsfälle" (nach §9 und §10 des
Arbeitslosenversicherungsgesetzes/ALVG). Dies ist insofern
bemerkenswert, als die Zahl der von Arbeitslosigkeit betroffenen
Personen (mindestens einen Tag im Jahr arbeitslos) 2014 um 35.800
oder 4% auf gesamt rund 922.000 angestiegen ist.

Konkret gab es somit 13.538 (minus 2.278 bzw. -14,4%) Sperren wegen
Verweigerung oder Vereitelung einer Arbeitsaufnahme oder
Schulungsmaßnahme (nach § 10 ALVG). In einem solchen Fall wird das
Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe für sechs Wochen, im
Wiederholungsfall für acht Wochen gesperrt. Bei gänzlicher
Arbeitsunwilligkeit (nach § 9 ALVG) kann das Arbeitslosengeld auch
ganz gestrichen werden. Das kam 2014 in 197 Fällen vor (minus 150
bzw. 43,2 %).

"Wie auch immer wieder in der Vergangenheit beobachtet, sinken bei
schwacher Konjunktur auch die Sanktionen. Durch das höhere
Arbeitskräfteangebot gab es 2014 für die Betriebe mehr gut geeignete
und auch motivierte Bewerberinnen und Bewerber. Dadurch gab es
weniger Rückmeldungen, die Anhaltspunkte für etwaige Sanktionen wegen
Missbrauchs von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe gegeben hätten",
so Johannes Kopf, Vorstand des Arbeitsmarktservice (AMS) Österreich.

56 Prozent der Sanktionen wurden 2014 wegen Versäumnis eines
Kontrolltermins (§ 49 ALVG) verhängt. Bleiben Jobsuchende dem
vereinbarten AMS-Termin unentschuldigt fern, kann das
Arbeitslosengeld bis zur neuerlichen Kontaktaufnahme (meist wenige
Tage) vorübergehend gestrichen werden. Im Vorjahr war dies 56.844 Mal
(plus 790 bzw. 1,4%) der Fall.

30 Prozent der sogenannten Sperren betreffen die Wartefrist bei
Selbstkündigung. Nach § 11 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes
erhalten Jobsuchende bei Selbstkündigung die ersten vier Wochen kein
Arbeitslosengeld ausbezahlt. Davon waren im Vorjahr insgesamt 30.611
Personen betroffen, um 2.467 oder 7,5% weniger als noch 2013.

Zum längeren Zeitvergleich: Während im Jahr 2011 rund 104.000
Sanktionen ausgesprochen wurden, sank dieser Wert 2012 auf rund
98.900 und stieg im Jahr 2013 wieder auf rund 105.000 Fälle an.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AMS

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