- 20.01.2015, 11:49:21
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Stöger: Einheitliches Patentgericht der EU bekommt lokale Kammer in Österreich
"Wollen innovativen Unternehmen die besten Rahmenbedingungen für EU-Patent bieten"
Utl.: "Wollen innovativen Unternehmen die besten Rahmenbedingungen
für EU-Patent bieten" =
Wien (OTS/BMVIT) - Das einheitliche europäische Patentgericht bekommt
eine lokale Kammer in Österreich. Das hat der Ministerrat am Dienstag
auf Antrag von Technologieminister Alois Stöger beschlossen. Für
Stöger geht es darum, heimischen Unternehmen die besten
Rahmenbedingungen für das künftige einheitliche EU-Patent zu bieten.
Der Vorteil: Dank einer lokalen Kammer in Österreich können
Verfahren, also z.B. Patentverletzungsklagen, im Land und in der
Landessprache geführt werden. Das spart sehr viel Aufwand und Kosten,
zudem sichert es den Innovationsstandort mit Know-how im Bereich
spezialisierter Rechtsdienstleistungen. ****
Eingerichtet wird die lokale Kammer des Einheitlichen Patentgerichts
in den Räumlichkeiten des Österreichischen Patentamts, die Kosten
dafür trägt das Technologieministerium.
Struktur des Einheitlichen Patentgerichts mit Zentralkammer in
Paris und regionalen und lokalen Kammern in den Mitgliedsstaaten
Das EU-Patent wird durch ein europaweit einheitliches
Rechtsschutzsystem mit einem Einheitlichen Patentgericht ergänzt.
Damit wird eine einheitliche Rechtsprechung in Patentangelegenheiten
sichergestellt. Das Einheitliche Patentgericht wird für Verfahren in
Bezug auf bestehende europäische Patente und für das künftige
europäische Patent mit einheitlicher Wirkung zuständig sein, d.h.
unter anderem für Patentnichtigkeitsklagen (derzeit in Österreich:
Nichtigkeitsabteilung des Österreichischen Patentamts) und für
Patentverletzungsklagen (derzeit in Österreich: das Handelsgericht
Wien). Strukturell soll die Erstinstanz aus einer Zentralkammer (mit
Hauptsitz in Paris und Nebensitzen in London und München) und
mehreren lokalen bzw. regionalen Kammern in den Mitgliedstaaten
bestehen.
Die lokale Kammer verhandelt folgende Verfahren betreffend
Europäische Patente (mit und ohne einheitliche Wirkung):
* Klagen wegen (drohender) Verletzung von Patenten und ergänzenden
Schutzzertifikaten
* Klagen auf Erlass von einstweiligen (Sicherungs-)Maßnahmen und
Verfügungen
* Klagen auf Schadenersatz
* Klagen im Zusammenhang mit der Benutzung einer Erfindung vor der
Erteilung eines Patents
* Klagen auf Zahlung einer Lizenzvergütung
Die Klagen sind bei der Lokalkammer in dem Vertragsmitgliedstaat, in
dessen Gebiet die Verletzung erfolgt ist, zu erheben, subsidiär bei
der Lokalkammer in dem Vertragsmitgliedstaat, in dessen Gebiet der
Beklagte bzw. einer der Beklagten seinen Wohnsitz, Sitz seiner
Hauptniederlassung oder seinen Geschäftssitz hat. Österreichische
Beklagte können somit jedenfalls ihr Recht im eigenen Land
verteidigen. Man kann aber auch aktiv bei der lokalen Kammer klagen,
und zwar dann, wenn die Rechtsverletzung in Österreich stattgefunden
hat.
EU-Patent stärkt Innovationsstandort
"Das EU-Patent bedeutet weniger Bürokratie, mehr Rechtssicherheit
und niedrigere Kosten. Das stärkt den Innovationsstandort. Vor allem
Kleine- und Mittlere Unternehmen bekommen damit einen besseren und
sehr viel einfacheren Zugang zum EU-weiten Patentschutz", betont
Technologieminister Stöger.
Die europäischen Rechtsakte für das einheitliche EU-Patent treten
dann in Kraft, sobald sie von 13 EU-Staaten ratifiziert wurden.
Österreich war das erste Mitgliedsland, das die Verträge ratifiziert
hat. Bis dato haben sechs weitere EU-Staaten ratifiziert, und es wird
damit gerechnet, dass im Laufe des Jahres 2015 die erforderliche Zahl
von Ratifizierungen erreicht wird und das EU-Patent und das
einheitliche Rechtsschutzsystem angewendet werden kann.
Der größte Kostenfaktor, nämlich die Übersetzungskosten in alle
Landessprachen, wird zukünftig wegfallen. Das EU-Patent muss nur in
drei Sprachen, Deutsch, Englisch und Französisch, vorliegen. Während
man heute für die Patentanmeldung und Validierung in den allen
EU-Staaten auf Kosten von 32.000 Euro kommt, wird das EU-Patent nach
Angaben der Kommission nur noch rund 5.000 Euro kosten. (Schluss)
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