• 15.01.2015, 11:21:49
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  • OTS0094 OTW0094

Islamgesetz: Zurück an den Start

Wien (OTS) - In der Sitzung des Verfassungsausschusses im Parlament
vergangenen Montag, kritisierten die geladenen Experten die
Regierungsvorlage des Islamgesetzes heftig, noch sei es nicht
beschlußfähig. Die früher eingebrachte Kritik des Wiener
Akademikerbundes (WAB) hat sich im Experten-Hearing voll bestätigt.

Harald Fiegl monierte die mangelnde Berücksichtigung der
Unvereinbarkeiten islamischer Rechtsvorstellungen (Scharia) mit
österreichischem Gesetz. Christian Zeitz verwies auf die mangelhafte
legistische Umsetzungsmöglichkeit bei Auflösung von Moscheevereinen.
Durch gesetzwidrigen Wildwuchs gibt es hierzulande bereits über
460(!) Moscheevereine, wo sich der Religionsvollzug abspielt
(Freitagsgebet bis Koranschulung in diversester Auslegung). Ihre
Glaubensauffassungen, Arten der Religionsausübung, politische
Ansichten und internationale Kontakte sind kaum bekannt. Fest steht
nur, daß viele von ihnen substantielle finanzielle Unterstützung aus
fragwürdigen ausländischen Quellen erhalten.

Selbst Josef Ostermayer, der für Kultusangelegenheiten zuständige
Bundesminister habe festgestellt, daß die als Religionsgesellschaft
anerkannte IGGiÖ (Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich) "nur
eine Dachorganisation (ist), die selbst keine einzige Moschee
betreibt, nur indirekte - über Wahlmänner vermittelte -
Wahlberechtigte (Anm.: also kaum Mitglieder) hat und ihre
Glaubensgrundlagen bis heute nicht offengelegt hat".

Der Akademikerbund kritisiert, daß das Islamgesetz den Problemen, die
sich mit dem "realen Islam" ergeben, nicht gerecht wird. Die
Regierungsvorlage könne das erforderliche Gleichgewicht zwischen
Rechten und Verantwortungen der islamischen Glaubensgemeinschaften
für ihr Tun, nicht herstellen. Dem Recht der nicht-moslemischen
Bevölkerung auf Information, sowie auf Schutz und Erhalt der eigenen
Kulturtradition, werde ebenso wenig Rechnung getragen, wie dem
Anspruch integrationswilliger Muslime, vom Staat über die
Bestandteile ihrer Lehre aufgeklärt zu werden, die prinzipiell kein
Bestand der österreichischen Gesellschaft und Rechtsordnung sein
können (Vergeltungsrecht, Körperstrafen, Ungleichstellung der Frau,
Polygamie, Diskriminierung von "Ungläubigen").

Ohne Vollzugskompetenzen keine operative Umsetzung

Der Wiener Akademikerbund fordert deshalb eine gründliche Korrektur
des Gesetzes, um den Moscheenwildwuchs einzudämmen, die Verantwortung
der islamischen Glaubensgesellschaften für die von ihnen verbreiteten
Glaubensinhalte sicherzustellen und die radikale Einflußnahme auf die
islamische Szene in Österreich durch Finanzierung aus dem Ausland zu
unterbinden. All das sei zwar im Konzept des Islamgesetzes
angesprochen, entbehre aber klar definierter Vollzugskompetenzen mit
effektiven Mechanismen zur operativen Umsetzung. Ohne diese beiden
Elemente bliebe das Islamgesetz totes Recht. Bestenfalls ein
politisches Beruhigungsmittel für die zunehmend beunruhigte
Bevölkerung.

Es gelte, den Religionsfrieden in Österreich auf Dauer zu erhalten.
"Die Verwirklichung eines korrekten, das religiöse und
gesellschaftliche Miteinander fördernden Islamgesetzes," so Christian
Zeitz, "darf nicht Opfer eines, auf Prestige und politische
Profilierung ausgerichteten, gesetzlichen Schnellschusses werden" und
empfiehlt "zurück an den Start".

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