• 21.01.2015, 11:55:17
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  • OTS0118 OTW0118

VOR berichtigt Direktvergabeinformation nach "einstweiliger Verfügung" - Steuerzahler drohen Millionen Kosten

VOR-Offenlegung zeigt: Zusatzsubventionen für Verlagerung von eigenwirtschaftlichen ÖBB Zügen gehen zu Lasten des Steuerzahlers

Utl.: VOR-Offenlegung zeigt: Zusatzsubventionen für Verlagerung von
eigenwirtschaftlichen ÖBB Zügen gehen zu Lasten des
Steuerzahlers =

Wien (OTS) - Am 12.12.2014 hat der VOR eine Ankündigung für eine
Schienenverkehrs-Direktvergabe ab Mitte Dezember 2015 kund gemacht.
Diese erfolgte ohne jegliche Information über die Vergabedetails,
also eine typisch unerlaubte Hinterzimmervergabe.
Am 19.12.2014 hat die WESTbahn Einspruch erhoben.
Am 30.12.2014 hat das Verwaltungsgericht Wien eine einstweilige
Verfügung erlassen, die den Vorgang dieser Direktvergabe (bis zum
Hauptverfahren) stoppte.
Heute, am 21.01.2015, hat der VOR eine
"Berichtigungs-/Widerrufinformation" bekannt gemacht.
Es zeigt sich: es soll die Verschwendung von Steuergeldern erweitert
werden.
Ein Auszug aus der Berichtigung vom 21. Jänner 2015 zu Verkehren auf
der WESTbahn-Strecke:

"(...) KBS 100 Wien-Tullnerfeld-St. Pölten-Amstetten-St. Valentin:
ÖBB-PV AG beabsichtigt, die (eigenwirtschaftlichen) Fernverkehrszüge
auf der Westachse von Wien Westbf nach Wien Hbf zu verlagern. Die
dadurch entstehenden Lücken (in der Relation Wien Westbf-Wien
Hütteldorf-Tullnerfeld-St. Pölten) sollen geschlossen und die
Relation (samt Zwischenhalte) an den Vollknoten (zur Minute 00) in
St. Pölten angebunden werden (Voraussicht Leistungsvolumen der
zusätzl. Leistungen: ca. 400 000 Zug-km/a. (...)"

Was sagt diese Ankündigung:
Die ÖBB PV AG verlagert eigenwirtschaftlich Verkehre und der
Steuerzahler soll mit subventionierten Ersatzbestellungen die Zeche
zahlen. Das ist fernab jeder Marktwirtschaft - pure
Besteller-Misswirtschaft. Subventionierter Zubringerverkehr zu
eigenwirtschaftlichen ÖBB-PV AG Zügen sollen geschaffen werden.

Die Vorgeschichte zeigt, es hätte anders kommen können:

1. Ende 2012: Die WESTbahn tritt an das Land Niederösterreich und an
den VOR heran, um zukünftige Verkehrskonzepte für Pendler ab
Eröffnung Wien Hauptbahnhof für 2015 (ab Wien West) zu besprechen.

2. Das Land Niederösterreich erkannte das Potenzial und war
interessiert. Der VOR wurde beauftragt mit der WESTbahn Lösungen zu
erarbeiten.
Bis Mitte 2013 hat die WESTbahn, zusammen mit dem VOR ein
Verkehrskonzept und ein indikatives Offert als Basis für den VOR
erstellt. Es wurde ein Offert von der Firma Stadler für neue
Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeitszulassung von 200km/h eingeholt.
Ein integriertes Fahrplankonzept wurde geschaffen. Das BMVIT hätte
dafür aber bestimmte Vertragsanpassungen mit der ÖBB-PV AG
hinsichtlich REX-Verträge durchführen müssen.

3. Mitte 2013 berichtete der VOR über eine "fehlende Bereitschaft"
des BMVITs (und der ÖBB-PV AG) sich um Lösungen zu bemühen. Das BMVIT
hatte eine historische Chance ungenützt gelassen und damit NÖ/VOR mit
blockiert.

Nun sind wieder teure Direktvergaben geplant! Millionen an
Steuergelder stehen auf dem Spiel. Der VOR sagt, dass alles was
vergeben werden soll, mit der Grundangebotsbestellung BMVIT
integriert ist (BMVIT Direktvergabe an ÖBB 2/2011 für die Zeit ab
4/2010). Die veröffentlichte Information zwischen Wien - St. Pölten
beweist das Gegenteil (obwohl wieder sehr oberflächlich) - hier kann
gesondert produziert und daher ausgeschrieben werden.
Die WESTbahn wird der Direktvergabe massiv entgegentreten und für die
Steuerzahler, für ein Österreich mit Wettbewerb (um die Qualität des
Bahnfahrens zu verbessern und Steuern zu sparen) und für ein
Österreich ohne freihändigen Vergaben entgegen EU-Zielsetzungen
einzutreten. Die Politik des BMVIT lähmt auch jeglichen regionalen
Wettbewerb zugunsten sinkender Belastungen der Steuerzahler.

Mit dem Ende 2014 versandten 2. Pilot zur WESTbahn-Beschwerde wegen
Überkompensation/Querfinanzierung im Rahmen des großen
"gemeinwirtschaftlichen Leistungsvertrags" mit der ÖBB-PV AG, ist die
EU-Kommission (DG Move) dem BMVIT zusätzlich bereits auf den Fersen.
Hier hat das BMVIT kurzfristigen Erklärungsbedarf oder ein
EUGH-Vertragsverletzungsverfahren droht.

Zur Erinnerung auszugsweise Beschwerdepunkte der WESTbahn bei der
EU-Kommission:
- unzulässige rückwirkende Vergabe 2/2011 ab 4/2010
- ungenügende Vergabetransparenz
- Bestellung von First/Businessclass, Catering beim railjet, Nacht
/Autotransportleistungen
- Netzeffekte durch gemeinwirtschaftliche Bestellungen im
eigenwirtschaftlichen Verkehr werden nicht zur Reduktion der
Subventionszahlung angewendet, wie die EU-Verordnung 1370/2007
vorsieht
- Indexierung mit höheren Abgeltungszahlungen für Personal und
Energie, selbst wenn Kosten sinken
- Hohe Gewinnmarge trotz NULL-Risiko Vertrag (mehr als 600 Mio
Subventionen pro Jahr)
- nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs nicht
PSO-konform
- Direktvergabe Graz - Linz

-> Der 2. Pilotletter der EU-Kommission an das BMVIT zeigt, die
EU-Kommission hegt verstärkten Verdacht, dass das BMVIT auf Kosten
der Steuerzahler die ÖBB-PV AG überkompensiert und Quersubventionen
und Wettbewerbsverzerrungen erfolgen.

Es geht um hunderte Millionen Euro zu Lasten der Steuerzahler über
die Vertragslaufzeit.

___
WESTbahn - private Bahngesellschaft mit höchster Qualität und
hervorragender Pünktlichkeit im Fernverkehr (Pünktlichkeitswert Jahr
2014: 96,9%). Die WESTbahn bietet attraktive Preise und fährt dabei
für die Österreicher als privates Unternehmen effektiv
STEUERGELDSCHONEND. Die WESTbahn könnte bei öffentlichen
Ausschreibungen von Verkehrsleistungen einen wesentlichen Beitrag zur
Kostensenkung im öffentlichen Verkehr liefern. Aktuell bietet die
WESTbahn über 3 Millionen Zugkilometer pro Jahr und über 1,5
Milliarden Sitzplatzkilometer auf der Strecke Wien - Salzburg für die
Bahnkunden an. Die WESTbahn ist gemäß pressetext.com auch
Energiesparsieger und damit besonders umweltorientiert unterwegs.
Mehrere Millionen Fahrgäste pro Jahr nutzen die WESTbahn.
Muttergesellschaft der WESTbahn ist die Rail Holding AG.

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