- 28.01.2015, 11:51:36
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V E R O R D N U N G der Landespolizeidirektion Wien
Die Landespolizeidirektion Wien informiert
Utl.: Die Landespolizeidirektion Wien informiert =
Wien (OTS) - Die Landespolizeidirektion Wien informiert
V E R O R D N U N G
der Landespolizeidirektion Wien
Aufgrund des § 36 Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz (SPG), BGBl. Nr.
566/1991 idgF, wird verordnet:
§ 1. Aufgrund zu befürchtender Ausschreitungen anlässlich des dritten
Wiener Akademikerballs in der Hofburg am 30.01.2015 ist anzunehmen,
dass eine allgemeine Gefahr für Leben oder Gesundheit mehrerer
Menschen und für Eigentum im großen Ausmaß in dem aus beiliegenden
Ausschnitt aus dem Bezirksplan für den 1. Wiener Gemeindebezirk in
roter Farbe gekennzeichneten und auch zum Teil mit Tretgittern
gesicherten Bereich entstehen wird. Dieser Plan ist Bestandteil
dieser Verordnung.
§ 2. Das Betreten des im § 1 bezeichneten Ortes ohne Berechtigung und
der Aufenthalt in ihm werden daher am 30.01.2015 ab 16.00 Uhr
verboten.
§ 3. Berechtigt im Sinne des § 2 sind im Dienst befindliche Organe
des öffentlichen Sicher-heitsdienstes, Angehörige des
Rettungsdienstes, der Feuerwehr und des österreichischen
Bundesheeres, andere Bedienstete des Magistrates der Stadt Wien,
Anrainer, Personen, die mit dem Ball entweder als Gäste oder sonst in
direktem oder indirektem Zusammenhang stehen, sowie akkreditierte
Medienvertreter und sonstige Zutrittsberechtigte.
§ 4. Die Nichtbefolgung des Verbotes nach § 1 stellt eine
Verwaltungsübertretung nach § 84 Abs. 1, Zif. 1 SPG dar und wird mit
Geldstrafe bis zu Euro 500,- im Falle ihrer Uneinbringlichkeit mit
Freiheitsstrafe bis zu 2 Wochen, bestraft.
§ 5. Diese Verordnung tritt am 30.01.2015 um 16.00Uhr in Kraft.
Der Landespolizeipräsident
Dr. PÜRSTL
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